1955-63

 

Wirtschaftswunder: Schattenseiten

Photo: Lohnauszahlung am Arbeitsplatz im VW-Werk, 1954
Photo: Vier Zwillingspaare in einer Schulklasse, 1956

Plakat: Bei Krankheit Lohnausgleich, 1956/57

Das Bild vom "Erfolgsdeutschen" hat eine Kehrseite. Licht und Schatten sind ungleich verteilt. 75 Prozent aller privaten Vermögen sind im Besitz von nur 17 Prozent der Bevölkerung. 1955 sind 20 Prozent der Westdeutschen von Sozialleistungen abhängig, etwa 1 Million Haushalte leben unter der Armutsgrenze von 130 Mark Monatseinkommen. Im Bundeshaushalt betragen die Sozialausgaben 42,6 Prozent der Gesamtausgaben. In vielfältiger Weise versucht der Staat, Not und soziale Ungleichheit zu mildern. Zugleich erkämpfen die Gewerkschaften wesentliche Verbesserungen der sozialen Situation der Arbeitnehmer.

Vor allem die Familie steht im Mittelpunkt der staatlichen Förderung. Das Mutterschutzgesetz von 1952 und das Kindergeldgesetz von 1954 sind Ausdruck dieser Politik. Viele Familien können sich keine teure Ausbildung ihrer Kinder leisten. Männliche Jugendliche beginnen nach der Volksschule zumeist eine Lehre und müssen einen Teil ihres Lohnes zu Hause abliefern. Die Aufnahme eines Studiums ist mit großen finanziellen Belastungen verbunden. Der Staat hilft, indem er seit 1955 besonders begabte Studenten im Rahmen des "Honnefer Modells" mit Stipendien und Darlehen unterstützt.

In der zweiten Hälfte der 50er Jahre spüren endlich auch die Arbeitnehmer die Folgen des Wirtschaftswunders. Die Löhne ziehen merklich an. 1958 erkämpft die IG-Metall 6 Prozent mehr Lohn und Gehalt, 1960 sogar 8,5 Prozent. Gleichzeitig sinkt die Wochenarbeitszeit zwischen 1955 und 1961 von 49,8 auf 46,2 Stunden, die Urlaubsdauer wird auf durchschnittlich 15 Werktage im Jahr verlängert. Mit einem 16wöchigen Streik erreichen die Arbeiter 1957 deutliche Verbesserungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

(ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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