1949-55

 

Zwei Staaten - zwei Wege: Souveränität

Photographie: Flaggenhissung anläßlich der Souveränität der Bundesrepublik, 1955
Vertrag: Deutschlandvertrag, 1952

Mit Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5. Mai 1955 wird die Bundesrepublik Deutschland souverän. Das Besatzungsstatut wird aufgehoben, die Alliierte Hohe Kommission löst sich auf, aus den Hohen Kommissaren werden Botschafter. Nur wenige Tage später tritt die Bundesrepublik der Westeuropäischen Union (WEU) und der NATO bei und schafft damit die Voraussetzungen für die Aufstellung einer eigenen Armee. Sie muss allerdings auf atomare, biologische und chemische Waffen verzichten und ihre Streitkräfte der NATO unterstellen. Innerhalb von zehn Jahren ist damit aus einem besiegten Feind unter Besatzungsrecht ein militärischer Verbündeter der westlichen Demokratien geworden.

Auch wenn die Westmächte Frankreich, Großbritannien und die USA der Bundesrepublik Deutschland im Deutschlandvertrag weitgehende Souveränität gewähren, so behalten sie doch ihre Rechte und Verantwortung für Berlin und Deutschland als Ganzes. Für die Wiedervereinigung 1990 wird daher ihre Zustimmung benötigt.

1955 hat Bundeskanzler Adenauer zwei wichtige Ziele erreicht: Durch seine verlässliche und beharrliche Politik konnte er die internationale Gleichberechtigung der Bundesrepublik Deutschland erreichen sowie gegen den erbitterten Widerstand der Opposition ihre Integration in die westliche Welt durchsetzen. Diese Ziele besitzen für ihn auch Vorrang vor der Wiedervereinigung. Die Mehrheit der Wähler billigt den Kurs Adenauers.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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