Vertrag von Amsterdam


Photo: Gespräche über den Vertrag von Amsterdam, 1997        Am 16. und 17. Juni 1997 einigen sich die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn EU-Mitgliedstaaten zusammen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission über den Vertrag von Amsterdam, dessen endgültige Version am 2. Oktober 1997 unterzeichnet wird. Deutschland ratifiziert ihn als erster Mitgliedstaat; am 5. März 1998 nimmt der Bundestag den Vertrag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit an, am 27. März billigt ihn der Bundesrat einstimmig. Mit seinen Themenschwerpunkten schließt der Vertrag von Amsterdam an den Vertrag von Maastricht an.


Diese dritte umfassende Reform der europäischen Gemeinschaftsverträge berücksichtigt auch die soziale Dimension der in Maastricht beschlossenen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Der Vertrag von Amsterdam verstärkt außerdem die damals geschaffene "zweite Säule" der EU, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Allerdings können im gesamten Bereich der GASP einzelne Mitgliedstaaten weiterhin nationale Interessen bzw. ihr Vetorecht geltend machen, was die gemeinsame außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU einschränkt. Der Vertrag von Amsterdam reformiert grundsätzlich die Innen- und Justizpolitik, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.


Eine gemeinsame Beschäftigungspolitik und die Sicherung sozialer Grundrechte sollen zu einem zentralen Anliegen der EU werden. Ein Beschäftigungsausschuß soll die Kooperation und den Informationsaustausch der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet fördern. Zudem sieht der Vertrag eine Steigerung der Transparenz und Bürgernähe sowie der demokratischen Legitimität von EU-Institutionen vor. Der Vertrag von Amsterdam ist eine konsequente Fortsetzung der Politik der europäischen Integration.

(ke)

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