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Die katastrophale Wohnungsnot bei Kriegsende verschärft sich noch in den ersten Nachkriegsjahren
durch den millionenenfachen Zustrom von Vertriebenen. Bei Gründung der Bundesrepublik stehen 14,6
Millionen Haushalten nur 9,4 Millionen Wohnungen, einschließlich aller Behelfsunterkünfte, zur
Verfügung. Um der drängenden Wohnungsnot abzuhelfen, beschließt der Bundestag am 28. März 1950
das Erste Wohnungsbaugesetz. Mit Hilfe von Zuschüssen und Steuervergünstigungen an Bauherren wird
vor allem der soziale Wohnungsbau, der breiten Bevölkerungsschichten preisgünstigen Wohnraum
verschaffen soll, staatlich gefördert.
Die Sozialwohnungen sind anfangs sehr klein, ihre Vergabe ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden.
Die Zuteilung erfolgt durch die kommunalen Wohnungsämter nach dem Bedürftigkeitsprinzip. Bis 1960
entstehen mit Hilfe staatlicher Fördermittel mehr als 4 Millionen Wohnungen, davon rund 60 Prozent als
staatlich subventionierte Sozialwohnungen.
Seit 1953 und besonders durch das Zweite Wohnungsbaugesetz vom 27. Juni 1956 wird zunehmend auch der
private Eigenheimbau gefördert. Zusätzlich bieten Bausparkassen, Banken und Versicherungen günstige
Finanzierungsmodelle für den Hauserwerb an. Wohnungszwangswirtschaft und Mietpreisbindung bleiben
jedoch bis 1960 bestehen.
Die Kriegszerstörung birgt auch die Chance für eine moderne Städteplanung. Beim Wiederaufbau der Städte
werden die alte Bausubstanz und das gewachsene Straßennetz deshalb nur teilweise wiederhergestellt. Das
bestimmende Architekturkonzept wird die "gegliederte, aufgelockerte Stadt" mit getrennten Wohn- und
Gewerbebereichen, Grünflächen und Versorgungseinrichtungen in näherer Umgebung. Die großzügige
Bauweise läßt den Verkehr ungehindert fließen. Sennestadt bei Bielefeld steht als Beispiel für dieses Konzept.
(ahw)
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