Bekanntmachung des Ministeriums des Inneren der Deutschen Demokratischen Republik |
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![]() Bekanntmachung zum Mauerbau Ministerium des Inneren der DDR Ost-Berlin, 12. August 1961 Druck 86,6 x 60,9 cm Deutsches Historisches Museum, Berlin Inv.-Nr.: P 73/9 |
Auf Grund des Beschlusses der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. August 1961 erläßt der Minister des Inneren mit sofortiger Wirkung folgende Anweisung: 1.Im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge und andere Fahrzeuge sowie Fußgänger zwischen Westberlin und dem demokratischen Berlin bleiben folgende Übergänge geöffnet:
2. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Bürger der Hauptstadt der Deutschen
Demokratischen Republik (des demokratischen Berlin) benötigen für den Besuch von Westberlin eine
Genehmigung ihres zuständigen Volkspolizei-Kreisamtes bzw. ihrer zuständigen Volkspolizei-Inspektion. 3. Friedliche Bürger von Westberlin können unter Vorlage ihres Westberliner Personalausweises die Übergangsstellen zum demokratischen Berlin passieren. 4. Einwohner Westdeutschlands erhalten an den vier Ausgabestellen Wollankstraße, Brandenburger Tor, Elsenstraße, Bahnhof Friedrichstraße unter Vorlage ihrer Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepaß) wie bisher Tages -Aufenthaltsgenehmigungen für den Besuch der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (das demokratische Berlin). 5. Für ausländische Staatsangehörige gelten die bisherigen Bestimmungen. Für Angehörige des Diplomatischen Korps und der westlichen Besatzungskräfte bleibt es bei der bisher bestehenden Ordnung. 6. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht in Berlin arbeiten, werden gebeten, bis auf weiteres von Reisen nach Berlin Abstand zu nehmen. Berlin, den 12. August 1961
Maron, |