1990/91 -heute |
Deutschland in Europa: Europa der 15 |
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1992 unterzeichnet die Bundesrepublik den Vertrag von Maastricht. Kernstück ist ein Fahrplan zur Wirtschafts- und Währungsunion, die 1999 abgeschlossen sein soll. Ihr Ziel ist, die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Gemeinschaft im Welthandel zu stärken. Der Aufbau einer bundesstaatlichen Ordnung mit gemeinsamer Sicherheits- und Außenpolitik ist der Schritt von der wirtschaftlichen zur politischen Union. Neben wirtschafts- und finanzpolitischen Belangen geht es darum, den Frieden in Europa zu wahren. Die Europäische Gemeinschaft begibt sich auf den Weg einer vertieften Zusammenarbeit und hält sich gegenüber dem Beitritt weiterer Staaten offen. Gegen die Übertragung weiterer Befugnisse auf die Europäische Union regt sich allerdings in vielen Mitgliedstaaten Widerspruch. Die Furcht vor dem Verlust nationaler Eigenständigkeit hängt mit den Strukturen in der Europäischen Union zusammen, die bislang noch ein großes Demokratiedefizit aufweisen. Hauptkritikpunkt ist die mangelhafte parlamentarische Kontrolle der europäischen Exekutive. Artikel 23 des Grundgesetzes, der bislang der deutschen Einheit gewidmet war, wird neu formuliert; er erhebt die Verwirklichung des vereinten Europas zum Staatsziel und ermöglicht die Abtretung von Hoheitsrechten an die Europäische Union. Mehrere Staaten beantragen die Mitgliedschaft. Nach Volksabstimmungen treten Österreich, Schweden und Finnland zum 1. Januar 1995 der Europäischen Union bei. Auch die neuen Demokratien in Osteuropa - Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Kroatien, Estland, Rumänien, Bulgarien, die Slowakei, Lettland und Litauen - sowie auch die Türkei, Zypern und Malta bemühen sich um Aufnahme in die Union. (ke) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |