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Die Sowjetregierung hält es für notwendig, die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
darauf aufmerksam zu machen, daß, obwohl seit Beendigung des Krieges in Europa bereits etwa
sieben Jahre vergangen sind, immer noch kein Friedensvertrag mit Deutschland abgeschlossen wurde.[...]
Um diesen unnormalen Zustand zu beseitigen, legt die Sowjetregierung ihrerseits den Regierungen der USA,
Großbritanniens und Frankreichs den beigefügten Entwurf für die Grundlagen eines Friedensvertrages mit
Deutschland zur Prüfung vor.[...]
Entwurf der Sowjetregierung über die Grundlagen eines Friedensvertrages mit Deutschland
Seit Beendigung des Krieges mit Deutschlands sind fast sieben Jahre vergangen, jedoch hat Deutschland
immer noch keinen Friedensvertrag, es ist gespalten und befindet sich gegenüber anderen Staaten in
einer nicht gleichberechtigten Situation. Diesem unmoralischen Zustand muß ein Ende gemacht werden. Das
entspricht dem Willen aller friedliebenden Völker.
Ohne den schnellsten Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland kann eine gerechte Behandlung der
rechtmäßigen nationalen Interessen des deutschen Volkes nicht gewährleistet werden.
Der Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland ist von großer Bedeutung für die Festigung des Friedens
in Europa. Ein Friedensvertrag mit Deutschland wird die endgültige Lösung der Fragen ermöglichen, die infolge
des zweiten Weltkrieges entstanden sind. An einer Lösung dieser Fragen sind die europäischen Staaten, die
unter der Hilteraggression gelitten haben, besonders die Nachbarn Deutschlands, zutiefst interessiert. Der
Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland wird zu einer Besserung der internationalen Gesamtlage und
damit zur Herstellung eines dauerhaften Friedens beitragen.
Die Notwendigkeit, den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zu beschleunigen, wird dadurch diktiert,
daß die Gefahr einer Wiederherstellung des deutschen Militarismus, der zwei Weltkriege entfesselt hat, nicht
beseitigt ist, weil die entsprechenden Beschlüsse der Potsdamer Konferenz immer noch nicht durchgeführt sind.
Ein Friedensvertrag mit Deutschland soll gewährleisten, daß ein Wiederaufleben des deutschen Militarismus und
einer deutschen Aggression unmöglich wird.
Der Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland wird für das deutsche Volk die Bedingungen eines
dauerhaften Friedens herbeiführen, die Entwicklung Deutschlands als eines einheitlichen, unabhängigen,
demokratischen und friedliebenden Staates in Übereinstimmung mit den Potsdamer Beschlüssen fördern und dem
deutschen Volk die Möglichkeit einer friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Völkern sichern.
Davon ausgehend, haben die Regierungen der Sowjetunion, der Vereingten Staaten von Amerika, Großbritanniens
und Frankreichs beschlossen, unverzüglich mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages mit Deutschland zu
beginnen.
Die Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs sind der Meinung, daß die Vorbereitung
eines Friedensvertrages unter Beteiligung Deutschlands, vertreten durch eine gesamtdeutsche Regierung,
erfolgen muß und daß der Friedensvertrag mit Deutschland auf folgenden Grundlagen aufgebaut sein muß:
Grundlagen des Friedensvertrages mit Deutschland
Die Teilnehmer
Großbritannien, die Sowjetunion, die USA, Frankreich, Polen, die Tschechoslowakei, Belgien, Holland und die
anderen Staaten, die sich mit ihren Streitkräften am Krieg gegen Deutschland beteiligt haben.
Politische Leitsätze:
1. Deutschland wird als einheitlicher Staat wiederhergestellt. Damit wird der Spaltung Deutschlands
ein Ende gemacht, und das geeinte Deutschland gewinnt die Möglichkeit, sich als unabhängiger, demokratischer,
friedliebender Staat zu entwickeln.
2. Sämtliche Streitkräfte der Besatzungsmächte müssen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des
Friedensvertrages aus Deutschland abgezogen werden. Gleichzeitig werden sämtliche ausländischen Militärstützpunkte
auf dem Territorium Deutschlands liquidiert.
3. Dem deutschen Volke müssen die demokratischen Rechte gewährleistet sein, damit alle unter deutscher Rechtsprechung
stehenden Personen, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion, die Menschenrechte
und die Grundfreiheiten genießen, einschließlich der Redefreiheit, der Pressefreiheit, des Rechts der freien
Religionsausübung, der Freiheit der politischen Überzeugung und der Versammlungsfreiheit.
4. In Deutschland muß den demokratischen Parteien und Organisationen freie Betätigung gewährleistet sein;
sie müssen das Recht haben, über ihre inneren Angelegenheiten frei zu entscheiden, Tagungen und Versammlungen
abzuhalten, Presse- und Publikationsfreiheit zu genießen.
5. Auf dem Territorium Deutschlands dürfen Organisationen, die der Demokratie und der Sache der Erhaltung des
Friedens feindlich sind, nicht bestehen.
6. Allen ehemaligen Angehörigen der deutschen Armee, einschließlich der Offiziere und Generäle, allen ehemaligen
Nazis, mit Ausnahme derer, die nach Gerichtsurteil eine Strafe für von ihnen begangene Verbrechen verbüßen, müssen
die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte wie allen anderen deutschen Bürgern gewährt werden zur Teilnahme
am Aufbau eines friedliebenden, demokratischen Deutschland.
7. Deutschland verpflichtet sich, keinerlei Koalitionen oder Militärbündnisse einzugehen, die sich gegen
irgendeinen Staat richten, der mit seinen Streitkräften am Kriege gegen Deutschland teilgenommen hat.
Das Territorium
Das Territorium Deutschlands ist durch die Grenzen bestimmt, die durch die Beschlüsse der
Potsdamer Konferenz der Großmächte festgelegt wurden.
Wirtschaftliche Leitsätze
Deutschland werden für die Entwicklung seiner Friedenswirtschaft, die der Hebung des Wohlstandes des deutschen
Volkes dienen soll, keinerlei Beschränkungen in bezug auf den Handel mit anderen Ländern, die Seeschiffahrt
und den Zutritt zu den Weltmärkten auferlegt.
Militärische Leitsätze
1. Es wird Deutschland gestattet sein, eigene nationale Streitkräfte (Land-, Luft- und Seestreitkräfte)
zu besitzen, die für die Verteidigung des Landes notwendig sind.
2. Deutschland wird die Erzeugung von Kriegsmaterial und -ausrüstung gestattet werden, deren Menge oder Typen
nicht über die Grenzen dessen hinausgehen dürfen, was für die Streitkräfte erforderlich ist, die für
Deutschland durch den Friedensvertrag festgesetzt sind.
Deutschland und die Organisation der Vereinten Nationen
Die Staaten, die den Friedensvertrag mit Deutschland abgeschlossen haben, werden das Ersuchen Deutschlands um
Aufnahme in die Organisation der Vereinten Nationen unterstützen.
Quelle: Europa-Archiv 7 (1952), 7. Folge, S. 4832-4833
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