1945-49 |
Wiederaufbau und Wirtschaft: Privatbetriebe |
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Voraussetzung für die Errichtung der sozialistischen Zentralplanwirtschaft in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ist die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Die Grundlagen dafür werden mit der Boden- und Industriereform 1945/46 gelegt. Durch gezielte Bevorzugung der Volkseigenen Betriebe (VEB) kann bis 1955 die Zahl der privaten Industriebetriebe auf knapp 14.000 mit ca. 500.000 Beschäftigten gesenkt werden. Ihr Anteil am Bruttosozialprodukt liegt zu diesem Zeitpunkt nur noch bei 15 Prozent. 1958 wird mit einer großen Kampagne die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft
eingeleitet. Gleichzeitig soll auch die Vollkollektivierung des Handwerks durchgesetzt
werden. Diese muss jedoch schon 1960 wegen örtlicher Versorgungsschwierigkeiten
abgebrochen werden. Die restlichen privaten Betriebe werden 1972 durch Massenverstaatlichungen
zum größten Teil in "Volkseigentum" überführt. Die DDR-Wirtschaft
kommt jedoch nicht ganz ohne Privatbetriebe aus. Schon 1976 beschließt
der Ministerrat wieder eine verstärkte Förderung des privaten Wirtschaftssektors. (ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |