1989/90 |
Wiedervereinigung: Gründung neuer Bundesländer |
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Die 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht eingerichteten Länder - 1952 aufgelöst und in 14 Bezirke eingeteilt - sind weitgehend Vorbild für die Bildung der neuen Bundesländer, die mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 eingerichtet werden. Am 22. Juli 1990 beschließt die Volkskammer ein Ländereinführungsgesetz, das die Neugründung der fünf Bundesländer auf dem Gebiet der DDR als Gliedstaaten des Bundes vorbereitet: Die neuen Länder sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen. Mit Ausnahme einiger Landkreise, die jeweils aus- oder eingegliedert werden, umfasst das Bundesland Brandenburg nun die ehemaligen DDR-Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam. Mecklenburg-Vorpommern wird aus den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin gebildet. Der Freistaat Sachsen setzt sich aus den Bezirken Dresden, Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und Leipzig, Sachsen-Anhalt aus den Bezirken Halle und Magdeburg zusammen. Der Freistaat Thüringen wird aus den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl gebildet. Nach dem Ländereinführungsgesetz erarbeiten die im Oktober 1990 neu gewählten Landtage Verfassungsentwürfe für ihre Länder, die zwischen Mai 1992 (Sachsen) und Oktober 1993 (Thüringen) von den Landtagen verabschiedet werden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie zudem durch Volksabstimmungen legitimiert. Die Bevölkerungszahl der neuen Länder liegt mit Ausnahme Sachsens im unteren Drittel der nun 16 Bundesländer. Entsprechend der Einwohnerzahl entfallen auf sie 19 von 69 Stimmen im Bundesrat. Mecklenburg-Vorpommern hat dort drei, alle übrigen neuen Bundesländer je vier Stimmen. Die aus der DDR übernommenen Wirtschaftsprobleme, ökologische Altlasten, infrastrukturelle und bauliche Substanzschäden sowie ökonomisch-soziale Strukturbrüche machen die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet - nach Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz Aufgabe der staatlichen Politik - zu einem vordringlichen Entwicklungsziel, um auch die innere Einheit Deutschlands zu gewährleisten.
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