1949-55

 

Zwei Staaten - zwei Wege: Wehrbeitrag

Plakat: Protest der GVP gegen die Wiederbewaffung, ca. 1953
Plakat der Kommunistischen Partei Frankreichs gegen die EVG, 1952-1954

Die Bundesrepublik Deutschland entsteht aufgrund der totalen Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg als Staat ohne Armee. Ihre Wiederbewaffnung ist eine der umstrittensten Fragen der Nachkriegszeit sowohl in der Bundesrepublik als auch im Ausland. Soll es fünf Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg schon wieder deutsche Soldaten geben? Die Schrecken des Krieges sind für viele noch lebendig. Auch die Wiedervereinigung scheint durch die Wiederbewaffnung gefährdet. Bundeskanzler Adenauer setzt sich über diese Bedenken hinweg. Er sieht vielmehr die Chance, durch einen freiwillig geleisteten Verteidigungsbeitrag die Aufhebung des Besatzungsstatutes erreichen zu können.

Am 25. Juni 1950 bricht der Koreakrieg aus. Die Streitkräfte des kommunistischen Nordkorea marschieren in Südkorea ein. Die Angst vor einem weiteren Vordringen des Kommunismus in Europa wächst. Sechs Wochen nach Kriegsausbruch stimmt der Europarat dem Antrag Winston Churchills auf Bildung einer westeuropäischen Armee mit deutscher Beteiligung zur Abwehr der kommunistischen Gefahr zu. Auch die USA wünschen einen deutschen Beitrag zur Verteidigung Europas.

Adenauer überreicht daraufhin den Alliierten Hohen Kommissaren im August 1950 ein Memorandum zur Sicherheitspolitik: "Der Bundeskanzler hat ferner wiederholt seine Bereitschaft erklärt, im Falle der Bildung einer internationalen westeuropäischen Armee einen Beitrag in Form eines deutschen Kontingents zu leisten." Adenauers Wiederbewaffnungspläne werden jedoch von Frankreich entschieden abgelehnt. Um zumindest eine eigenständige deutsche Armee zu verhindern, schlägt der französische Ministerpräsident, René Pleven, im Oktober 1950 eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vor.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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