• Überschrift: Gesetzesblatt (groß) der Deutschen Demokratischen Republik (Unterzeile). Darunter Datum, Ausgabe, Inhaltsverzeichnis. Anschließend das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit mit 2 Artikeln. Dann der nächste Gesetzestext.

Gesetz Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit

Die Bildung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) erfolgt vier Monate nach Gründung der DDR: Die Volkskammer beschließt das Gesetz einstimmig am 8. Februar 1950. Durch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt der Deutschen Demokratischen Republik am 21. Februar 1950 erhält das Gesetz Gültigkeit.

Zeit:
21.02.1950
Objektart:
Druckgut
Bildnachweis:
Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1995/12/0114 (Reproduktion)

Dieses Objekt ist in der Dauerausstellung im Haus der Geschichte (Bonn) zu sehen.

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