1945-49

 

Wiederaufbau und Wirtschaft: Privatbetriebe

Druckschrift: Enteignungsurkunde , 1948

Voraussetzung für die Errichtung der sozialistischen Zentralplanwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ist die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Die Grundlagen dafür werden mit der Boden- und Industriereform 1945/46 gelegt. Durch gezielte Bevorzugung der Volkseigenen Betriebe (VEB) kann bis 1955 die Zahl der privaten Industriebetriebe auf knapp 14.000 mit ca. 500.000 Beschäftigten gesenkt werden. Ihr Anteil am Bruttosozialprodukt liegt zu diesem Zeitpunkt nur noch bei 15 Prozent.

1958 wird mit einer großen Kampagne die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft eingeleitet. Gleichzeitig soll auch die Vollkollektivierung des Handwerks durchgesetzt werden. Diese muss jedoch schon 1960 wegen örtlicher Versorgungsschwierigkeiten abgebrochen werden. Die restlichen privaten Betriebe werden 1972 durch Massenverstaatlichungen zum größten Teil in "Volkseigentum" überführt. Die DDR-Wirtschaft kommt jedoch nicht ganz ohne Privatbetriebe aus. Schon 1976 beschließt der Ministerrat wieder eine verstärkte Förderung des privaten Wirtschaftssektors.
Privatbetriebe bleiben in der DDR vor allem in den Bereichen Einzelhandel, Gaststätten und Handwerk bestehen. Im Handwerk ist sogar der überwiegende Teil der Betriebe noch in privater Hand. Laut DDR-Verfassung dürfen nur solche Betriebe in Privatbesitz sein, die auf "überwiegend persönlicher Arbeit" beruhen. Es ist außerdem verboten, dass Privatbetriebe mehr als 10 Angestellte beschäftigen.

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