1963-74 |
Sozial-liberale Koalition: Unionsmehrheit im Bundesrat |
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Der sozial-liberalen Mehrheit im Bundestag steht seit 1972 eine Mehrheit der Stimmen unionsregierter Länder im Bundesrat gegenüber. Bei ihren zahlreichen Reformvorhaben ist die Regierungskoalition jedoch auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) gelingt es auch bis 1982 nicht, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu ihren Gunsten zu ändern. Christlich Demokratische Union (CDU) und Christlich Soziale Union (CSU) machen von Anfang an deutlich, dass der Bundesrat für sie "ein wichtiges Instrument für die Opposition" sei, so Altbundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Durch die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat wird die sozial-liberale Koalition häufig zu Kompromissen gezwungen. In den Augen der Bundesregierung benutzt die Union den Bundesrat als "Gegenregierung", um so die Durchführung notwendiger Reformen zu verhindern. Bundeskanzler Willy Brandt sieht im Bundesrat sogar eine "Neinsagemaschine". Tatsächlich scheitern zwischen 1972 und 1976 von 516 Gesetzen nur 8 am Einspruch des Bundesrates. Auch in der nächsten Legislaturperiode von 1976 bis 1980 verweigert der Bundesrat nur 9 Gesetzen seine Zustimmung. Im Streit zwischen Bundestag und Bundesrat hat häufig der Vermittlungsausschuss das letzte Wort. Der aus je 11 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat zusammengesetzte Ausschuss kann sowohl vom Bundesrat und vom Bundestag als auch von der Bundesregierung angerufen werden. Während man die Hilfe des Vermittlungsausschusses zwischen 1969 und 1972 nur in 33 Fällen benötigt, wird er von 1972 bis 1976 insgesamt 104 Mal angerufen. Meist gelingt es ihm, eine Kompromisslösung zu finden. Allerdings entsprechen die Kompromisse nur noch zum Teil den ursprünglichen Regierungsentwürfen. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |