Verhandlungen des Deutschen Bundestages zur Asylrechtsänderung 1993 |
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Ziel einer Neuregelung des Asylrechts muß es sein, den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Schutz und Zuflucht zu gewähren, aber eine unberechtigte Berufung auf das Asylrecht zu verhindern und diejenigen Ausländer von einem langwierigen Asylverfahren auszuschließen, die unseres Schutzes deswegen nicht bedürfen, weil sie offensichtlich nicht oder nicht mehr aktuell politisch verfolgt sind. Außerdem ist das Asylverfahren einschließlich des gerichtlichen Verfahrens weiter zu beschleunigen. Quelle: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. 12. Wahlperiode. Drucksache 4152. |