Die Umweltpolitik der DDR erscheint auf den ersten Blick fortschrittlich. Bereits in der Verfassung von 1968 wird der Schutz der Natur und der Umwelt zur Pflicht des Staates und der Gesellschaft erklärt. Auf dieser Verfassungsnorm aufbauend folgt 1970 das Landeskulturgesetz, das die Aufgaben und Ziele der DDR-Umweltpolitik grundsätzlich regelt. Als einer der ersten Staaten weltweit errichtet die DDR bereits 1972 ein Ministerium für Umweltschutz- und Wasserwirtschaft. Diese Maßnahmen verdecken jedoch nur die verheerenden ökologischen Probleme, insbesondere die hohe Luftverschmutzung in den großen Industrieregionen. Für die Staatsführung der DDR hat die ökonomische Entwicklung eindeutig Vorrang vor Fragen des Umweltschutzes.

Aufgrund ihrer Devisen- und Rohstoffknappheit muss die DDR vorrangig heimische Braunkohle als Energieträger abbauen, zumal die Sowjetunion Anfang der 1980er Jahre ihre Erdöllieferungen kürzt. Die Verbrennung von Braunkohle führt jedoch zu einer besonders hohen Luftverschmutzung durch Schwefeldioxid, Staub und Asche, die vor allem in den großen Industriezentren Halle, Dresden, Leipzig und Karl-Marx-Stadt zu spüren ist. In den 1970er und 1980er Jahren weist die DDR die höchste Schwefeldioxid-Belastung in Europa auf. Auch die Wasserverschmutzung ist in dem von chemischen Betrieben dichtbesiedelten Raum Halle, Leipzig und Bitterfeld enorm hoch.

(ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 05.05.2003
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Hinz-Wessels, Annette: Umweltzerstörung, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-krisenmanagement/niedergang-der-ddr/umweltzerstoerung.html
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