Nachkriegsjahre > Doppelte Staatsgründung

Entstehung der Bundesrepublik: Frankfurter Dokumente

Nach dem Scheitern der Gespräche mit der Sowjetunion Ende 1947 einigen sich die westlichen Alliierten darauf, einen westdeutschen Staat zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt man auf der Londoner Sechsmächtekonferenz im Frühjahr 1948, zu der auch die Benelux-Länder eingeladen sind. Die Beschlüsse der Konferenz werden als "Frankfurter Dokumente" am 1. Juli 1948 den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder übergeben. Darin sind die künftigen Verantwortlichkeiten zwischen einer westdeutschen Regierung und den Besatzungsmächten festgelegt. Die Ministerpräsidenten erhalten zudem den Auftrag, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen und die Länder neu zu ordnen.

Rittersturz-Konferenz

Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder beraten am 8. Juli 1948 im Hotel Rittersturz bei Koblenz über den Auftrag der Alliierten. Die Stimmung ist bedrückt, fürchten doch viele, dass ein Weststaat die deutsche Teilung endgültig besiegelt. Man einigt sich darauf, dass der neue Staat nur provisorischen Charakter haben darf. Im Laufe des Monats folgen erneute Gespräche mit den alliierten Militärgouverneuren sowie Beratungen der Ministerpräsidenten und anderer Politiker. Am Ende steht der Beschluss, statt einer Nationalversammlung lediglich einen Parlamentarischen Rat einzuberufen, der ein "Grundgesetz" ausarbeiten soll.

(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 20.06.2018
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Entstehung der Bundesrepublik: Frankfurter Dokumente, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/nachkriegsjahre/doppelte-staatsgruendung/entstehung-der-bundesrepublik-frankfurter-dokumente.html
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