1949-55

 

Wiederbewaffnung: Bundesgrenzschutz

Photo: Adenauer besucht eine Kaserne der neugegründeten Bundeswehr, 1956
Sachbuch: GSG 9 mit Autograph von Ulrich K. Wegener, 1997

Unter den ersten Freiwilligen, die 1956 in die Bundeswehr eintreten, befinden sich auch fast 10.000 Beamte des Bundesgrenzschutzes. Sie treten in geschlossenen Verbänden in die Streitkräfte ein und bilden den Grundstock für drei Bundeswehr-Divisionen. Die Gründung des Bundesgrenzschutzes (BGS) erfolgte 1951. Zu den Aufgaben des BGS gehören die Bewachung der Grenzen und der Grenzgebiete sowie der Schutz der Bundesorgane.

Angesichts der bereits 1948 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) aufgestellten Verbände der Deutschen Volkspolizei erhebt Bundeskanzler Konrad Adenauer 1950 die Forderung nach Bildung einer Bundespolizei. Am 21. März 1951 tritt dann das Gesetz über den Bundesgrenzschutz in Kraft. Um die Zustimmung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu diesem Gesetz zu erhalten, wird die Stärke des Bundesgrenzschutzes zunächst auf 10.000 Mann begrenzt. Nach dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 stimmt der Bundestag jedoch einer Vergrößerung des BGS auf 20.000 Mann zu.

Aufgabe des BGS ist es vor allem, die Grenzen der Bundesrepublik zum Ostblock zu sichern, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Grenzgebiet zu verhindern und die Gebäude von Bundesbehörden und Verfassungsorganen im Bundesgebiet zu schützen. Außerdem kann der BGS auch zur Katatrophenhilfe, zur Unterstützung der Länderpolizeien und zur Sicherung von Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland herangezogen werden. Mit der GSG 9 wird in den 70er Jahren innerhalb des BGS eine Spezialeinheit zur Bekämpfung des Terrorismus gebildet. Der BGS umfaßt insgesamt in den 80er Jahren etwa 22.000 Beamte, die dem Innenministerium unterstellt sind.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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