Beschluß |
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1. Die Verordnung vom 30. November 1988 über Reisen von Bürgern der DDR in das Ausland (GBI. I Nr.25 S. 271) findet bis zur Inkraftsetzung des neuen Reisegesetzes keine Anwendung mehr. 2. Ab sofort treten folgende Regelungen für Reisen und ständige Ausreisen aus der DDR in das Ausland in Kraft: a. Privatreisen nach dem Ausland können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Versagungsgründe werden nur in besonderen Ausnahmefällen angewandt. b. Die zuständigen Abteilungen Paß- und Meldewesen der VDKA in der DDR sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Die Antragstellung auf ständige Ausreise ist wie bisher auch bei den Abteilungen Innere Angelegenheiten möglich. c. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen der DDR zur BRD bzw. zu Berlin (West) erfolgen. d. Damit entfällt die vorübergehend ermöglichte Erteilung von entsprechenden Genehmigungen in Auslandsvertretungen der DDR bzw. die ständige Ausreise mit dem Personalausweis der DDR über Drittstaaten. Über die Regelungen ist die beigefügte Pressemitteilung am 10. November 1989 zu veröffentlichen. Verantwortlich: Regierungssprecher beim Ministerrat der DDR Quelle: Hertle, Hans-Hermann, Chronik des Mauerfalls, Ch.Links-Verlag, Belrin 1996. |