Erklärungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

 

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt zu Protokoll: "Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden." Die Deutsche Demokratische Republik erklärt zu Protokoll: "Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird."

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 8. November 1972, Nr. 155, S. 1842-1844

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