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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau
7. August 1970
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt die Botschaft der Vereinigten Staaten
von Amerika und hat die Ehre, im Auftrag ihrer Regierung folgende Note mit der Bitte zu
übergeben, den Inhalt derselben auf dem schnellsten Wege der Regierung der Vereinigten
Staaten zur Kenntnis zu bringen:
"Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, im Zusammenhang mit der
bevorstehenden Unterzeichnung eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken folgendes mitzuteilen:
Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Zusammenhang mit den Verhandlungen den
Standpunkt der Bundesregierung hinsichtlich der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier
Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes und Berlin dargelegt.
Da eine friedensvertragliche Regelung noch aussteht, sind beide Seiten davon ausgegangen,
daß der beabsichtigte Vertrag die Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen
Republik, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht berührt.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat in diesem Zusammenhang dem sowjetischen
Außenminister am 6. August 1970 erklärt:
'Die Frage der Rechte der Vier Mächte steht in keinem Zusammenhang mit dem Vertrag, den
die Bundesrepublik Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
abzuschließen beabsichtigen, und wird von diesem auch nicht berührt.'
Der Außenminister der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat darauf die folgende
Erklärung abgegeben:
'Die Frage der Rechte der Vier Mächte war nicht Gegenstand der Verhandlungen mit der
Bundesrepublik Deutschland. Die Sowjetregierung ging davon aus, daß die Frage nicht
erörtert werden sollte. Die Frage der Rechte der Vier Mächte wird auch von dem Vertrag, den
die UdSSR und die Bundesrepublik Deutschland abzuschließen beabsichtigen, nicht berührt.
Dies ist die Stellungnahme der Sowjetregierung zu dieser Frage.' "
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt auch diesen Anlaß, die Botschaft
der Vereinigten Staaten von Amerika ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Gleichlautende Noten wurden 'an die Französische Botschaft in Moskau' sowie 'an die
Botschaft des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland in Moskau'
gesandt.
Quelle:
Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 12. August 1970, Nr.
107, S. 1057-1058
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Vertragsarchiv
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