Bekanntmachung

Bekanntmachung: 1. Passierscheinabkommen, 1963
Bekanntmachung zum 1. Passierscheinabkommen
West-Berlin, Dezember 1963
Druck
29,7 x 21,1 cm
Deutsches Historisches Museum, Berlin
Inv.-Nr.: DG 65/120,121

Bürger von Berlin (West), die Passierscheine für den 31.12.1963 und den 1.1.1964 besitzen, haben die Möglichkeit, erst im Verlauf des 1.1.1964 wieder auszureisen. Die Wiederausreise muß am 1.1.1964 bis spätestens 24.00 Uhr erfolgen. Diese Regelung der Neujahrsbesuche können die Bürger von Berlin (West) nur in Anspruch nehmen, wenn sie bei der Einreise am Kontrollpassierpunkt (KPP) gleichzeitig beide Passierscheine (für den 31.12.1963 und den 1.1.1964) zur Abfertigung vorgelegt und einen entsprechenden Vermerk auf den Passierschein für den 1.1.1964 erhalten haben. Der Passierschein für den 31.12.1963 wird bei der Einreise am KPP eingezogen.

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