1963-74 |
Sozial-liberale Koalition: Bundespräsidentenwahl 1969 |
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Am 5. März 1969 wählt die Bundesversammlung einen Nachfolger für den vorzeitig zurückgetretenen Bundespräsidenten Heinrich Lübke. Überschattet wird die Wahl von Störmanövern der Sowjetunion und der DDR, die gegen West-Berlin als Wahlort protestieren. Um das Amt bewerben sich Justizminister Heinemann (SPD) und Verteidigungsminister Gerhard Schröder (1910-1989), (CDU). Durch die Unterstützung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und der Mehrheit der F.D.P.-Vertreter setzt sich schließlich Heinemann im dritten Wahlgang durch. Zum ersten Mal erreicht damit ein Sozialdemokrat das höchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahl Heinemanns zum Bundespräsidenten
mit den Stimmen von SPD und Freier Demokratischer Partei (F.D.P). gilt in
der Öffentlichkeit als Vorzeichen für ein mögliches Regierungsbündnis
nach der Bundestagswahl
im September 1969. In einem Zeitungsinterview erklärt Heinemann
sogar, mit seiner Wahl habe sich "ein Stück Machtwechsel vollzogen,
und zwar nach den Regeln einer parlamentarischen Demokratie." Durch die nüchterne Sachlichkeit seiner Reden und seines Auftretens prägt Bundespräsident Heinemann einen neuen Stil, er hält wenig von Presserummel und großem Zeremoniell. Als ihn ein Journalist fragt, ob er den Staat liebe, antwortet er nur: "Ich liebe meine Frau." Sein Engagement als Justizminister der Großen Koalition für eine Liberalisierung des Strafrechts und seine allgemein anerkannte Glaubwürdigkeit machen ihn - auch für die protestierende Jugend - zu einer Respektsperson. Er selbst versteht sich als "Bürgerpräsident". (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |