1949-55 |
Zwei Staaten - zwei Wege: Westeuropäische Union |
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Im Rahmen der Pariser Verträge, die am 23. Oktober 1954 unterzeichnet werden, erfolgt die Gründung der Westeuropäischen Union (WEU). Sie geht zurück auf den am 17. März 1948 zwischen Frankreich, den Beneluxstaaten und Großbritannien abgeschlossenen Brüsseler Pakt, in dem sich die Staaten gegenseitigen Beistand im Falle eines sowjetischen Angriffs zusicherten. Durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und Italiens zum Brüsseler Vertrag erfolgt dann 1954 dessen Umwandlung zur WEU. Sie soll vor allem durch Rüstungskontrollmaßnahmen die Bedenken Frankreichs gegen den Aufbau einer westdeutschen Armee zerstreuen. Zur Überprüfung der Waffenbestände der WEU-Staaten, vor allem Deutschlands, wird ein Amt für Rüstungskontrolle eingerichtet. Außerdem verzichtet die Bundesrepublik im WEU-Vertrag freiwillig auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen sowie den Bau von schweren Kriegsschiffen und ferngelenkten Raketen. Aufgrund dieser, von Bundeskanzler Adenauer angebotenen Konzessionen ist Frankreich schließlich bereit, einer gleichberechtigten NATO-Mitgliedschaft der Bundesrepublik zuzustimmen. Oberstes Organ der WEU ist der Rat, der durch die Außenminister der Mitgliedsstaaten gebildet wird. Ihm zur Seite
steht die WEU-Versammlung, die sich aus den Vertretern der WEU-Staaten im Europarat zusammensetzt. Die ständigen
administrativen Aufgaben werden durch ein Generalsekretariat in London geregelt. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |