1963-74 |
Gegenwärtige Vergangenheit: NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) |
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1964 entsteht in Hannover aus dem Zusammenschluss von Deutscher Reichspartei (DRP) und kleineren Rechtsorganisationen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Ihr im November 1967 verabschiedetes Parteiprogramm wirbt mit nationalistischen und revanchistischen Parolen. Die NPD wird zur Sammelpartei rechtsradikaler und rechtsextremer Kräfte sowie unzufriedener Protestwähler. Für einige Jahre gelingt der NPD der Einzug in die meisten Landtage. Das Ausland reagiert auf die Entwicklung mit großer Sorge, Gewerkschaften und demokratische Parteien beziehen jedoch klare Gegenpositionen. Mit Sorge betrachtet man im In- und Ausland den Anstieg des organisierten Rechtsextremismus in der Zeit der wirtschaftlichen Rezession und der Bildung der Großen Koalition. Im November 1966 gelingt der NPD mit 7,9 bzw. 7,4 Prozent der Einzug in die Landtage von Hessen und Bayern. Ihre Erfolgsserie setzt sich bei den Wahlen in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen fort und erreicht in Baden-Württemberg 1968 mit 9,8 Prozent der Stimmen einen Höhepunkt. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der Parteimitglieder von 18.000 1966 über 38.000 1967 auf rund 50.000 im Jahr 1969. Vorschnelle Kritiker ziehen Parallelen zur Weimarer Republik und sehen schon das Ende der Demokratie voraus. Eine Einführung des Mehrheitswahlrechts, das den Parlamentsausschluss kleinerer Parteien bedeutet, scheitert jedoch an den Vorbehalten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Mit 4,3 Prozent der Stimmen bei den Bundestagswahlen 1969 verfehlt die NPD trotzdem den Einzug ins Parlament. Die Gründe hierfür liegen vor allem im wirtschaftlichen Aufschwung und der energischen Bekämpfung durch die demokratischen Parteien und viele gesellschaftliche Gruppen. In der Folgezeit verliert die NPD sämtliche Landtagsmandate und versinkt in Bedeutungslosigkeit. 2001 wird von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsantrag gegen die NPD eingereicht. Das Verfahren scheitert,
weil das Gericht nicht klären kann, welche Aktivitäten von der
Partei selbst und welche von den in die NPD eingeschleusten V-Männer
des Verfassungsschutzes initiiert worden waren. (ahw/sw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |