1945-49 |
Entstehung zweier deutscher Staaten: Entstehung des Weststaates |
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Auf der Londoner Sechsmächtekonferenz im Frühjahr 1948 einigen sich die Westmächte und die Benelux-Länder auf die Schaffung eines westdeutschen Staates. Die Beschlüsse dieser Konferenz werden als "Frankfurter Dokumente" am 1. Juli 1948 den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder übergeben. Die Ministerpräsidenten werden darin aufgefordert, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen und eine Neugliederung der Länder vorzunehmen sowie zum angekündigten Besatzungsstatut Stellung zu nehmen. Erst nach langen, kontroversen Diskussionen folgen die Ministerpräsidenten schließlich den Aufforderungen der Besatzungsmächte nach Schaffung eines westdeutsches Teilstaates. Sie bestehen jedoch darauf, dass der neue Staat nur provisorischen Charakter haben darf. Daher beauftragen sie statt einer Nationalversammlung lediglich einen Parlamentarischen Rat mit der Ausarbeitung eines "Grundgesetzes". Am 8. Mai 1949 kann das Grundgesetz in dritter Lesung vom Parlamentarischen Rat verabschiedet werden. Wenig später erfolgt die Genehmigung durch die Militärgouverneure. Aus Anlass der Proklamation
des Grundgesetztes am 23. Mai 1949 ist erstmals seit 1933 an allen öffentlichen
Gebäuden die schwarz-rot-goldene Fahne aufgezogen, die bereits bei
der Konstituierung des Parlamentarischen Rats am 1. September 1948 wehte.
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