"Schengen II" enthält Bestimmungen
über die Einführung eines gemeinsamen Visasystems, die polizeiliche
Zusammenarbeit, die Behandlung von Asylanträgen sowie Rechtsangleichungen
im Waffen- und Betäubungsmittelrecht. Das "Schengener Informationssystem"
(SIS) soll die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtern.
Nach und nach wird das Schengener Abkommen auch von anderen EU-Staaten unterzeichnet,
wenn auch der Termin für die Öffnung der Grenzen mehrfach verschoben
werden muß. In den sieben Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich,
Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal tritt das Durchführungsabkommen
zum Schengener Vertrag schließlich am 26. März 1995 in Kraft.
| Italien, Griechenland und
Österreich entscheiden sich dafür, 1997 ihre Grenzkontrollen abzubauen.
Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichnen 1996 Beitrittsprotokolle
zum Schengener Abkommen. Zudem wird eine verstärkte Zusammenarbeit
mit Island und Norwegen vereinbart. Großbritannien und Irland treten
dem Schengener Abkommen nicht bei. Der Vertrag
von Amsterdam integriert das Schengener Abkommen in den Rechtsrahmen
der Europäischen Union. Bei der Zusammenarbeit in dem Bereich Justiz
und Inneres werden gemeinsame Mindeststandards für die Durchführung
der Asylverfahren vereinbart und ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen für
Gruppen von Ausländern, die in die EU-Staaten einwandern wollen, geschaffen.
Ebenso wird verstärkt gemeinsam gegen die illegale Einwanderung bzw.
den illegalen Aufenthalt von Personen, die nicht aus EU-Ländern stammen,
vorgegangen. (ke) |
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