1949-55 |
Gegenwärtige Vergangenheit |
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Die beiden deutschen Staaten setzen sich unterschiedlich mit der NS-Vergangenheit auseinander.
Die Bundesrepublik bekennt sich zu ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern, die DDR sieht
sich nicht als Nachfolgerin des NS-Staates, sondern in der Tradition des antifaschistischen
Widerstandes. Mit der Unterzeichnung des "Luxemburger Abkommens" 1952 verpflichtet sich die Bundesrepublik zu Wiedergutmachungszahlungen an Israel und an jüdische Organisationen. Der Vertrag findet im Bundestag eine Mehrheit dank des Engagements von Bundeskanzler Adenauer und der vorbehaltlosen Unterstützung durch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Die DDR zahlt zwar Reparationen an die Sowjetunion, Wiedergutmachung gegenüber Israel lehnt sie jedoch ab, weil der neue antifaschistische Staat vollständig mit der Vergangenheit gebrochen habe. Trotz der leidvollen Erfahrungen in der NS-Zeit bleiben nach Kriegsende rund 30.000 Juden in der Bundesrepublik. Als ihre politische Interessenvertretung konstituiert sich 1950 in Frankfurt am Main der Zentralrat der Juden in Deutschland. Erster Vorsitzender wird Heinz Galinski. Opfer des Krieges sind auch die rund 12 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen. Sie schließen sich zu Verbänden und Landsmannschaften zusammen, die sich 1957 im "Bund der Vertriebenen" (BdV) organisieren. Dank der hohen Mitgliederzahl und der starken Verankerung im Bundestag können die Vertriebenenorganisationen großen Einfluss auf die politischen Entscheidungsprozesse nehmen. Beide deutsche Staaten berufen sich auf den Widerstand gegen den Nationalsozialismus, wenn auch auf völlig unterschiedliche Weise. Die Bundesrepublik würdigt vor allem die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. In der DDR werden die "Kämpfer gegen den Faschismus" aus den Reihen der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) als vorbildhaft hervorgehoben. (ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |