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Am 16. und 17. Juni 1997 einigen sich die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn EU-Mitgliedstaaten zusammen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission über den Vertrag von Amsterdam, dessen endgültige Version am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird. Deutschland ratifiziert ihn als erster Mitgliedstaat; am 5. März 1998 nimmt der Bundestag den Vertrag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit an, am 27. März billigt ihn der Bundesrat einstimmig. Mit seinen Themenschwerpunkten schließt der Vertrag von Amsterdam an den Vertrag von Maastricht an. |
Diese dritte umfassende Reform der
europäischen Gemeinschaftsverträge berücksichtigt auch die soziale
Dimension der in Maastricht beschlossenen Wirtschafts-
und Währungsunion (WWU). Der Vertrag von Amsterdam verstärkt außerdem
die damals geschaffene "zweite Säule" der EU, die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP). Allerdings können im gesamten Bereich
der GASP einzelne Mitgliedstaaten weiterhin nationale Interessen bzw. ihr Vetorecht
geltend machen, was die gemeinsame außenpolitische Handlungsfähigkeit
der EU einschränkt. Der Vertrag von Amsterdam reformiert grundsätzlich
die Innen- und Justizpolitik, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.
Eine gemeinsame Beschäftigungspolitik und die Sicherung sozialer Grundrechte sollen zu einem zentralen
Anliegen der EU werden. Ein Beschäftigungsausschuß soll die Kooperation und den Informationsaustausch der
Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet fördern. Zudem sieht der Vertrag eine Steigerung der Transparenz und
Bürgernähe sowie der demokratischen Legitimität von EU-Institutionen vor. Der Vertrag von Amsterdam ist
eine konsequente Fortsetzung der Politik der europäischen Integration.
(ke)



