1949-55 |
Gegenwärtige Vergangenheit: Vertriebenenorganisationen |
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Nach Aufhebung des alliierten Koalitionsverbotes für Vertriebene Ende 1948 kommt es auf regionaler und Landesebene zu
Zusammenschlüssen von Flüchtlingen und Vertriebenen. 1949 gründen diese zur
Wahrnehmung ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen den Zentralverband der vertriebenen Deutschen
(ZvD). 1950 wird in Stuttgart die Charta der Heimatvertriebenen verkündet, die Forderungen nach sozialer und wirtschaftlicher
Gleichstellung enthält. Ausdrücklich verzichten die Vertriebenen auf Rache und Vergeltung, verteidigen jedoch ihr Recht
auf Heimat. Ihre Nichtanerkennung der Nachkriegsgrenzen entspricht der offiziellen Bonner Politik. Wesentliche wirtschaftliche und soziale Forderungen der Vertriebenenverbände werden erfüllt. Die Lastenausgleichsgesetzgebung trägt zur Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen aus dem Osten bei, deren besonderer Rechtsstatus 1953 per
Gesetz festgeschrieben wird.
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