• Protokoll zum Passierscheinabkommen
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Dokument Protokoll zum Passierscheinabkommen

Das Protokoll hält zentrale Punkte der Verhandlungen zwischen dem SED-Regime und dem West-Berliner Senat über ein Passierscheinabkommen fest. Das Passierscheinabkommen ermöglicht es zum Jahreswechsel 1963/64 Einwohnern von West-Berlin Verwandte in Ost-Berlin zu besuchen. Erstmals können sich so Berliner aus West und Ost wiedersehen, die durch den Bau der Mauer am 13. August 1961 getrennt wurden. Bis 1966 werden weitere Passierscheinabkommen vereinbart.

Anfang Dezember 1963 stellt das SED-Regime dem Regierenden Bürgermeister von West-Berlin, Willy Brandt, in einem Schreiben Besuchsregeln für die Weihnachtsfeiertage in Aussicht. Zwischen dem 12. und 17. Dezember 1963 verhandeln Erich Wendt, Staatssekretär des Ministeriums für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der West-Berliner Senatsrat Hans Körber über das Passierscheinabkommen, das schließlich vom 19. Dezember 1963 bis zum 5. Januar 1964 West-Berlinern Verwandtenbesuche in Ost-Berlin ermöglicht.

Ort und Zeit:
Berlin, 17.12.1963
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Bundesarchiv
Urheber:
West-Berliner Senat / Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik

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Protokoll

Nach einem Meinungsaustausch, der durch einen Brief des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrats der DDR, Herrn Alexander Abusch, vom 5. Dezember 1963 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Herrn Willy Brandt, eingeleitet wurde, sind Staatssekretär Erich Wendt und Senatsrat Horst Korber vom 12. bis 17. Dezember 1963 zu sieben Besprechungen über die Ausgabe von Passierscheinen für Bewohner von Berlin (West) zum Besuch ihrer Verwandten in Berlin (Ost) /Hauptstadt der DDR in der Zeit vom 18. Dezember 1963 bis 5. Januar 1964 zusammengekommen.

Ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte ließen sich beide Seiten davon leiten, dass es möglich sein sollte, dieses humanitäre Anliegen zu verwirklichen. In den Besprechungen, die abwechselnd in Berlin (West) und Berlin (Ost) /Hauptstadt der DDR stattfanden, wurde die als Anlage beigefügte Übereinkunft erzielt.

Beide Seiten stellten fest, dass eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte.

Dieses Protokoll mit seiner Anlage wird von beiden Seiten gleichlautend veröffentlicht.

Berlin, den 17. Dezember 1963

Auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik

[handschriftliche Unterschrift]

Erich Wendt

Staatssekretär

Auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde

[handschriftliche Unterschrift]

Horst Korber

Senatsrat

[nächste Seite]

Protokollanlage

I.

1. In der Zeit vom 19. Dezember 1963 bis zum 5. Januar 1964 können Einwohner von Berlin (West) mit einem Passierschein ihre Verwandten in Berlin (Ost) /in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik besuchen.

2. Als Verwandtenbesuch gilt der Besuch von Eltern, Kindern, Grosseltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander.

3. Staatssekretär Wendt erklärt, Voraustzung (sic!) für die Genehmigung von Besuchsanträgen sei, dass der Antragsteller nicht gegen die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik verstossen hat.

II.

1. Es werden für die Zeit vom 18. Dezember 1963 bis 4. Januar 1964 Stellen eingerichtet, in denen Antragsformulare ausgegeben, Anträge auf Passierscheine angenommen und solche Passierscheine ausgehändigt werden. Diese Stellen befinden sich

Verwaltungsbezirk Tiergarten [unterstrichen]

Breitscheid-Schule Berlin 21, Turmstr. 86

Verwaltungsbezirk Wedding [unterstrichen]

Rehberge-Schule Berlin 65, Guineastr. 17/18

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