1945-49

 

Alliierte Besatzung: Dekartellisierung

Plakat: Volksentscheid über die Enteignung von NS-Betrieben, 1946
Druckschrift: Liquidations-Anteilschein der I.G. Farbenindustrie, 1953
Aktie der Farbenfabriken Bayer, 1966

Alle Siegermächte sind davon überzeugt, dass der Aufstieg Adolf Hitlers nur mit Unterstützung der Großindustrie möglich gewesen sei. Auf der Potsdamer Konferenz beschließen sie deshalb die Dekartellisierung der deutschen Wirtschaft. Die Eingriffe in die Wirtschaftsstrukturen sollen auch erfolgen, "um die gegenwärtige übermäßige Konzentration der Wirtschaftsmacht [...] zu vernichten". Weil der Alliierte Kontrollrat sich jedoch nicht auf eine einheitliche Regelung einigen kann, nimmt jede Besatzungsmacht eigene Maßnahmen zur Dekartellisierung vor.

Die Sowjetunion enteignet in der Boden- und Industriereform 1945/46 allen Großgrundbesitz und größere Industriebetriebe. Eine Dekartellisierung ist damit nicht mehr notwendig. Großbritannien strebt dagegen eine Sozialisierung von Großkonzernen vor allem in der Montanindustrie an. Die Briten werden dabei von deutschen Parteien und Gewerkschaften unterstützt. Die Dekartellisierung wird von Großbritannien nur zögernd angegangen. Die USA, die schon bald auch den wirtschaftlichen Kurs der britischen Besatzungszone bestimmen, lehnen alle Sozialisierungen ab und veranlassen zahlreiche Dekartellisierungen: So werden zum Beispiel die Konzerne von Krupp, I.G.-Farben und den Vereinigten Stahlwerken zerschlagen. Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank werden in 30 Nachfolgeorganisationen aufgelöst.

Auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland behalten sich die Westmächte im Besatzungsstatut noch die Möglichkeit zu weiteren Entflechtungen vor. Die Dekartellisierung bleibt jedoch ohne nachhaltige Wirkung: Schon 1957 sind beispielsweise die Maßnahmen der Besatzungsmächte im Kreditwesen rückgängig gemacht worden.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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