1949-55

 

Zwei Staaten - zwei Wege: Europäische Bewegung

Broschüre: Richard N. Graf von Coudenhove-Kalergi "Paneuropa ABC",  1931
Broschüre: Europäische Einigungsbewegung, 1967

Schon lange vor dem Ersten Weltkrieg gab es Bestrebungen, die Staaten Europas enger zusammenzuschließen und politisch zu einigen. Der Politiker und Schriftsteller Richard Nikolaus Graf Coudenhove-Kalergi gründet 1923 die überparteiliche "Paneuropa-Union" mit Sitz in Wien. Zahlreiche europäische Politiker, Schriftsteller und Intellektuelle unterstützen die "Paneuropa-Idee". Auch nach dem Zweiten Weltkrieg weckt die Europa-Bewegung Begeisterung und erhält großen Auftrieb. Demonstrationen halten den Europa-Gedanken im öffentlichen Bewusstsein wach. Studenten aus ganz Europa bauen Grenzanlagen ab, um Zeichen zu setzen.

Am 8. Juli 1950 wird ein Teil ihrer Hoffnungen erfüllt. Die Bundesrepublik Deutschland wird "assoziiertes Mitglied" im Europarat. Schon ein Jahr später, im Mai 1951, wird sie dann "vollberechtigtes Mitglied". Der Europarat hat die Aufgabe, "einen engen Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern...". Seine Hauptziele sind Frieden, wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt sowie die Sicherung der Menschenrechte.

Der Europarat war am 5. Mai 1949 von zehn Staaten gegründet worden. Seine Organe sind das Ministerkomitee, das sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, die aus Delegationen der nationalen Parlamente bestehende beratende Versammlung und das Generalsekretariat in Straßburg für Verwaltungs- und Organisationsaufgaben.

(ag/reh) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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