Die Besatzungsmächte untersagen zunächst Zusammenschlüsse von Vertriebenen und Flüchtlingen, die die ehemaligen deutschen Ostgebiete während und nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen mussten. Nachdem die Westmächte das Verbot Mitte 1948 aufheben, bilden sich Regional- und Landesverbände. Zugleich organisieren sich die Vertriebenen zur Vertretung ihrer kulturellen und heimatpolitischen Belange entsprechend ihrer Herkunft in Landsmannschaften. Es entstehen 1949 schließlich zwei konkurrierende Dachverbände: der Zentralverband der vertriebenen Deutschen (ab 1954 Bund Vertriebener Deutscher) und die Vereinigten Ostdeutschen Landsmannschaften (ab 1952 Verband der Landsmannschaften). Beide schließen sich am 27. Oktober 1957 zum Bund der Vertriebenen - Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V.(BdV) zusammen.

DDR

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bleiben Zusammenschlüsse von Vertriebenen untersagt. Das SED-Regime spricht von "Umsiedlern" oder "Neubürgern", deren Einbindung 1952/53 für abgeschlossen erklärt wird.

Charta der deutschen Heimatvertriebenen

In Stuttgart verkünden die Vertriebenenverbände 1950 die Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Darin fordern sie politische Mitsprache sowie soziale und wirtschaftliche Gleichstellung. Auch erklären sie ihren Anspruch auf Rückkehr in die ehemaligen deutschen Ostgebiete und sprechen sich gegen eine Anerkennung der Nachkriegsgrenzen aus.

Politischer Einfluss

Bereits ab 1949 erhalten geflüchtete und vertriebene Menschen Unterstützung durch das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Überdies gehört in den 1950er Jahren bis zu einem Sechstel der Bundestagsabgeordneten den Vertriebenenverbänden an. Der Interessenpartei Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) gelingt 1953 der Sprung ins Parlament, im zweiten Kabinett von Bundeskanzler Konrad Adenauer stellt die Vertriebenenpartei zwei Minister. Gerade durch ihre parlamentarische Präsenz nehmen die Vertriebenen großen Einfluss auf die westdeutsche Außenpolitik.

Wesentliche wirtschaftliche und soziale Forderungen der Vertriebenenverbände werden erfüllt. Der Lastenausgleich trägt zur Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen bei, deren besonderer Rechtsstatus 1953 im Bundesvertriebenengesetz festgeschrieben wird. Die Rückgewinnung der Ostgebiete wird von der Politik offen gehalten bis die sozialliberale Koalition diese Bestrebungen im Rahmen der Neuen Ostpolitik einstellt. Die Mitgliederzahlen des BdV und somit auch dessen Einfluss sinken in den folgenden Jahrzehnten. Dennoch wird die Oder-Neiße-Grenze erst 1990 final akzeptiert.

(ahw, ls, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 17.04.2024
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Hinz-Wessels, Annette/Schmidt, Lara/Würz, Markus: Vertriebenenverbände, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung/vertriebenenverbaende.html
Zuletzt besucht am: 19.04.2024

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