1949-55 |
Wirtschaftlicher Aufbau: Wohnungsnot |
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Die katastrophale Wohnungsnot bei Kriegsende verschärft sich noch in den ersten Nachkriegsjahren durch den millionenenfachen Zustrom von Vertriebenen. Bei Gründung der Bundesrepublik stehen 14,6 Millionen Haushalten nur 9,4 Millionen Wohnungen, einschließlich aller Behelfsunterkünfte, zur Verfügung. Um der drängenden Wohnungsnot abzuhelfen, beschließt der Bundestag am 28. März 1950 das Erste Wohnungsbaugesetz. Mit Hilfe von Zuschüssen und Steuervergünstigungen an Bauherren wird vor allem der soziale Wohnungsbau, der breiten Bevölkerungsschichten preisgünstigen Wohnraum verschaffen soll, staatlich gefördert. Die Sozialwohnungen sind anfangs sehr klein, ihre Vergabe ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Die Zuteilung erfolgt durch die kommunalen Wohnungsämter nach dem Bedürftigkeitsprinzip. Bis 1960
entstehen mit Hilfe staatlicher Fördermittel mehr als 4 Millionen Wohnungen, davon rund 60 Prozent als
staatlich subventionierte Sozialwohnungen. Die Kriegszerstörung birgt auch die Chance für eine moderne Städteplanung. Beim Wiederaufbau der Städte
werden die alte Bausubstanz und das gewachsene Straßennetz deshalb nur teilweise wiederhergestellt. Das
bestimmende Architekturkonzept wird die "gegliederte, aufgelockerte Stadt" mit getrennten Wohn- und
Gewerbebereichen, Grünflächen und Versorgungseinrichtungen in näherer Umgebung. Die großzügige
Bauweise läßt den Verkehr ungehindert fließen. Sennestadt bei Bielefeld steht als Beispiel für dieses Konzept. (ahw/reh) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |