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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland setzt das sozial-liberale
Bündnis fort, das seinen politischen Willen in der Regierungserklärung vom 18.
Januar 1973 zum Ausdruck gebracht hat. Jene Erklärung gilt für die ganze Legislaturperiode.
Heute ziehen wir eine Zwischenbilanz.
Der Wechsel im Amt ändert nichts an der fortgeltenden Richtigkeit und Notwendigkeit
sozial-liberaler Politik in unserem Lande.
Diese Leitlinie werden wir konsequent weiterhin verfolgen. In einer Zeit weltweit
wachsender Probleme konzentrieren wir uns in Realismus und Nüchternheit auf
das Wesentliche, auf das, was jetzt notwendig ist, und lassen anderes beiseite.
Kontinuität und Konzentration - das sind die Leitworte dieser Bundesregierung.
Die Bundesregierung will heute nicht über ihre Absichten sprechen, ohne zuvor
ein Wort an den bisherigen Bundeskanzler zu richten.
Wir sind uns der Leistung bewußt, die Willy Brandt für unser Land erbracht hat.
Was Brandt getan hat, um der Bundesrepublik eine geachtete und zugleich eine
beachtete Stellung zu verschaffen, war ein hervorragender Dienst an unserem
Volk, auf den sich die deutsche Politik fürderhin stützen kann.
Wir danken ihm für die schöpferische Kraft, mit der er unser Land auf einen
neuen Kurs innerer Reform gebracht hat.
Die Reformpolitik seiner Regierung hat in einem knappen halben Jahrzehnt mehr
an gesellschaftlichem Fortschritt gebracht als je vorher eine andere Regierung
in einem gleichen Zeitraum.
Die Ostpolitik und die Deutschlandpolitik seiner Regierung war mutig, und sie
war erfolgreich. Wie die "New York Times" es geschrieben hat: Er hat der Welt
geholfen, einen großen Schritt auf den Frieden hin zu machen.
Wir sind Willy Brandt dankbar. Wir wissen, daß wir weiterhin seinen Rat brauchen
und daß wir auf seinen Rat zählen können.
Dank schulden wir Walter Scheel, dem kommenden Bundespräsidenten. Er hat an
der Seite Brandts die Friedenspolitik getragen, und er hat durch seinen liberalen
Geist und seine warmherzige Menschlichkeit die Zahl unserer Freunde in der Welt
gemehrt.
Walter Scheel wird in seinem neuen Amte in der Reihe Theodor Heuss, Heinrich
Lübke und Gustav Heinemann stehen. Wir sind gewiß, daß die Bundesversammlung
eine gute Wahl getroffen hat. Walter Scheel wird unser Land nach außen und nach
innen überzeugend vertreten.
Und wir schließen in unseren Dank ein die aus der Bundesregierung ausgeschiedenen
Minister.
Meine Damen und Herren, die sozial-liberale Koalition ist seit 1969 der Motor
des Fortschritts in der Bundesrepublik. Sie war das auch in den vergangenen
18 Monaten. Der Tätigkeitsbericht der Bundesregierung vom Dezember 1973 ist
dafür ein eindrucksvoller Beleg.
Lassen Sie mich bei der Zwischenbilanz zunächst auf die Schwerpunkte der bisherigen
Arbeit dieser Legislaturperiode zu sprechen kommen.
Ich nenne als erstes die Steuer- und Kindergeldreform.
Unser Steuerreformprogramm liegt dem Bundestag für diesen Teil der Lohn- und
Einkommensteuer und des Kindergeldes seit Beginn dieses Jahres als ein Paket
vor.
Verabschiedet wurde vorher das neue Außensteuerrecht, das die Möglichkeit zur
Steuerflucht eingeschränkt hat.
Verabschiedet ist die Reform der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer. Die
kleineren Vermögen haben wir dabei spürbar entlastet.
Die Freibeträge der Gewerbesteuer werden zum 1. Januar des kommenden Jahres
angehoben, und jeder zweite Gewerbetreibende wird dann keine Gewerbeertragsteuer
mehr zu zahlen haben.
Die neue Abgabenordnung steht im Finanzausschuß des Parlaments zur abschließenden
Beratung an.
Jetzt und in diesen Wochen geht es um das Hauptstück der Reform, nämlich um
die Umgestaltung der Lohn- und Einkommensteuer und um die damit verbundene Neuordnung
des Familienlastenausgleichs mit dem neuen Kindergeld.
Wir wollen damit den elementaren Anspruch auf ein sozial gerechteres und, soweit
dies möglich ist, ein einfacheres Einkommensteuerrecht erfüllen. Wenn diese
Reform in Kraft getreten sein wird, d. h. am 1. Januar 1975, so wird die Belastung
der Steuerzahler, insbesondere die Belastung kleinerer und mittlerer Einkommen,
jährlich um 10 bis 12 Milliarden DM geringer sein als vorher. Die Einkommen
der unteren und mittleren Einkommensbezieher werden sich also netto entsprechend
erhöhen.
Auf die schwerwiegenden Konsequenzen für die öffentlichen Finanzen und für die
Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte komme ich nachher noch zurück.
Ich nenne an zweiter Stelle Mitbestimmung.
Am 20. Februar hat die Bundesregierung den Entwurf des neuen Mitbestimmungsgesetzes
beschlossen.
Wir sehen in dieser Koalition in einer Mitbestimmung, die vom Grundsatz der
Gleichberechtigung und der Gleichgewichtigkeit von Arbeitnehmern und Anteilseignern
ausgeht, einen der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aktivposten der sozial-liberalen
Koalition. Eine Gesellschaft, die sich wirtschaftlich und sozial nach vorne
bewegen will, ist ohne Mitbestimmung und ohne die dazu gehörige Mitverantwortung
nicht zu denken.
Durch die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes
ist die Position des einzelnen Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, in den Betrieben
und in den Verwaltungen gestärkt worden. Jetzt geht es um die Mitbestimmung
der Arbeitnehmer in den Entscheidungsgremien der Unternehmer. Wir wollen durch
Mitbestimmung den Arbeitnehmern Chancen und Rechte schaffen, auf die Gestaltung
ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse mehr Einfluß zu nehmen. Sie sollen ihre
Erfahrungen, ihre Vorschläge zur Geltung bringen können. Wir sind überzeugt,
daß es zum Anfang des Jahres 1975 gelingen wird, dieses wichtige Gesetz in Kraft
zu setzen.
Ich nenne drittens das Bodenrecht.
Zur Reform des Bodenrechts ist mit der Verabschiedung der Novelle zum Bundesbaugesetz
durch die Bundesregierung ein weiterer wichtiger Schritt getan worden. Die Novelle
wird einen Teil der Wertsteigerungen, die von der Gemeinschaft bewirkt worden
sind, für die Gemeinschaft in Anspruch nehmen. Sie soll den Bodenpreisanstieg
dämpfen, der Spekulation Einhalt gebieten und breiten Schichten unseres Volkes
den Eigentumserwerb erleichtern.
Ich nenne viertens den Umweltschutz.
Die Bundesregierung hat Vorsorge getroffen zum besseren Schutz der Lebens- und
Umweltbedingungen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz schafft die Voraussetzungen, gegen die Verursacher
von Luftverschmutzung und Lärmbelästigung vorzugehen.
Das Wasserhaushalts- und Abwasserabgabengesetz, das Bundeswald-, das Naturschutz-,
das Landschaftspflegegesetz sowie die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen
liegen dem Deutschen Bundestage vor. Es ist jetzt an der Opposition zu zeigen,
ob Umweltschutz für sie nur ein Bekenntnis ist oder ob sie auch bereit ist,
durch konstruktive Mitarbeit den Umweltschutz in die Tat umzusetzen.
Wir werden prüfen, ob die derzeitige Organisation zur Bewältigung dieser Probleme
optimal ist. Die Energiekrise der vergangenen Monate wird ja über Jahre hin
andauern. Niemand darf sich täuschen: Auch wenn wir genug Öl haben, die Krise
ist trotzdem nicht verschwunden. Energie ist so teuer geworden, daß wir es uns
bei jedem Quentchen Energie überlegen müssen, ob wir es benutzen.
Die Energiekrise hat in den vergangenen Monaten, was die Organisation des Umweltschutzes
angeht, einige Fragen neu und dringlicher aufgeworfen, als wir sie in der Vergangenheit
gestellt haben.
Fünftens nenne ich die berufliche Bildung.
Die Bundesregierung wird sich anstrengen, um unseren jungen Mitbürgern eine
qualifizierte berufliche Bildung zu sichern. Sie hat Grundsätze für die Neufassung
des Berufsbildungsgesetzes vorgelegt. Bei der Gestaltung dieses Gesetzes wird
die Bundesregierung nicht an dem Rat und den Erfahrungen der Betroffenen aus
der Praxis der beruflichen Bildung vorbeigehen.
Wir wollen Gleichwertigkeit für die berufliche Bildung. Wir werden umsichtig
vorgehen und uns in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten um Lösungen bemühen,
die sich an den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen auf eine qualifizierte
Ausbildung orientieren und die Entwicklung unserer Volkswirtschaft fördern.
Weiterentwicklung der beruflichen Bildung heißt nicht Verschulung. Uns geht
es darum, eine sinnvolle Aufgabenteilung und Zusammenarbeit von Betrieb, Schule
und - soweit notwendig - auch von überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu erreichen.
Bundeskanzler Brandt hat dazu am 25. April 1974 in Hannover gesagt:
"In der Bundesregierung denkt niemand daran, das bewährte zweispurige
System der beruflichen Bildung, also die gemeinsame Verantwortung von Staat
und Wirtschaft abzuschaffen."
Soweit das Zitat, zu dem wir stehen.
Bund und Länder, Wirtschaft, Schule, Betrieb und Handwerk, Arbeitgeber und Gewerkschaften,
Ausbilder und Auszubildende, sie alle müssen zur Reform der Berufsbildung beitragen.
Ausdrücklich erkennen wir die großen Leistungen an, die von vielen Ausbildern
und Trägern der Ausbildung in den vergangenen Jahren erbracht worden sind.
Wir wollen für unsere jungen Menschen nicht weniger, sondern mehr Ausbildungsplätze
in Werkstätten und Büros, die eine qualifizierte Berufsausbildung ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich kann heute gewiß nicht alles aufzählen, was die
sozial-liberale Koalition seit der Bundestagswahl 1972 in den übrigen gesellschaftspolitisch
bedeutsamen Bereichen verwirklicht oder auf den Weg gebracht hat. Ich nenne
hier nur noch einige Beispiele:
Wir haben das System der sozialen Sicherung ausgebaut und die Sozialleistungen
verbessert.
Allein in den drei Jahren 1972, 1973 und 1974 sind die Renten um 44 Prozent
gestiegen. Sicher, ein Teil davon ist durch Preissteigerungen aufgezehrt worden.
Tatsache bleibt, daß die reale Kaufkraft - nach Abzug der Preissteigerungen
- für die Rentner binnen drei Jahren um 19 Prozent gestiegen ist.
Wirksame Verbesserungen gab es nicht nur bei den Sozialrenten, sondern auch
in der Kriegsopferversorgung:
Zusätzlich zu den Erhöhungen und den Strukturverbesserungen der letzten Jahre
wurden die Termine für die Erhöhung der Kriegsopferrenten stufenweise vorgezogen.
Auch der Ausbau der Agrarsozialpolitik geht weiter. Im Zuge dieser Entwicklung
wird das landwirtschaftliche Altersgeld ab, 1. Januar 1975 dynamisiert.
Die betriebliche Altersversorgung wird in Zukunft - z. B. im Falle des Betriebswechsels
oder im Fall des Konkurses - unverfallbar sein, und dies wird 12 Millionen Arbeitnehmern
zusätzliche Sicherheit geben.
Bedeutende Verbesserungen für ältere Menschen, für Pflegebedürftige
und Behinderte bringt das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes,
das vor wenigen Wochen, am 1. April 1974, in Kraft getreten ist.
Der Humanisierung des Arbeitslebens dienen das neue Arbeitssicherheitsgesetz,
das die Betriebe verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
zu beschäftigen, und der Entwurf eines neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Daß das neue Betriebsverfassungsgesetz und demnächst die Mitbestimmung wichtige
Instrumente auch zur Humanisierung des Arbeitslebens sind, muß ich hier nicht
noch einmal betonen.
Der Kernpunkt des Aktionsprogramms für Rehabilitation, das neue Schwerbehindertengesetz,
ist am 1. Mai in Kraft getreten, und ein Gesetz zur Angleichung der Leistungen
der Rehabilitation liegt dem Parlament vor.
Der Gesundheitsschutz wird konsequent verbessert. Alle Krankenversicherten haben
seit Beginn dieses Jahres einen Rechtsanspruch auf zeitlich unbegrenzte Krankenhauspflege.
Einer besseren Krankenhausversorgung dient neben dem Krankenhausfinanzierungsgesetz
auch die neue Bundespflegesatzverordnung.
Die Bundesregierung wird auch die medizinische Grundlagenforschung und die Forschung
zur Krankheitsbekämpfung vornehmlich bei den weitverbreiteten Krankheiten, insbesondere
was den Krebs angeht, systematisch fortsetzen.
Zugleich haben wir eine moderne Familienpolitik eingeleitet:
Die Reform des Ehe- und Familienrechts steht im Bundestag zur abschließenden
Beratung an. Das Gesetz über die elterliche Sorge erweitert den Schutz und die
Rechte der Kinder.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang auch noch ein Wort zur Reform des §
218 des Strafgesetzbuches. zu einer Reform, um die in den Beratungen des Deutschen
Bundestages in den letzten Wochen von allen Seiten mit großem Ernst gerungen
worden ist. Ich wünsche mir, daß wir uns auch weiterhin in diesem Geist und
in dieser gegenseitigen Achtung vor der Meinung des anderen begegnen.
Alle unter uns hier sind durch die hinter uns liegende Entscheidung vor schwerwiegende
Gewissensfragen gestellt worden. Beratung und Hilfe - getragen vom Verständnis
der Gesellschaft für die in solchen Konfliktsituationen stehenden Frauen
und Familien - sowie die Achtung vor der Würde der Frau und ihrem Verantwortungsbewußtsein
gehören zum wirksamen Schutz des werdenden Lebens.
Wie ernst wir das nehmen - und nehmen müssen - zeigen die neuen Angebote
der Krankenversicherung für Beratung und Familienplanung, die Leistungen
für berufstätige Mütter bei Erkrankung ihrer Kinder, das Angebot
von Hauspflege in schwierigen familiären Situationen und damit die Gesamttendenz
des Ausbaus unserer sozialen Sicherung, nicht nur den einzelnen, sondern auch
den Familien mehr Lebenssicherheit zu geben.
So wird auch der Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts in das Bürgerliche
Gesetzbuch übernommen. Das neue Mietrecht hat schon in den vergangenen beiden
Jahren wesentlich und wirksam zu einer Verbesserung des Schutzes der Mieter
beigetragen, wie es übrigens auch den Interessen der Vermieter gerecht wird.
Die Zahl der Räumungsprozesse hat seither spürbar abgenommen.
Neben die rechtliche Sicherung der Mieter ist auch der Ausbau der finanziellen
Sicherung getreten. Heute wird dreimal so viel Wohngeld gezahlt wie 1969. Fast
anderthalb Millionen Haushalte erhalten heute Wohngeld.
Der im Herbst 1973 von den Landesregierungen und der Bundesregierung beschlossene
Bildungsgesamtplan ist der langfristige Rahmen für die Entwicklung des gesamten
Bildungswesens unseres Staates, der mit nüchternem Blick für das Mögliche ausgefüllt
werden muß. Dazu zitiere ich aus dem Protokoll der Besprechung der Regierungschefs
des Bundes und der Länder vom 20. September letzten Jahres. Es heißt dort:
"Soweit die bildungspolitischen Zielvorstellungen für diesen Zeitraum
finanzielle Auswirkungen haben, erfolgt ihre Festlegung in quantitativer und
zeitlicher Hinsicht in Abstimmung mit den mittelfristigen Finanzplanungen."
Das heißt: der elf Länder und des Bundes.
Der dem Bundestag vorliegende Hochschulrahmengesetzentwurf ebnet den Weg nicht
nur zu einer bundeseinheitlichen Rahmenregelung der Hochschulorganisation, sondern
schafft vor allem auch notwendige Voraussetzungen für die längst überfällige
Studienreform.
Dieses Gesetz muß zügig verabschiedet werden. Die Länder und der Bund tragen
dafür gleichermaßen große Verantwortung.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz haben wir für weitere Gruppen geöffnet.
Es gilt nun auch für große Gruppen von Berufsfachschülern.
Wir haben sodann das Wettbewerbsrecht und den Verbraucherschutz weiterentwickelt:
- Das neue Kartellrecht verstärkt den Wettbewerb.
- Das Abzahlungsgesetz gibt dem Käufer bei Abzahlungsgeschäften ein befristetes
Widerrufsrecht.
- Das Lebensmittelrecht wird verschärft, der Schutz vor schädlichen Stoffen
in der Nahrung erhöht. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Bundestag
zur Beschlußfassung vor.
Unser Programm zur inneren Sicherheit stärkt den entschlossen handelnden und die
Rechte des Bürgers achtenden Rechtsstaat. Dieses Programm kostet Geld; das ist
wahr. Aber es trägt zur Sicherung, zur Sicherheit der demokratischen Ordnung bei.
Dieses gemeinsame Programm ist auch ein Ausdruck für die Möglichkeiten der Kooperation
in unserem Bundesstaat, der Länder und des Bundes.
Wir haben inzwischen das Bundeskriminalamt zu einer modernen Behörde der Verbrechensbekämpfung
ausgebaut. Wir garantieren die Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen.
Dies alles, was ich beispielhaft nenne, meine Damen und Herren, sind Verbesserungen
der Qualität unseres Lebens, die jeder Bürger überprüfen kann,
Verbesserungen, auf denen wir heute und in den nächsten Monaten und Jahren
aufbauen können. Diese Erfolgsbilanz spricht für sich selbst. Die Opposition,
die statt dessen vom Scheitern der Reformpolitik spricht - um Sie zu zitieren,
meine Damen und Herren - muß sich vorrechnen lassen, daß die Tatsachen
anders sind.
Wir werden uns diese Leistungen von Ihnen nicht zerreden lassen.
Ich komme zu einem anderen Kapitel. Unsere Freunde und Nachbarn, unsere Bündnis-
und Vertragspartner in der Welt sollen wissen, daß die Positionen unserer Außen-
und Sicherheitspolitik unverändert bleiben. Wir werden die Politik der Friedenssicherung
fortsetzen und die Sicherheit unseres Landes wahren und festigen. Wir werden
aktiv mitarbeiten wie bisher, um das zum Frieden notwendige Gleichgewicht der
Kräfte zu erhalten.
Wir bekennen uns zur politischen Einigung Europas, in Partnerschaft mit den
Vereinigten Staaten von Amerika. Dafür ist die Europäische Gemeinschaft eine
unersetzliche Grundlage. Ich komme auf sie noch ausführlich zurück.
Dringender denn je erscheint heute das Ziel einer Europäischen politischen Union.
Zusammen mit unseren Partnern in der Europäischen Gemeinschaft werden wir bestrebt
sein, dieses Ziel zu verwirklichen.
Das Atlantische Bündnis bleibt die elementare Grundlage unserer Sicherheit,
und es bleibt der notwendige politische Rahmen für unsere Bemühungen um Entspannung
in der Welt. Wir werden auch künftig an der politischen Stärkung der Allianz
arbeiten und auch künftig mit der Bundeswehr unseren im Bündnis vereinbarten
Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit leisten. Unsere Soldaten erfüllen diese Aufgabe,
und sie verdienen dafür unseren Dank.
Das Gleichgewicht in der Welt und die Sicherheit Westeuropas bleiben auf absehbare
Zeit in der Zukunft von der militärischen und von der politischen Präsenz der
USA in Europa abhängig. Übereinstimmende sicherheitspolitische Interessen bestimmen
das europäisch-amerikanische Verhältnis.
Die Bundesregierung ist entschlossen, zusammen mit ihren Verbündeten eine Politik
der Rüstungskontrolle und Rüstungsverminderung fortzusetzen und zu unterstützen,
um die Gefahr machtpolitiseher und militärpolitischer Pressionen einzuschränken.
In diesem Zusammenhang betrachtet sie nicht ohne Sorge die wachsenden Rüstungsanstrengungen
im Warschauer Pakt.
Die Bundesregierung wünscht deshalb auch den Erfolg der amerikanisch-sowjetischen
Bemühungen um die Begrenzung nuklearstrategischer Waffensysteme, meistens SALT
genannt. Sie wünscht den Erfolg dieser Begrenzungsverhandlungen, und sie setzt
ihre eigenen Anstrengungen für eine ausgewogene, beiderseitige Verminderung
von Truppen und von Rüstungen in Europa (MBFR) mit dem ernsten Willen zum Erfolg
fort.
Auf dem festen Fundament unseres Bündnisses im Nordatlantikpakt pflegen wir
ein gutes Verhältnis zur Sowjetunion und zu den Staaten des Warschauer Paktes.
Die Bundesregierung mißt hier der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa (KSZE) in Genf eine vertrauensbildende Bedeutung zu. Die außenpolitische
Zusammenarbeit der Länder der Europäischen Gemeinschaft hat sich auf dieser
Konferenz bewährt.
Unser Ziel ist, über Entschließungen hinaus zu praktischen Ergebnissen zu gelangen,
um der Entspannungspolitik in Europa zusätzlich und mehr Substanz zu geben.
Unser Wille zur Zusammenarbeit gilt natürlich nicht weniger jenen Staaten in
Europa, die selber keiner der politischen oder der militärischen Gruppierungen
angehören, aber deshalb nicht weniger an Fortschritten der Entspannung und Friedenssicherung
interessiert sind.
Wir werden unsere guten und bewährten Beziehungen zu diesen Staaten weiterhin
pflegen, Staaten, deren Bedeutung wir hoch einschätzen.
Die internationale Entwicklung, meine Damen und Herren, zeigt uns, daß es richtig
war, mit der Vertragspolitik gegenüber unseren östlichen Nachbarn die Chance
nicht zu versäumen, unsere eigenen Interessen mit dem weltweiten Entspannungsprozeß
zu verbinden und sie in diesem Zusammenhang zu verfolgen. Die Verträge von Moskau
und Warschau und der demnächst vom Deutschen Bundestag zu ratifizierende Vertrag
von Prag sind Ergebnisse unserer internationalen Entspannungsbemühungen.
Das daraus resultierende Viermächte-Abkommen über Berlin hat die Lebensfähigkeit
Berlins auf eine sichere Basis gestellt und hat zur Befriedung in Mitteleuropa
beigetragen. Die Bundesregierung wird ihrerseits alles tun, um die Lebensfähigkeit
Berlins zu sichern, um das Vertrauen der Berliner in ihre Zukunft zu stärken
und um die Bindungen ihrer Stadt an die Bundesrepublik Deutschland aufrechtzuerhalten
und sie weiterzuentwickeln.
Mit ihrer Vertragspolitik hat die sozial-liberale Koalition, insbesondere durch
den Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR, der Politik den praktischen Weg eröffnet,
in Deutschland zu einem geregelten Miteinander zu kommen. Wir werden trotz aller
Schwierigkeiten und Rückschläge in dem Bemühen nicht nachlassen, die gegenseitigen
Beziehungen zu verbessern. Wir bleiben dabei, daß die Beziehungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR Beziehungen von besonderer Art sind.
Wir haben im Geiste der Entspannungspolitik und im Interesse aller Deutschen
mit der DDR Verträge geschlossen. Diese Verträge bestehen nicht nur aus Buchstaben.
Beide Vertragspartner müssen sieh auch an den Geist der abgeschlossenen Verträge
halten.
Mit diesem Geist ist der schwerwiegende Spionagefall nicht vereinbar, ein Fall,
der die Menschen in Ost und West in diesen Tagen tief beunruhigt. Wir kennzeichnen
diesen Fall in aller Offenheit als eine ernste Belastung des Verhältnisses zwischen
den Vertragspartnern, und wir sagen dies, zumal wir selbst entschlossen sind,
von unserer Seite aus den Vertrag nach Buchstaben und nach seinem Geiste voll
zu erfüllen.
Wir haben ein unverändertes, lebenswichtiges Interesse an einer gerechten und
dauerhaften Friedensregelung im Nahen Osten. Ich bekräftige hier die Politik
meines Vorgängers im Amte. Wir unterstützen genau wie bisher die Friedensbemühungen
in dieser Region und wollen zusammen mit unseren Partnern bei der Suche nach
dem Frieden mithelfen.
Darüber hinaus werden wir alles tun, um unsere Beziehungen zu den Staaten Asiens,
zum Fernen Osten, unsere traditionelle Freundschaft mit den Ländern Latein-Amerikas
und auch die Entwicklung unseres partnerschaftlichen Verhältnisses mit den Staaten
Afrikas auszubauen. Das Recht auf Selbstbestimmung, das wir für uns selbst in
Anspruch nehmen, muß unserer Überzeugung nach für alle auf der Welt gelten.
Ich muß, meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zu den Risiken machen,
die sich für uns in Deutschland aus der Entwicklung der Weltwirtschaft ergeben,
und zu den Risiken, die sich für uns in Deutschland aus der wirtschaftlichen
Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften ergeben.
Die Bundesrepublik Deutschland wird sich ihren Aufgaben in der Welt stellen,
das ist klar. Wir haben mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen den Prozeß
unserer Wiedereingliederung in die Völkerfamilie abgeschlossen. Dieser Schritt
bringt auch Verpflichtungen mit sich, weil zahlreiche Glieder dieser Völkerfamilie
auf Hilfe angewiesen sind. Wir haben die feste Absicht, unsere Verpflichtungen
zu erfüllen. Man wird auf uns zählen können. Man wird uns allerdings auch nicht
überfordern dürfen.
Unser Land ist - gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika - ein führender,
der führende Handelspartner in der Weltwirtschaft. Aber die Amerikaner exportieren
nur 4 Prozent ihres Sozialprodukts, wir Deutschen, die Bundesrepublik, exportieren
über 22 Prozent unseres Bruttosozialprodukts. Das macht deutlich, wie abhängig
unser Land vom Außenhandel ist und wie abhängig, wie anfällig wir deshalb auch
gegen alle Störungen im weltwirtschaftlichen System sind. Unsere Arbeitsplätze
sind eben in sehr hohem Maße - zu mehr als einem Fünftel aller Arbeitsplätze
- von der Entwicklung der Weltwirtschaft, von der Entwicklung des Welthandels
abhängig. Die Erträge, die Höhe der Investitionen, die erzielten Produktivitätsfortschritte
und damit der Lebensstandard und damit auch die Preise - alles dies ist auf
das stärkste von der Weltwirtschaft beeinflußt in unserem Lande.
Wir brauchen deshalb eine stabile, eine stetige Weltwirtschaft. Wir brauchen
freien Handel. Wir brauchen ein geordnetes, ein funktionstüchtiges Weltwährungssystem.
Protektionismus ist eine Sackgasse. Deshalb sind wir für Vertiefung der währungspolitischen
Zusammenarbeit und für Ausbau und für Festigung der Regeln für den Welthandel,
wie sie im Rahmen des Internationalen Zoll- und Handelsabkommens, meisthin GATT
genannt, festgelegt und völkerrechtlich vereinbart sind.
Die Beschlüsse der Rohstoff- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen
haben deutlich gemacht, daß die künftige Ordnung der Weltwirtschaft auch ein
neues Verhältnis zu den Entwicklungsländern, zu den Rohstoffländern einschließen
muß. Wir werden dem durch eine weltoffene Handelspolitik, weltoffene Struktur-
und Währungspolitik Rechnung tragen.
Nun werden allerdings rund zwei Drittel unserer Ausfuhr und unserer Einfuhr
mit den Partnern in der Europäischen Gemeinschaft und mit den in ihr verbundenen
europäischen Ländern der früheren EFTA-Zone abgewickelt. Aus diesem Grunde -
wie auch aus allgemein politischen Gründen - ist es für uns von ganz großer
Bedeutung, die Europäische Gemeinschaft und die von ihr bereits verwirklichten
Elemente gemeinsamen Handelns und wirtschaftlicher Zusammenarbeit voll funktionsfähig
zu halten. Denn wir wissen, daß unser Wohlstand auch von der Funktionstüchtigkeit
und von dem Fortbestand der Europäischen Gemeinschaft und des Gemeinsamen Marktes
abhängt.
Im jahrelangen Bemühen, in dem sich vor allem Bundeskanzler Brandt unermüdlich
eingesetzt hat, ist es gelungen, durch den Beitritt weiterer Mitglieder der
Europäischen Gemeinschaft eine neue Dimension zu geben. Allerdings sind damit
die Probleme nicht überwunden, noch nicht überwunden, die durch die lange Verzögerung
des Beitritts vergrößert worden waren.
Die europäischen Partnerstaaten - und das schloß dann 1972 auch schon die drei
neuen Mitglieder ein - haben sich auf den Gipfelkonferenzen 1969 in Den Haag
und 1972 in Paris ehrgeizige Ziele gesetzt, sehr ehrgeizige Ziele.
Für uns bleiben diese Ziele gültig. Dennoch dürfen wir heute nicht verkennen,
daß vor allem die Turbulenzen des Weltwährungssystems, daß die massive Verteuerung
der für ganz Westeuropa lebenswichtigen Rohstoffe, die die Weltwirtschaft uns
liefert, und.daß die sehr unterschiedlichen Bemühungen und Ergebnisse um Preisstabilität
und Steigerung der Produktivität in den einzelnen EG-Ländern zu sehr weitreichenden
Unterschieden innerhalb der Gemeinschaft der Neun geführt haben.
Wir sehen mit großen Sorgen die Maßnahmen, die einige Mitgliedstaaten in dieser
Situation ergreifen, die zu einer Abschließung der europäischen Partner und
ihrer Märkte gegeneinander führen könnten. Die Bundesregierung wird deshalb
mit ihren Partnern nachdrücklich über konkrete Schritte sprechen müssen. Der
Bestand der Gemeinschaft, insbesondere der Gemeinsame Markt, muß erhalten bleiben.
Die europäische Solidarität muß dazu gesichert und weiter entwickelt werden.
Unser Land ist bereit, dazu den Beitrag zu leisten, der unserer Leistungsfähigkeit
und auch unserer Stabilität entspricht. Ich denke, daß unsere traditionell und
auch sogar vertraglich gefestigte freundschaftliche Beziehung zu Frankreich
uns dabei helfen wird. Sie wird sich dabei allerdings gleichzeitig auch neu
bewähren müssen.
Unter diesen Umständen in der EG, die wir ohne jede Illusion sehen, müssen wir
gemeinsam mit unseren Partnern prüfen, wie die bisher gesteckten Ziele für die
Wirtschafts- und Währungsunion verwirklicht werden können. An unserer Mitwirkung
kann es keinen Zweifel geben.
Für alle Beteiligten muß aber auch klar sein: Die Wiedergewinnung wirtschaftlicher
Stabilität kann und muß von den Regierungen und von den Parlamenten im wesentlichen
in ihren eigenen Ländern durchgesetzt werden. Hilfe durch die Gemeinschaft -
das ist ja dann auch Hilfe durch die Bundesrepublik - kann da nur ergänzend
eingesetzt werden. Partnerschaftlicher Beistand kann ja doch auch in unserem
eigenen Land nur verantwortet werden, wenn das empfangende Land durch seine
entschlossenen Anstrengungen die Voraussetzungen dafür schafft, daß dieser Beistand
überhaupt wirksam, effektiv werden kann.
Vor dem Hintergrund dieser Risiken, über die man in diesem Jahr sprechen
muß - Risiken, die sich aus der Weltwirtschaft und aus der Lage der EG
ergeben - ein Wort zu unserer eigenen sozialen und wirtschaftlichen Lage. Unsere
eigene wirtschaftliche Lage vor dem Hintergrund, von dem ich sprach, ist trotz
der enormen Veränderung der Weltwirtschaft seit der Regierungserklärung
der Regierung Brandt/Scheel im Januar 1973 gut.
Über das, was uns bekümmert, werde ich sehr sorgfältig reden. Es braucht keiner
zu befürchten, ich würde irgend etwas verschweigen.
Die weltwirtschaftlichen Umwälzungen gehen vom Energie- und Rohstoffbereich
mit ihren exzessiven, von uns nicht beeinflußbaren Preissteigerungen am Weltmarkt
aus. Im Verlaufe kürzester Frist haben sich die Rohölpreise auf der Welt verdreifacht,
haben sich die Rohstoffpreise insgesamt beinahe verdoppelt - in 12 Monaten,
gewichtet für alle Rohstoffe.
Die Gesamtheit unserer Einfuhrpreise einschließlich der Preise unserer Fertigwareneinfuhren
ist im Verlauf von nur 12 Monaten um 35 Prozent gestiegen. Hier haben Sie drei
Zahlen für das, was ich die Risiken aus der Weltwirtschaft nenne, die uns bedrängen.
Im Inland dagegen hat sich die Preissteigerungsrate für den Verbraucher seit
Jahresfrist kaum verändert. Sie liegt heute bei 7,1 Prozent; vor Jahresfrist
lag sie etwa in derselben Größenordnung. In einer Zeit, in der in anderen Ländern
die inländischen Preise sehr viel schneller, teilweise sprunghaft ansteigen,
ist dies ein Erfolg, wie er in keinem anderen Lande verzeichnet werden kann.
Die Mehrheit der Bürger weiß dies auch und erkennt es an.
Der Opposition empfehle ich das Studium der gestern von der OECD in Paris veröffentlichten
statistischen Arbeit, aus der sich ergibt, daß von allen 24 OECD-Staaten in
den letzten 12 Monaten die Bundesrepublik Deutschland ganz eindeutig den geringsten
Preissteigerungsgrad aufzuweisen hat. Das heißt, wir schneiden von allen 24
Industriestaaten der Welt am besten ab. Das sollen Sie erst noch mal besser
machen, meine Damen und Herren!
Wir werden uns wie bisher anstrengen, den hohen Beschäftigungsstand zu erhalten.
Wenn wir uns international mit anderen vergleichen, so stellen wir fest, daß
wir einen wertvollen Besitzstand zu bewahren und auszubauen haben: Unsere Arbeitsplätze
sind sicher, unsere Löhne können sich sehen lassen, und bei uns ist der Arbeitsfriede
gewahrt.
Dabei gehen die Leistungen der Arbeiter und der Angestellten und die Leistungen
der Gewerkschaften weit über das Materielle hinaus. Wenn die Demokratie in diesem
Lande gefestigt ist, so verdanken wir dies ganz wesentlich der Tatsache, daß
die Arbeitnehmer zu dieser zweiten deutschen Republik stehen. Nur solange dies
so bleibt, bleibt die Demokratie stabil.
Wirtschaftliche Not und Massenarbeitslosigkeit haben einst das Feuer entfacht,
in dem die erste deutsche Republik verbrannt ist. Dieser Lehre haben alle Regierungen
zu folgen. Ihre Pflicht ist es, jene soziale Sicherheit und jene Gerechtigkeit
fortschreitend zu verwirklichen, aus der allein die Identifikation der Arbeitnehmer
mit ihrem Staat kommen kann.
Auch 1973, meine Damen und Herren, sind die Realeinkommen gestiegen, durchschnittlich
um fast 2 Prozent. Sie werden auch 1974 zunehmen. 1975 wird allein die Reform
von Lohnsteuer und Kindergeld für einen typischen Arbeitnehmerhaushalt mit zwei
Kindern das Nettoeinkommen um rund 4 Prozent verbessern.
Allerdings: die Umstrukturierung der Volkswirtschaft, die Explosion der Rohstoffpreise
und die Umkehrung der Terms of Trade zu Lasten der Industrieprodukte und zugunsten
der Rohstoffe, all dies setzt Grenzen für das Wachstum unserer Realeinkommen,
Grenzen, die nur schwer zu überwinden sind.
Unsere wiederholte und seit der Freigabe der Wechselkurse nachhaltige Aufwertung
der D-Mark hat uns geholfen, mit weltweiten Schwierigkeiten und weltweiten Preissteigerungen
erheblich besser fertigzuwerden als andere Länder.
Mit Recht kommen unvoreingenommene Betrachter der Leistung der Regierung Brandt/Scheel
zu dem Urteil, daß die Bundesrepublik den wirtschaftspolitischen Hauptzielen
- nämlich erstens hoher Beschäftigungsstand, zweitens Preisstabilität, drittens
Wirtschaftswachstum - unter allen Industrieländern derzeit am nächsten kommt.
Ich zitiere das "Handelsblatt", indem ich dies sage. Wenn man nun viertens die
soziale Sicherheit dazu nimmt und wenn man fünftens die soziale Gerechtigkeit
dazu nimmt, dann gilt diese eben zitierte Feststellung erst recht.
Weil das so ist, deswegen ist es auch ganz logisch, daß eine große Mehrheit
- mehr als zwei Drittel - der Bürger auf die Frage: "Wie sehen Sie Ihre wirtschaftliche
Zukunft?" antwortet: "Mir geht es gut, und ich erwarte das auch weiterhin."
Gleichwohl, so sagen manche von ihnen auch, sei aber die allgemeine oder die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung lange nicht so gut zu beurteilen wie ihre
persönliche wirtschaftliche Lage und ihre persönliche wirtschaftliche Zukunft.
Ich habe Verständnis für diese Sorge angesichts dieser neuen, völlig ungewohnten
Vorgänge auf den Weltmärkten - ob es die Gütermärkte sind, ob es die Geldmärkte
oder die Devisenmärkte sind -, wie wir sie in den letzten zwei Jahren erlebt
haben. Aber ich habe kein Verständnis, wenn einzelne Sprecher der Opposition
diese berechtigten Sorgen zu einer Kampagne ausnutzen möchten, die doch nur
Angst schüren soll.
Diese Regierung wird nicht zulassen, daß die Opposition damit genau den
Zustand herbeiredet, den sie als existent suggerieren möchte.
Die bisherigen Leistungen unserer Volkswirtschaft geben dieser Regierung, geben
uns das Vertrauen, daß wir auch künftig neue Herausforderungen erfolgreich bestehen
können, alle miteinander.
Bleiben wir, meine Damen und Herren, bei den Tatsachen, und bleiben wir bei
den Zahlen!
Weitaus dem größten Teil des Volkes geht es heute materiell und wirtschaftlich
gut, d. h. besser denn je.
Die Realeinkommen der Arbeitnehmer - ich sprach schon von ihnen - sind in den
letzten Jahren stärker gestiegen als die Einkommen aus Unternehmertätigkeit.
Der Anteil der Arbeitnehmereinkommen am gesamten Volkseinkommen ist von 1969,
wo diese Koalition angetreten ist, bis 1973 von 65 Prozent auf 70 Prozent gestiegen.
Um die Zunahme der Beschäftigtenzahl bereinigt stieg diese Lohnquote von 1969
bis 1973 von 61 Prozent auf 63 Prozent. Gleichzeitig ging der Anteil der Einkommen
aus Unternehmertätigkeit und aus Vermögen von damals knapp 35 Prozent auf 30
Prozent zurück.
Das ist einerseits ein großer Erfolg der Verteilungsgerechtigkeit. Man kann
die Verteilungsgerechtigkeit messen, wenn man weiß, daß jede Verschiebung um
1 Prozent acht Milliarden DM Einkommensverschiebungen bedeutet.
Andererseits müssen wir auch die Grenzen sehen; denn angemessene Erträge sind
Voraussetzung für die notwendigen Investitionen in der Wirtschaft. Mit sinkenden
Investitionen wäre weder der Volkswirtschaft insgesamt noch dem einzelnen Arbeitnehmer
gedient.
Nur die fortwährende Modernisierung unserer Volkswirtschaft - und das ist das,
was mit Investitionen erreicht wird - sichert und verbessert unseren Lebensstandard
und die Leistungsfähigkeit auch des Staates für seine Bürger. Dazu bedarf es
ausreichender Investitionen, nicht nur der privaten, sondern auch der öffentlichen
Investitionen - in den Gemeinden, in den Ländern und zu einem kleinen Teil auch
beim Bund.
Ohne Investitionen kein Wachstum; ohne Investitionen keine Arbeitsplatzsicherheit,
keine höheren Löhne und auch kein sozialer Fortschritt.
Wir werden den Kurs unserer Wirtschafts- und Finanzpolitik fortsetzen. um bei
Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes schrittweise auch mehr Geldwertstabilität
zurückzugewinnen. Das bedeutet: Unsere Währungspolitik wird, auf der Grundlage
flexibler Wechselkurse, in Gemeinschaft mit unseren Partnerländern in der sogenannten
Schlange auf ein Höchstmaß an außenwirtschaftlicher Absicherung ausgerichtet
bleiben. Wir können dabei Umstellungen in einzelnen Branchen unserer Wirtschaft
nicht ausschließen. Man kann unsere harte D-Mark nicht mit weichen Maßnahmen
verteidigen.
Auf der Basis dieser währungspolitischen Absicherung wird die Geld- und Kreditpolitik
ihre Rolle spielen können. Sie wird eine angemessene, aber knappe Geldversorgung
sichern. Die enge Kooperation mit der Deutschen Bundesbank wird fortgesetzt
werden.
Die Haushaltspolitik der Bundesregierung wird im Rahmen des diesem Haus vorliegenden
Haushaltsentwurfs 1974 etwaigen übermäßigen Beschäftigungsrisiken in bestimmten
Regionen und in bestimmten Branchen entgegenwirken.
Nun müssen wir die unausweichlichen Belastungen durch die Stabilitätspolitik
so gering wie möglich halten. Deshalb haben wir z. B. unser Förderungsprogramm
für die gewerblichen Mittelschichten wieder aufgenommen und ausgebaut. Deshalb
haben wir, zusammen mit Ländern und Gemeinden, ein Sonderprogramm mit zusätzlichen
Infrastrukturinvestitionen und öffentlichen Beschaffungen im Umfang von rund
900 Millionen DM in Gebieten mit speziellen Strukturproblemen in Gang gesetzt.
Die Bundesregierung wird bei ihren zukünftigen Bemühungen um mehr Stabilität
die gesellschaftlichen Gruppen nicht aus deren Verantwortung entlassen. Das
gilt für die Unternehmer und die Gewerkschaften in gleicher Weise. Verantwortung
für das Ganze ist eine entscheidende Voraussetzung für die Tarifautonomie, die
wir verteidigen.
Dabei stehen wir einer Opposition im Bundestag und im Bundesrat gegenüber, die
gleichzeitig Forderungen nach Steuersenkungen und nach Haushaltsmehrausgaben
erhebt. Mit solchen Forderungen wird den Interessengruppen suggeriert, sie könnten
Ansprüche stellen, von denen doch die Opposition weiß, daß sie nicht erfüllt
werden können. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit des Staates überhaupt in
Frage gestellt, und dies ist nicht zu verantworten.
Es wird die finanzpolitische Hauptaufgabe für die zweite Hälfte dieser Legislaturperiode
sein, die dringenden öffentlichen Aufgaben zu erfüllen und zugleich die Stabilitätspolitik
konsequent zu unterstützen. Ich will es klar sagen: Der Bundeskanzler wird bei
der Erfüllung dieser Aufgabe an der Seite des Bundesministers der Finanzen stehen.
Damit komme ich zur Betrachtung der finanzwirtschaftlichen Grenzen, die wir
zu beachten haben. So gut unsere Wirtschaftslage im internationalen Vergleich
ist, so wenig dürfen wir daran vorbeisehen, daß die Vorgänge draußen in der
Weltwirtschaft von uns eine Besinnung auf das Mögliche verlangen.
Die öffentlichen Aufgaben haben sich erweitert. Damit stellt sich schärfer als
zuvor die Notwendigkeit, der an den Staat gerichteten Leistungserwartung auch
das notwendige Verantwortungsbewußtsein für die Leistungsfähigkeit des Staates
wieder an die Seite zu stellen.
Die Verwirklichung der Steuer- und Kindergeldreform wird die öffentlichen Haushalte
allesamt in einem Ausmaß belasten, das 1975 den Leistungsmöglichkeiten des Staats
in den übrigen Bereichen sehr enge Grenzen setzt; und zwar gilt das für Länder,
Gemeinden und den Bund gleicherweise. Man kann nicht ab Januar 1975 für den
Verlauf des Jahres 1975 den Steuerzahlern um 10 bis 12 Milliarden DM die Steuerlast
erleichtern und glauben, denselben Betrag gleichzeitig noch einmal ausgeben
zu können.
Deswegen müssen wir bei der Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte - ich rede
nicht nur vom Bund! - für 1975 alle übertriebenen Forderungen abwehren. Das
gilt für alle Bereiche, das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Das nämlich
sind wir den Steuerzahlern schuldig, die doch einen Vorteil haben sollen aus
der Steuer- und Kindergeldreform.
Illustrativ in dem Zusammenhang ein Wort zum Ausbau der Bundeshauptstadt Bonn.
Es ist notwendig, sich Vorstellungen zu machen über Bonns Zukunft, schon um
städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. An einer solchen Vorstellung
für die Zukunft hat es lange Jahre gefehlt. Aber alle Beteiligten müssen auch
wissen, daß die finanzwirtschaftliche Lage uns keine ungewöhnlich hohen Aufwendungen
erlaubt, schon gar nicht in kurzer Zeit.
Ein scharfer Maßstab muß auch für zusätzliche Ansprüche gelten, die die Parlamente
- ich rede in der Mehrzahl! - an die Finanzminister - ich rede wieder in der
Mehrzahl! - richten. Das gilt nämlich wiederum auch für elf Landesparlamente
und für das Bundesparlament.
Die Bundesregierung wird alle verfassungsmäßigen und alle politischen Möglichkeiten
voll nutzen, um Bund, Länder und Gemeinden auf eine sparsame Ausgabenpolitik
ab 1975 zu verpflichten. Wenn 1975 die Steuer- und Kindergeldreform mit ihren
Milliardenbeträgen an Entlastungen in Kraft getreten ist, können wir uns auf
allen drei Ebenen - jedenfalls aus heutiger Sicht - die bisherigen hohen Zuwachsraten
bei den öffentlichen Ausgaben nicht mehr leisten.
Deshalb erfordert die Entlastung der Steuerzahler durch die Steuer- und Kindergeldreform
zugleich ein solidarisches Verhalten aller Gebietskörperschaften unseres Bundesstaats,
um die Belastungen für die öffentlichen Haushalte entsprechend der von den Regierungschefs
von Bund und Ländern vereinbarten Revisionsklausel zum Finanzausgleich gemeinsam
aufzufangen. Bundestag und Bundesrat haben es in der Hand, durch Verzicht auf
ausgabenwirksame Gesetze und Verzicht auf Initiativen zu vermeiden, daß der
Mehrwertsteuersatz erhöht werden müßte; denn das wäre möglicherweise zum Schluß
die einzige Deckungsmöglichkeit für Einnahmelücken dieses Umfangs.
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Mehrwertsteuer zu erhöhen.
Ich will hier nicht verschweigen, daß der Bund, indem er die Bundesratsvorstellungen
zum Kinderlastenausgleich übernehmen mußte, sich in dieser Hinsicht vollständig
den Ländern in die Hand gegeben hat. Ich will das ganz offen aussprechen. Wir
sind damit abhängig von der Einsicht des Bundesrates. Käme es bei der notwendigen
Steuerumverteilung ab 1975, Finanzausgleich genannt, nicht zu einem vernünftigen
Ergebnis, so müßten wir - das ist ganz klar - im Bundeshaushalt zu Einschränkungen
kommen, die wir weder politisch noch tatsächlich, weder wirtschaftlich noch
sozial für gerechtfertigt halten könnten.
Ich sage ganz offen, wir setzen deshalb und wir müssen deshalb auf die Vernunft
der Ländermehrheit im Bundesrat setzen, bei der Umsatzsteuerneuverteilung zu
einem Ergebnis zu kommen, das der damals zwischen den Regierungschefs und dem
Bundeskanzler verabredeten Revisionsklausel entspricht und in der Grundrichtung
auch zu keiner anderen Verteilung aus der Steuerreform folgender Mindereinnahmen
auf die Gebietskörperschaften führt, als sie sich ergeben würde, wenn etwa das
von der Ländermehrheit gestützte, von der Opposition fälschlicherweise sogenannte
"Infiationsentlastungsgesetz" in Kraft treten würde. Das würde ja dasselbe Problem
aufwerfen.
Wir schließen bei dieser Sparsamkeit, die notwendig wird, die Beschränkung von
Leistungsansprüchen aus, die den Bürgern gesetzlich zugesichert sind. Die Bundesregierung
wird aber überall konsequent sein, wo Ausgabenbegrenzungen notwendig und vertretbar
sind.
Im Bundesausbildungsförderungsgesetz z. B. werden allein die Bundesausgaben
von 1972 bis 1975 um fast eine Milliarde auf das Doppelte ansteigen. Wir halten
es deshalb für angemessen, die Förderung der Studenten teilweise auf Darlehen
umzustellen.
Ich begrüße es, daß am 10. Mai 1974 alle Länder im Bundesrat
der Darlehenskonzeption zugestimmt haben und sich damit wohltuend unterschieden
haben von zwar sehr populären, vordergründig populären, aber
wenig verantwortungsvollen Anträgen der Opposition im Bundestag, die über
die von der Bundesregierung vorgesehenen Erhöhungen hinaus Leistungen fordert,
die jährlich abermals eine halbe Milliarde Mark kosten würden, wenn
wir solchen Anträgen folgen wollten.
Mit der von der Bundesregierung eingebrachten 28. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz,
die zur Zeit beraten wird, und eventuellen geringfügigen Korrekturen, die mit
der Geschichte der Deutschen notwendigerweise zusammenhängen, betrachtet die
Bundesregierung den Komplex dieser Kriegsfolgelast, d. h. also insbesondere
Kriegsgefangenenentschädigung, Lastenausgleich, Wiedergutmachung und Gesetz
zu Artikel 131, als abgeschlossen.
Die Bundesrepublik Deutschland, d. h. die Steuerzahler der Bundesrepublik, haben
in den vergangenen Jahren 220 Milliarden DM aufgebracht, und sie werden nach
dem geltenden Recht in der Zukunft noch einmal 174 Milliarden DM für diese Kriegsfolgelast
aufbringen müssen. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit
mehr, noch weitere Belastungen auf die Steuerzahler zu wälzen.
Die Bundesregierung weiß dabei, daß eine voll befriedigende Regelung all der
vielen Entschädigungen, die man sich wünschen möchte, nicht zu erreichen ist.
Dazu reicht eben die steuerliche Leistungsfähigkeit dieses Volkes nicht aus.
Jetzt müssen die in der Zukunft liegenden Aufgaben den Vorrang bekommen. Auch
deren Erfüllung dient den Geschädigten.
Ich muß jetzt ein heikles Kapitel ansprechen. Die Bundesregierung unternimmt
ernste Bemühungen, ein Gesetz zur Vermögensbildung vorzubereiten. An diesem
Vorhaben hält die Regierung fest. Die Grundlinien dafür sind vom Kabinett verabschiedet
worden. Bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs hat sich gezeigt, daß es auf
diesem Neuland große rechtliche und auch technische Schwierigkeiten gibt. So
ist z. B. die Bewertung von Anteilsrechten von Gesellschaften, die nicht an
der Börse notiert sind, bislang nicht befriedigend gelöst. Dieses Problem und
andere schwierige Fragen müssen gründlich geklärt werden.
Die Bundesregierung wird deshalb im Rahmen der Fortsetzung der Arbeit an diesem
Gesetzentwurf beim Bundesminister der Finanzen eine interministeriell zusammengesetzte
Organisationseinheit schaffen, die nur an diesem Komplex arbeiten soll, und
zwar mit dem Ziel, den Gesetzentwurf in der Bundesregierung und im Bundestag
so rechtzeitig verabschieden zu können, daß er zu Beginn des Jahres 1978 wirksam
werden kann. Das bedeutet, daß er in dieser Legislaturperiode wenigstens noch
eingebracht werden muß.
Ebenso wird an der Einführung des Anrechnungsverfahrens im Rahmen der Körperschaftsteuerreform
festgehalten; die Ergänzungsabgabe für Körperschaften geht dann in dem erhöhten
Satz auf. Dieser Gesetzentwurf soll am 1. Januar 1977 in Kraft treten.
Auch hier haben wir aus Erfahrung gelernt: Weder die Ministerien noch der Finanzausschuß
waren trotz all der vielen Überstunden in der Lage - weil eben die Gesetzgebungskapazität
insgesamt nicht ausreicht -, das im Jahr 1969 in Angriff genommene Gesamtprogramm
der Steuerreform zu den damals in Aussicht genommenen Terminen zu bewältigen.
Die Gesetzgebungskapazität bleibt begrenzt. Deswegen hat man die einzelnen Teile
zeitlich auseinanderziehen müssen. Die Grundsteuerreform trat am 1. Januar 1974
in Kraft. Die Außensteuer habe ich schon erwähnt. Die weiteren Termine stellen
sich wie folgt dar:
Erbschaft- und Vermögensteuer: 1. Januar 1974, Einkommensteuer: 1. Januar 1975,
Körperschaftsteuer: 1. Januar 1977, Vermögensbildung: 1. Januar 1978. Das sind
die zeitlichen Vorstellungen, die wir uns bei realistischer und nüchterner Betrachtung
dessen, was geleistet werden kann, heute machen.
Die in der Regierungserklärung vom Januar 1973 als in Vorbereitung angekündigte
Bodenwertzuwachssteuer läßt nach dem Stand ihrer Vorarbeiten erkennen,
daß auch sie in der laufenden Legislaturperiode nicht zum Abschluß
gebracht werden kann.
Meine Damen und Herren, ich komme zu einigen Bemerkungen über die Modernisierung
unserer Volkswirtschaft, die sich aus der veränderten Lage der letzten zwölf
Monate ergibt.
Durch Energiekrise, Rohstoffverknappung und durch die veränderten Preisrelationen
sind wir vor neue Aufgaben gestellt worden, die wir anpacken müssen.
Hier müssen Industrie, Wissenschaft und Staat, Parlament und Regierung gemeinsam
die Probleme meistern. Das gilt insbesondere für die Energiepolitik.
Die Bundesregierung sieht hier einen ganz wichtigen Schwerpunkt ihrer zukünftigen
Aktivitäten. Sie hat mit dem Energieprogramm vom Sommer 1973 erstmalig ein Konzept
zur langfristigen Sicherung unserer Energieversorgung geschaffen. Diese Vorsorge
hat sich dann schon bei der Energiekrise an der Jahreswende als äußerst nützlich
erwiesen.
Ein Kernstück dieses Programms ist die Zusammenfassung deutscher Mineralölgesellschaften
zu einer im internationalen Maßstab handlungsfähigen Unternehmenseinheit. Auf
diesem Wege sind wir ein gutes Stück weitergekommen: Der Bund hat 1973 die Aktienmehrheit
an Gelsenberg übernommen und wird den Zusammenschluß von VEBA und Gelsenberg
im Rahmen des VEBA-Konzerns noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen.
Die Widerstände dagegen - übrigens nicht von der Mineralölwirtschaft, sondern
aus der Ruhrindustrie - werden wir überwinden.
Die Bundesregierung wird weitere Maßnahmen ergreifen, um langfristig den Ölanteil
an unserer Gesamt-Energieversorgung zu reduzieren und andere Energieträger,
nämlich Erdgas, Kernenergie, Steinkohle, Braunkohle, stärker zu entwickeln.
Der heimische Steinkohlenbergbau erlangt in der jüngsten Perspektive eine neue
Bedeutung. Seine Stellung hat sich gefestigt. Dies wird auch bei der Fortschreibung
des Energieprogramms, die in diesem Jahr erfolgen soll, zum Ausdruck kommen.
Es ist ganz klar, daß der Bund die Finanzierung einer auszuweitenden Energiepolitik
nicht allein leisten kann.
Beim Bau neuer Kraftwerke müssen die berechtigten Forderungen des Umweltschutzes
berücksichtigt werden, ohne daß es zu Verzögerungen kommt, die sachlich nicht
geboten und nicht erlaubt sind.
Längerfristig ist die Energieforschung einer der unentbehrlichen Schlüssel zur
Verbesserung und Stärkung der Versorgung unseres Landes mit Energie. Die Bundesregierung
hat im Januar 1974 zusätzlich ein Programm für die nichtnukleare Energieforschung
beschlossen. Sie hat natürlich auch die Kernenergie intensiv gefördert. Das
4. Atomprogramm wurde im Dezember 1973 vom Kabinett verabschiedet.
Diese für die weitere Entwicklung im Energiebereich wichtigen Entscheidungen
dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Energieversorgung auch
in der unmittelbar vor uns liegenden Zeit von Störungen bedroht werden kann.
Wir möchten diesen Risiken durch gezielte staatliche und private Vorsorge begegnen.
Wir können diese Risiken nicht ganz ausschließen.
Im Bereich der Agrar- und Ernährungspolitik kommt es darauf an, die erfolgreiche
Politik der sozial-liberalen Koalition kontinuierlich fortzusetzen.
Es bleibt auch im Interesse der Verbraucher unser Ziel, eine leistungsstarke
Landwirtschaft zu erhalten, die gleichrangiger Bestandteil einer modernen Volkswirtschaft
ist. Die in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen müssen deshalb wie bisher
an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilnehmen können. In diesem Sinne
wird die Bundesregierung der Preis-Kosten-Entwicklung in der Landwirtschaft
ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Die Neuorientierung der Agrarstrukturpolitik durch das einzelbetriebliche Förderungsprogramm
hat sich bewährt. Wir wollen auch eine noch engere Verzahnung mit der allgemeinen
Regionalpolitik anstreben.
Die Funktionsfähigkeit des gemeinsamen Agrarmarktes ist durch verschiedene Maßnahmen
besonders der jüngsten Zeit gestört. Wegen der Bedeutung, die die gemeinsame
Agrarpolitik für die europäische Entwicklung hat, aber auch wegen ihrer Bedeutung
für die deutsche Landwirtschaft werden wir uns bemühen, die Funktionstüchtigkeit
des gemeinsamen Agrarmarktes wiederherzustellen. Dabei sind für die deutsche
Landwirtschaft faire Wettbewerbsverhältnisse zu schaffen.
Die Bundesregierung erwartet deshalb von Kommission und Ministerrat der Europäischen
Gemeinschaft schnelle Beschlüsse im Interesse sowohl der bäuerlichen Erzeuger
und ihrer Absatzmärkte als auch der Verbraucher.
Agrarpolitik ist in unserer Zeit eine Politik für alle Menschen, die im ländlichen
Raum arbeiten oder dort Erholung und Ruhe suchen oder die Landwirtschaft brauchen,
wie wir alle sie brauchen, um uns zu ernähren. Die Landwirtschaftspolitik ist
deshalb ein integrierter Bestandteil der Gesellschaftspolitik.
Auch die Selbständigen in Handel und Handwerk, in Gewerbe und freien Berufen,
auch die kleinen und mittleren Betriebe bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil
einer am Leistungswettbewerb orientierten Wirtschaft. Auf die Dauer ist Wettbewerb
ohne leistungsfähige kleine und mittlere Betriebe nicht möglich. Deshalb unterstützen
wir diese kleinen und mittleren Unternehmen in ihrem Selbstbehauptungswillen.
Und noch eine Bemerkung zum Wettbewerb als dem steuernden Prinzip unserer Marktwirtschaft:
Wettbewerb fordert den Leistungswillen heraus. Wettbewerb hat in unserem Lande
Grundlagen für den wirtschaftlichen Fortschritt geschaffen. Eingebunden in die
vom Staat gesetzten Rahmenbedingungen löst die Marktwirtschaft die ökonomischen
Aufgaben besser als andere vergleichbare Wirtschaftssysteme.
Allerdings ist Marktwirtschaft zweifellos zu keinem Zeitpunkt vollkommen. Sie
muß vielmehr ständig fortentwickelt werden. In dem Zusammenhang wird die Bundesregierung
auch in Zukunft die Kräfte des Wettbewerbs stärken und fördern.
Deshalb lehnen wir Preis- und Lohnstopps ab. Wir halten auch Indexierung nicht
für ein geeignetes stabilitätspolitisches Instrument; denn in allen Staaten,
in denen das versucht worden ist, sind die Preissteigerungen höher gewesen als
in unserem Wettbewerb.
Meine Damen und Herren, Sie und wir stehen für das Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland ein, das in diesen Tagen 25 Jahre alt sein wird. Wir sind uns in
diesem frei gewählten deutschen Parlament alle einig, daß sich diese
Verfassung hervorragend bewährt hat. Die Bundesregierung tritt deshalb
dafür ein, an diesem bewährten verfassungsrechtlichen Rahmen unverbrüchlich
festzuhalten, den in ihm liegenden Auftrag zu erfüllen und unseren freiheitlichen
Rechtsstaat zu einem ebenso freiheitlichen Sozialstaat auszubauen.
Unser demokratischer Staat lebt vom Engagement des Bürgers, der verantwortlich
mitdenkt, der mitbestimmt und mitentscheidet. Den Bürger gibt es nicht nur am
Wahltag. Nur dann, wenn er sich für den Staat, den Wahrer und Hüter der Freiheiten
und Rechte aller, selber mit einsetzt, hat der Staat die Kraft, die Freiheiten
und die Rechte des Bürgers zum Wohle aller gegen einseitige Gruppeninteressen
abzuschirmen oder durchzusetzen.
Die Bundesregierung erwartet auch, daß der zur Erhaltung unserer freiheitlichen
Rechtsördnung gezogene gesetzliche Rahmen von allen gesellschaftlichen und politischen
Gruppierungen eingehalten wird. Wir sind entschlossen, die Freiheit und die
sie schützende gesetzliche Ordnung zu wahren und zu verteidigen. Justiz, Polizei
und die anderen Organe der inneren Sicherheit können bei der rechtsstaatlichen
Erfüllung ihrer Aufgaben der festen Unterstützung der Bundesregierung gewiß
sein.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister haben mit ihrem Amtseid gestern und
heute morgen bekräftigt, daß sie das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes
wahren und verteidigen werden. Der Grundgedanke dieses Eides gilt für alle Demokraten.
Gegner der freiheitlich- demokratischen Grundordnung gehören nicht in den öffentlichen
Dienst. Dabei muß die Freiheit auch gegenüber ihren Feinden rechtsstaatlich
verteidigt werden. Deshalb wird die Bundesregierung um der Rechtseinheit in
der Bundesrepublik willen im Zusammenwirken mit den Ländern eine baldige Verabschiedung
der von ihr vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen betreiben.
Ein wesentliches Element unserer staatlichen Ordnung ist und bleibt der im Grundgesetz
verankerte föderative Aufbau. Föderalismus lebt aber nur durch enge Kooperation.
Dazu ist diese Bundesregierung bereit. Auch der Bundesrat darf sich seiner Mitverantwortung
nicht entziehen. Der Bundesrat ist Verfassungsorgan des Bundes. Er trägt zusammen
mit Bundestag und Bundesregierung für den Bund unmittelbar Verantwortung.
Dabei wissen wir, daß die oppositionsgeführten Länder im Bundesrat über eine
Mehrheit von 21 gegenüber einer Minderheit von 20 Stimmen verfügen, weil die
4 Stimmen des Landes Berlin nicht mitzählen. Wir übersehen das nicht. Wir wissen
das und gehen von dieser Tatsache und von diesen Zahlen aus. Aber ich möchte
hinzufügen: Wer auch immer wann auch immer über die Mehrheit im Bundesrat verfügt,
der darf nicht der Versuchung erliegen, dieses Verfassungsorgan des Bundes zu
einer Gegenregierung zu machen.
Ich begrüße das Kooperationsangebot, das der Präsident des Bundesrates, Herr
Ministerpräsident Filbinger, gestern abgegeben hat, und wiederhole für diese
Bundesregierung: Auch wir sind zur Kooperation bereit.
Wir stehen ein für eine offene Gesellschaftsordnung, in der Platz ist für die
Vielfalt der Meinungen und auch für die Vielfalt der Gruppen. Der Staat kann
nicht alles allein leisten. Der Staat braucht auch die freien Kräfte in der
Gesellschaft. Der Staat kann nicht auf die tätige Selbsthilfe seiner Bürger
verzichten. Der Staat kennt und anerkennt die großen Dienste, die in den karitativen
Organisationen und die in der freien Wohlfahrtspflege geleistet werden.
Für unser Verhältnis zu den Kirchen gilt nach wie vor, was die Regierungserklärung
vom 18. Januar 1973 so ausgedrückt hat:
"Wir betrachten sie
- die Kirchen -
nicht als eine Gruppe unter den vielen der pluralistischen Gesellschaft und
wollen ihren Repräsentanten darum auch nicht als Vertreter bloßer
Gruppeninteressen begegnen. Wir meinen im Gegenteil, daß die Kirchen in
ihrer notwendigen geistigen Wirkung um so stärker sind, je unabhängiger
sie sich von überkommenen sozialen oder parteilichen Bindungen machen.
Im Zeichen deutlicher Freiheit wünschen wir die Partnerschaft."
Meine Damen und Herren, ich habe in dieser Regierungserklärung eine Zwischenbilanz
gezogen, auf der wir in unserer weiteren Arbeit aufbauen. Sie ist zugleich eine
Leistungsbilanz, die sich sehen lassen kann:
Denn unsere wirtschaftliche Lage ist gut.
Unser Volk lebt in sozialer Sicherheit, und unser Volk lebt in Freiheit.
Der innere Friede ist gefestigt, und der äußere Friede ist gefestigt.
Dieses Land hat Ansehen und hat Freunde in der Welt.
Deshalb steht auch diese Regierung auf festem Boden. Diese Regierungskoalition
ist angelegt auf Kontinuität der sozial-liberalen Politik.
Die Bildung eines Kabinetts ist immer ein neuer Anfang, jedoch keineswegs notwendigerweise
ein Einschnitt im Leben des Volkes. Die sozial-liberale Koalition begann 1969;
sie wird fortgesetzt.
Keine Regierung beginnt bei Null. Jede Regierung baut auf der Arbeit der vorhergehenden
Regierungen auf, und keine Regierung kann Wunder vollbringen. Das Mögliche aber
muß sie mit aller Kraft verwirklichen. Dazu machen wir heute einen neuen Ansatz,
indem wir unsere Kräfte auf das heute Wesentliche, auf das heute Mögliche konzentrieren.
Theodor Heuss hat gesagt: Demokratie ist Herrschaft auf Frist. Binnen zweieinhalb
Jahren wird sich das sozialliberale Bündnis der Entscheidung der Bürger stellen.
Bis dahin ist vieles zu tun.
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