1955-63 |
Wirtschaftswunder: Dynamische Rente |
|
![]() ![]() ![]() |
Zu den Benachteiligten des Wirtschaftswunders zählen vor allem die Rentner. Krieg und Geldentwertung haben auch der Rentenversicherung großen Schaden zugefügt. Viele Kleinrentner sind auf staatliche Fürsorge angewiesen. Eine Reform der Altersversicherung erscheint daher bei der geplanten umfassenden Sozialreform als besonders vordringlich. Mit der Einführung der dynamischen Rente 1957 wird die Höhe der Rente an die Entwicklung der Löhne und Gehälter gekoppelt. Erst jetzt nehmen auch die Rentner am wirtschaftlichen Aufschwung teil. Die Parteien haben Anfang der 50er Jahre unterschiedliche sozialpolitische Konzepte. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) plädiert für vermehrte Staatsleistungen unter Einbeziehung der Gesamtbevölkerung, die Christlich Demokratische Union (CDU) will das traditionelle System der Sozialversicherung bewahren und staatliche Leistungen weitgehend beschränken. Mit einem Gutachten über die "dynamische Rente" gibt der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Wilfried Schreiber der umstrittenen Rentenreform den entscheidenden Anstoß: die Rentenversicherung als "Solidarvertrag zwischen zwei Generationen". Die Erwerbstätigen zahlen die Renten der Ruheständler, die an die Bruttolöhne gekoppelt sind. Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen die Rentenbeiträge je zur Hälfte. Staatliche Zuschüsse ergänzen die Kassen. Das Konzept der dynamischen Rente kann sich durchsetzen. Am 23. Februar 1957 beschließt der Bundestag nahezu einstimmig die Anpassung der Renten an die gestiegenen Löhne und die periodische Angleichung an die jeweilige Einkommensentwicklung. Die Höhe der Rente ist damit abhängig von der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. Die Reform von 1957 beschert den Rentnern einen Einkommenszuwachs von durchschnittlich 60 Prozent und sichert den erworbenen Lebensstandard. (ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |