1963-74 |
Sozial-liberale Koalition: Neue Hochschulen |
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Die Zahl der Studenten steigt von 380.000 im Jahre 1965 auf über eine Million 1980, Bund und Länder sehen sich somit vor wachsende Schwierigkeiten gestellt. Die Studenten selbst klagen über volle Hörsäle, schlecht ausgestattete Labors und fehlende Wohnheimplätze. Außerdem fordern sie mehr Mitbestimmung. Eine teilweise gewalttätige Studentenrevolte entsteht. Gemeinsam planen und finanzieren Bund und Länder daher seit Ende der 60er Jahre neue Hochschulen. Bis 1973 werden über 80.000 neue Studienplätze geschaffen. Trotzdem muss die Zulassung zu einigen Studienfächer 1972 erstmals zahlenmäßig begrenzt werden. Der Aus- und Neubau von Hochschulen sowie die Forschungs- und Bildungspolitik gehören zu den von Bund und Ländern zu finanzierenden Gemeinschaftsaufgaben. Sie werden noch von der Großen Koalition im Mai 1969 durch Grundgesetzänderung geschaffen. So wie die im dichtbesiedelten Industriegebiet gelegene Ruhr-Universität Bochum sind viele der neuen Hochschulen Campus- Universitäten. Sie wollen neue Voraussetzungen für eine Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden schaffen und Studieren und Wohnen eng miteinander verbinden. Das im August 1971 verabschiedete Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt erstmals einheitlich die staatliche finanzielle Unterstützung im Schul- und Hochschulbereich. Danach können Studenten einen monatlichen Zuschuss von anfangs bis zu 420 D-Mark erhalten, sofern sie nicht auf andere Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Wirtschaftlich bedingte Benachteiligungen bei der Bildung sollen so ausgeglichen werden. Die Gelder werden zunächst als Zuschüsse gezahlt, seit 1983 aber nur noch als Darlehen gewährt. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |