1945-49 |
Alliierte Besatzung: Saarland |
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Nachdem sich die weitergehenden Ziele - Abtrennung des Rheinlandes und Internationalisierung des Ruhrgebietes - nicht durchsetzen lassen, verfolgt Frankreich gegenüber dem Saarland eine Annexionspolitik. Im Juli 1945 erklärt Frankreich das Saarland faktisch zu seinem Wirtschaftsprotektorat und gliedert es im August 1945 aus seiner Besatzungszone aus. Jedoch stimmen Großbritannien und die USA Ende 1946 nur einem wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich zu. Mit dem 1. April 1948 ist dann die volle Einbeziehung des Saarlandes in das französische Zoll- und Währungsgebiet abgeschlossen. Besonders wirtschaftliche Überlegungen spielen für die französische Saarpolitik eine große Rolle: Die Kohlegruben des Saarlandes bilden eine vorzügliche Ergänzung zu den Erzgruben in Lothringen. Reparationsforderungen für französische Kriegsschäden können so befriedigt werden. Nach Wahlen zu einer verfassunggebenden Versammlung im Oktober kommt es am 8. November 1947 zur Verabschiedung einer eigenen saarländischen Verfassung. Darin wird die Unabhängigkeit von Deutschland sowie die außenpolitische und wirtschaftliche Anlehnung an Frankreich erklärt. Zum Ministerpräsidenten einer Koalitionsregierung wird Johannes Hoffmann gewählt. Im Juli 1948 wird dann sogar eine international nicht anerkannte eigene saarländische Staatsangehörigkeit geschaffen. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |