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I. Kontinuität und Erneuerung
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Wir sind entschlossen, die Sicherheit der
Bundesrepublik und den Zusammenhalt der deutschen
Nation zu wahren, den Frieden zu erhalten und an einer
europäischen Friedensordnung mitzuarbeiten, die
Freiheitsrechte und den Wohlstand unseres Volkes zu
erweitern und unser Land so zu entwickeln, daß sein
Rang in der Welt von morgen anerkannt und gesichert
sein wird. Die Politik dieser Regierung wird im Zeichen
der Kontinuität und im Zeichen der Erneuerung
stehen.
Unser Respekt gebührt dem, was in den vergangenen
Jahren geleistet worden ist - im Bund, in den Ländern
und in den Gemeinden, von allen Schichten unseres
Volkes. Ich nenne die Namen Konrad Adenauer, Theodor
Heuss und Kurt Schumacher stellvertretend für viele
andere, mit denen die Bundesrepublik Deutschland einen
Weg zurückgelegt hat, auf den sie stolz sein kann.
Niemand wird die Leistungen der letzten zwei Jahrzehnte
leugnen, bezweifeln oder geringschätzen. Sie sind
Geschichte geworden.
Die Beständigkeit unserer freiheitlichen Grundordnung
ist am 28. September erneut bestätigt worden. Ich
danke den Wählern für die eindeutige Ablehnung des
Extremismus, den es weiterhin zu bekämpfen gilt.
Unsere parlamentarische Demokratie hat 20 Jahre
nach ihrer Gründung ihre Fähigkeit zum Wandel
bewiesen und damit ihre Probe bestanden. Dies ist auch
außerhalb unserer Grenzen vermerkt worden und hat
unserem Staat zu neuem Vertrauen in der Welt
verholfen.
Die strikte Beachtung der Formen parlamentarischer
Demokratie ist selbstverständlich für politische
Gemeinschaften, die seit gut 100 Jahren für die
deutsche Demokratie gekämpft, sie unter schweren
Opfern verteidigt und unter großen Mühen
wiederaufgebaut haben. Im sachlichen Gegeneinander
und im nationalen Miteinander von Regierung und
Opposition ist es unsere gemeinsame Verantwortung
und Aufgabe, dieser Bundesrepublik eine gute Zukunft
zu sichern. Die Bundesregierung weiß, daß sie dazu der
loyalen Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden
Körperschaften bedarf. Dafür bietet sie dem Deutschen
Bundestag und natürlich auch dem Bundesrat ihren
guten Willen an.
Unser Volk braucht, wie jedes andere, seine innere
Ordnung. In den 70er Jahren werden wir aber in diesem
Lande nur so viel Ordnung haben, wie wir an
Mitverantwortung ermutigen. Solche demokratische
Ordnung braucht außerordentliche Geduld im Zuhören
und außerordentliche Anstrengung, sich gegenseitig zu
verstehen.
Wir wollen mehr Demokratie wagen. Wir werden
unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis
nach Information Genüge tun. Wir werden darauf
hinwirken, daß durch Anhörungen im Bundestag, durch
ständige Fühlungnahme mit den repräsentativen Gruppen
unseres Volkes und durch eine umfassende
Unterrichtung über die Regierungspolitik jeder Bürger die
Möglichkeit erhält, an der Reform von Staat und
Gesellschaft mitzuwirken.
Wir wenden uns an die im Frieden nachgewachsenen
Generationen, die nicht mit den Hypotheken der Älteren
belastet sind und belastet werden dürfen; jene jungen
Menschen, die uns beim Wort nehmen wollen - und
sollen. Diese jungen Menschen müssen aber verstehen,
daß auch sie gegenüber Staat und Gesellschaft
Verpflichtungen haben.
Wir werden dem Hohen Hause ein Gesetz
unterbreiten, wodurch das aktive Wahlalter von 21 auf
18, das passive von 25 auf 21 Jahre herabgesetzt wird.
Wir werden auch die Volljährigkeitsgrenze
überprüfen.
Mitbestimmung, Mitverantwortung in den
verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft wird eine
bewegende Kraft der kommenden Jahre sein. Wir
können nicht die perfekte Demokratie schaffen. Wir
wollen eine Gesellschaft, die mehr Freiheit bietet und
mehr Mitverantwortung fordert. Diese Regierung sucht
das Gespräch, sie sucht kritische Partnerschaft mit allen,
die Verantwortung tragen, sei es in den Kirchen, der
Kunst, der Wissenschaft und der Wirtschaft oder in
anderen Bereichen der Gesellschaft.
Dies gilt nicht zuletzt für die Gewerkschaften, um
deren vertrauensvolle Zusammenarbeit wir uns
bemühen. Wir brauchen ihnen ihre überragende
Bedeutung für diesen Staat, für seinen weiteren Ausbau
zum sozialen Rechtsstaat nicht zu bescheinigen.
Wenn wir leisten wollen, was geleistet werden muß,
brauchen wir alle aktiven Kräfte unserer Gesellschaft.
Eine Gesellschaft, die allen weltanschaulichen und
religiösen Überzeugungen offen sein will, ist auf ethische
Impulse angewiesen, die sich im solidarischen Dienst am
Nächsten beweisen. Es kann nicht darum gehen,
lediglich hinzunehmen, was durch die Kirchen für die
Familie, in der Jugendarbeit oder auf dem Sektor der
Bildung geleistet wird. Wir sehen die gemeinsamen
Aufgaben, besonders, wo Alte, Kranke, körperlich oder
geistig Behinderte in ihrer Not nicht nur materielle
Unterstützung, sondern auch menschliche Solidarität
brauchen. Im Dienst am Menschen - nicht nur im eigenen
Land, sondern auch in den Entwicklungsländern -
begegnet sich das Wirken kirchlicher und
gesellschaftlicher Gruppen mit dem politischen
Handeln.
Wir werden uns ständig darum bemühen, daß sich die
begründeten Wünsche der gesellschaftlichen Kräfte und
der politische Wille der Regierung vereinen lassen.
II. Deutschlandpolitik
Diese Regierung geht davon aus, daß die Fragen, die
sich für das deutsche Volk aus dem Zweiten Weltkrieg
und aus dem nationalen Verrat durch das Hitlerregime
ergeben haben, abschließend nur in einer europäischen
Friedensordnung beantwortet werden können. Niemand
kann uns jedoch ausreden, daß die Deutschen ein Recht
auf Selbstbestimmung haben, wie alle anderen Völker
auch.
Aufgabe der praktischen Politik in den jetzt vor uns
liegenden Jahren ist es, die Einheit der Nation dadurch
zu wahren, daß das Verhältnis zwischen den Teilen
Deutschlands aus der gegenwärtigen Verkrampfung
gelöst wird.
Die Deutschen sind nicht nur durch ihre Sprache und
ihre Geschichte - mit ihrem Glanz und ihrem Elend -
verbunden; wir sind alle in Deutschland zu Haus. Wir
haben auch noch gemeinsame Aufgaben und
gemeinsame Verantwortung: für den Frieden unter uns
und in Europa.
20 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik
Deutschland und der DDR müssen wir ein weiteres
Auseinanderleben der deutschen Nation verhindern, also
versuchen, über ein geregeltes Nebeneinander zu einem
Miteinander zu kommen.
Dies ist nicht nur ein deutsches Interesse, denn es hat
seine Bedeutung auch für den Frieden in Europa und für
das Ost-West-Verhältnis. Unsere und unserer Freunde
Einstellung zu den internationalen Beziehungen der DDR
hängt nicht zuletzt von der Haltung Ostberlins selbst ab.
Im übrigen wollen wir unseren Landsleuten die Vorteile
des internationalen Handels und Kulturaustausches nicht
schmälern.
Die Bundesregierung setzt die im Dezember 1966
durch Bundeskanzler Kiesinger und seine Regierung
eingeleitete Politik fort und bietet dem Ministerrat der
DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne
Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu
vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen sollen.
Eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die
Bundesregierung kann nicht in Betracht kommen. Auch
wenn zwei Staaten in Deutschland existieren, sind sie
doch füreinander nicht Ausland; ihre Beziehungen
zueinander können nur von besonderer Art sein.
Anknüpfend an die Politik ihrer Vorgängerin erklärt die
Bundesregierung, daß die Bereitschaft zu verbindlichen
Abkommen über den gegenseitigen Verzicht auf
Anwendung oder Androhung von Gewalt auch
gegenüber der DDR gilt.
Die Bundesregierung wird den USA, Großbritannien
und Frankreich raten, die eingeleiteten Besprechungen
mit der Sowjetunion über die Erleichterung und
Verbesserung der Lage Berlins mit Nachdruck
fortzusetzen. Der Status der unter der besonderen
Verantwortung der Vier Mächte stehenden Stadt Berlin
muß unangetastet bleiben. Dies darf nicht daran hindern,
Erleichterungen für den Verkehr in und nach Berlin zu
suchen.
Die Lebensfähigkeit Berlins werden wir weiterhin
sichern. West-Berlin muß die Möglichkeit bekommen, zur
Verbesserung der politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Beziehungen der beiden Teile Deutschlands
beizutragen.
Wir begrüßen es, daß der innerdeutsche Handel
wieder zunimmt. Hierzu haben auch die Erleichterungen
beigetragen, die durch die Vereinbarung am 6. Dezember
1968 eingetreten sind. Die Bundesregierung hält einen
weiteren Ausbau der nachbarlichen Handelsbeziehungen
für wünschenswert.
Wir haben das bisherige Ministerium für
gesamtdeutsche Fragen entsprechend seinen Aufgaben
in Ministerium für innerdeutsche Beziehungen
umbenannt. Die Deutschlandpolitik insgesamt kann nicht
Sache eines Ressorts sein. Sie ist eine ständige Aufgabe
der ganzen Regierung und umfaßt Aspekte der
Auswärtigen Politik, der Sicherheits- und Europapolitik
ebenso wie die Bemühungen um den Zusammenhalt
unseres Volkes und um die Beziehungen im geteilten
Deutschland.
III. Wirtschaftspolitik
In der Bundesrepublik stehen wir vor der Notwendigkeit
umfassender Reformen. Die Durchführung der
notwendigen Reformen und ein weiteres Steigen des
Wohlstandes sind nur möglich bei wachsender
Wirtschaft und gesunden Finanzen. Doch diese
Bundesregierung hat ein schwieriges
wirtschaftspolitisches Erbe übernommen, das zu
raschem Handeln zwang: Seit gestern ist die Parität der
D-Mark um 8,5 Prozent verbessert. Die
außenwirtschaftliche Absicherung auf steuerlichem
Wege wurde endgültig aufgehoben.
Wir werden die Forderungen des Gesetzes zur
Förderung der Stabilität und des Wachstums erfüllen.
Dieses Gesetz, eine der großen Reformleistungen des 5.
Deutschen Bundestages, verpflichtet zum Handeln,
wenn das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht
gefährdet ist. Diese Pflicht war seit dem Frühjahr 1969
vernachlässigt worden.
Der Beschluß der Bundesregierung vom 24. Oktober
beendet eine Phase der Unsicherheit und beseitigt das
fundamentale Ungleichgewicht in unserer
Zahlungsbilanz. Außenwirtschaftlich haben wir damit
einen entscheidenden Beitrag geleistet, um den
Welthandel weiter zu liberalisieren und das
Weltwährungssystem zu stabilisieren.
Binnenwirtschaftlich wird die Aufwertung die
Preisentwicklung des Jahres 1970 dämpfen. Allerdings
wäre mehr zu erreichen gewesen, wenn die vorige
Bundesregierung rechtzeitig gehandelt hätte. Der
Höhepunkt der Preisentwicklung kann wegen dieses
Versäumnisses sogar noch vor uns liegen.
Ohne Aufwertung wäre eine weitere Zuspitzung der
Konjunkturlage mit der Gefahr einer nachfolgenden
Rezession kaum vermeidbar gewesen. Unser Ziel lautet:
Stabilisierung ohne Stagnation. Diesem Ziel dient unser
wirtschafts- und finanzpolitisches Sofortprogramm. Es
enthält:
- Eine Finanzpolitik, die eine graduelle
Umorientierung des Güterangebots auf den
Binnenmarkt hin fördert.
- Weitere Konsultationen mit der Bundesbank über
eine der neuen Lage nach der DM-Aufwertung
angemessene Linie der Geld- und Kreditpolitik.
- Die Fortsetzung und Intensivierung der bewährten
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und
Unternehmensverbänden im Rahmen der Konzertierten
Aktion, an der in Zukunft auch Vertreter der
Landwirtschaft teilnehmen werden.
- Die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden im Konjunkturrat der
öffentlichen Hand.
- Die aktive Mitarbeit der Bundesregierung an einer
stärkeren Koordinierung der Wirtschafts- und
Finanzpolitik in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft und an der notwendigen
Weiterentwicklung des Weltwährungssystems.
Die Aufwertung der D-Mark verlangt von uns einen
Einkommensausgleich für die Landwirtschaft. Unsere
Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern müssen
wir jedoch mit den Römischen Verträgen über den
Gemeinsamen Markt in Einklang bringen.
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat
anerkannt, daß der Einkommensverlust der deutschen
Landwirtschaft voll ausgeglichen werden muß. Nach
stundenlangen Beratungen hat er in den heutigen
Morgenstunden folgendes beschlossen:
- Auf Antrag der deutschen Delegation wurde eine
Übergangsregelung für die Dauer von 6 Wochen
getroffen. Während dieser Zeit werden die Preise nach
der bisherigen Parität aufrechterhalten und durch ein
Grenzausgleichssystem abgesichert.
- Nach dieser Zeit erhält die Landwirtschaft den
Einkommensausgleich.
- Dieser Ausgleich kann zum Teil durch eine
Änderung des Mehrwertsteuergesetzes herbeigeführt
werden. Wie das im einzelnen geschieht, darüber wird
dieses Hohe Haus in Kürze beraten müssen.
- Der Rest wird durch direkte Ausgleichszahlungen
gedeckt, an denen sich die Gemeinschaft beteiligen
wird.
- Der Rat der Europäischen Gemeinschaften wird in
Kürze erneut zusammentreten, um die Einzelheiten der
langfristigen Regelung festzulegen.
Leider hat der Rat dem mehrfach und mit großem
Nachdruck vorgetragenen Antrag der Bundesregierung,
das bisherige Preisniveau durch ein
Grenzausgleichssystem auf Dauer beizubehalten, nicht
entsprochen. Unsere Partner in der EWG und die
Kommission vertraten den Standpunkt, daß dadurch die
Grundlage der gemeinsamen Agrarpolitik und des
Gemeinsamen Marktes in Frage gestellt werden
würde.
Dieser Kompromiß zeigt deutlich, daß ein Widerspruch
zwischen der weit vorangetriebenen Integration des
Agrarmarktes und der mangelnden Koordinierung der
Konjunktur- und Währungspolitik besteht. Eine
Weiterentwicklung der Agrarpolitik im Rahmen der EWG
muß daher in Zukunft stärker auf Fortschritte bei der
Wirtschafts- und Währungspolitik abgestimmt werden.
Es bleibt das Ziel der Bundesregierung, die nationale
Verantwortung für die landwirtschaftliche Strukturpolitik
zu erhalten. Bei der notwendigen Strukturverbesserung
der Landwirtschaft muß vermieden werden, daß eine
Politik des Preisdrucks betrieben wird.
Die vorzeitige Verwirklichung des gemeinsamen
Agrarmarktes hat die internen Anpassungsprobleme der
deutschen Landwirtschaft wesentlich verschärft. Wir
halten es deshalb für unausweichlich, der Landwirtschaft
bei der Überwindung ihrer Schwierigkeiten zu helfen. Sie
soll sich zu einem gleichrangigen Teil unserer modernen
Volkswirtschaft entwickeln, der an der allgemeinen
Einkommens- und Wohlstandsentwicklung in vollem
Umfange teilnimmt.
Dieses Sofortprogramm ist ein klares Angebot der
Bundesregierung an alle, die unsere Wirtschaft tragen.
Eine stetige Wirtschaftsentwicklung ist die beste
Grundlage des gesellschaftlichen Fortschritts. Sie schafft
das Klima, in dem sich private Initiative,
Risikobereitschaft und Leistungsfähigkeit entfalten
können. Sie sichert die Arbeitsplätze, schützt die
steigenden Einkommen und wachsenden Ersparnisse vor
der Auszehrung durch Preissteigerungen.
Auf Dauer können Stabilität und Wachstum nur in
einer funktionsfähigen marktwirtschaftlichen Ordnung
erreicht werden. Ein wirksamer Wettbewerb nach innen
und nach außen ist und bleibt die sicherste Gewähr für
die Leistungskraft einer Volkswirtschaft. Allen
protektionistischen Neigungen im In- und Ausland
erteilen wir eine klare Absage.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird
modernisiert werden. Unternehmenskonzentration ist
zwar in vielen Bereichen notwendig. Sie darf aber nicht
zur Ausschaltung des wirksamen Wettbewerbs führen.
Deshalb ist eine vorbeugende Fusionskontrolle
erforderlich. Diese soll sich auf alle Bereiche der
Wirtschaft erstrecken. Die Einrichtung einer
unabhängigen Monopol-Kommission kann dazu ein
wichtiges Instrument sein. Die Mißbrauchskontrolle
marktbeherrschender und marktstarker Positionen muß
ausgebaut werden. Dagegen soll die leistungssteigernde
Kooperation zwischen Mittel- und Kleinunternehmen,
auch im Handwerk und Handel, erleichtert werden. Sie
darf nicht an dem Verbot von Bagatellkartellen scheitern.
Die Klein- und Mittelbetriebe haben ein Recht auf gleiche
Startchancen im Wettbewerb und auf einen wirksamen
Schutz vor diskriminierenden Praktiken.
Die Fusionskontrolle soll auch für die Presse gelten.
Die Regierung beabsichtigt, ein Presserechts-
Rahmengesetz vorzulegen. Im Fernsehen sollen neue
technische Möglichkeiten zum besten Nutzen der
Gesellschaft, vor allem auch für Bildungsaufgaben,
verwendet werden; in jedem Falle sind dabei die
Interessen der Öffentlichkeit vorrangig zu sichern.
Ein verbessertes Kartellgesetz muß zum Instrument
einer wirksamen und fortschrittlichen Mittelstandspolitik
werden. Auf dieser Grundlage können dann weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der
Finanzierungsmöglichkeiten, zum Ausbau des
Beratungswesens und zu einer vom Betrieb
unabhängigen Alterssicherung für die Selbständigen
aufbauen.
Zu den Schwerpunkten der Wirtschafts- und
Gesellschaftspolitik dieser Bundesregierung gehört das
Bemühen um eine gezielte Vermögenspolitik. Die
Vermögensbildung in breiten Schichten - vor allem in
Arbeitnehmerhand - ist völlig unzureichend; sie muß
kräftig verstärkt werden. Die Bundesregierung wird einen
Entwurf zum Ausbau des Vermögensbildungsgesetzes
vorlegen. Darin soll als nächster Schritt der
Begünstigungsrahmen für vermögenswirksame
Leistungen von 312 auf 624 DM erhöht werden. Die
Bundesregierung erwartet, daß Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände diese Offerte annehmen.
Darüber hinaus soll die Vermögensbildung so gestaltet
werden, daß gleichzeitig die Kapitalbildung in der
Wirtschaft und die Anlage in Beteiligungswerten
erleichtert werden. Ein gesetzliches Zwangssparen
entspricht jedoch nicht unserer freiheitlichen
Gesellschaftsordnung. Nach der Absicht der Regierung
sollen das Sparen im eigenen Betrieb in die allgemeine
Sparförderung einbezogen und die Möglichkeiten des
Bausparens erweitert werden. Weitere Vorschläge zur
Vermögenspolitik, vor allem auch im Zusammenhang mit
der notwendigen Reform der Sparförderung, werden
geprüft. Die Verbesserung des Sparerschutzes und die
Reform des Börsenwesens sind dabei wichtige
flankierende Maßnahmen.
Dauerhafte Sicherheit kann es in einer entwickelten
Gesellschaft nur durch Veränderung geben. Das wird
sich in den siebziger Jahren noch deutlicher zeigen.
Der permanente wirtschaftliche und soziale Wandel ist
eine Herausforderung an uns alle. Er kann ohne die
Initiative des einzelnen nicht gemeistert werden. Die
Eigeninitiative braucht jedoch die Unterstützung der
Politik. Wir dürfen keine Gesellschaft der verkümmerten
Talente werden. Jeder muß seine Fähigkeiten entwickeln
können. Die betroffenen Menschen dürfen nicht einfach
ihrem Schicksal überlassen werden. Im Bewußtsein der
Verantwortung für die wirtschaftliche Zukunft unseres
Landes in den siebziger Jahren werden wir uns
besonders intensiv der Ausbildung und Fortbildung sowie
der Forschung und der Innovation annehmen.
Dabei gilt es insbesondere, das immer noch
bestehende Bildungsgefälle zwischen Stadt und Land
abzubauen. Ich bin sicher, daß wir auf diese Weise
beträchtliche Leistungsreserven unserer Gesellschaft
mobilisieren und die Chancen jedes einzelnen verbessern können.
IV. Finanzpolitik
Solidität wird die Richtschnur unserer Finanzpolitik sein.
Wir dürfen allerdings nicht verschweigen, daß die
Situation weniger günstig ist, als sie von bestimmter
Seite dargestellt wurde.
Die Bundesregierung steht zunächst vor der Aufgabe,
einen mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 1969 bis
1973 und - so bald wie möglich - einen Entwurf für den
Bundeshaushaltsplan 1970 dem Hohen Haus vorzulegen.
Die neue mittelfristige Finanzplanung wird unsere
politischen Absichten in Zahlen ausdrücken. Dabei ist all
das zu berücksichtigen, was bei der Aufstellung des
letzten mittelfristigen Finanzplans des Bundes noch nicht
gewollt oder nicht absehbar gewesen ist:
- In dem letzten Finanzplan, der die Jahre 1968 bis
1972 umfaßt, sind eine Vielzahl von Maßnahmen
nicht enthalten, die durch die vorige Bundesregierung
im letzten Jahr getroffen wurden.
- Diese Regierung hat die finanziellen Möglichkeiten
für die Erfüllung einer Reihe von politischen
Forderungen des 5. Deutschen Bundestages zu
prüfen.
- Für die nationale Agrarpolitik stehen im Haushalt
1969 3,4 Milliarden DM, nach den Ansätzen der
Finanzplanung im Jahre 1970 nur noch 2,7 Milliarden
DM zur Verfügung. Dies dürfte nach den Unterlagen.
die der Landwirtschaftsminister vorgefunden hat,
keineswegs ausreichen. Die in Zukunft getrennt
auszuweisenden Ausgaben für die EWG-
Marktordnungen werden im Jahre 1970 um 1,4
Milliarden DM höher sein als bisher
veranschlagt.
- Durch die Verzögerung der Aufwertung der
Deutschen Mark sind dem Bundeshaushalt besondere
Belastungen entstanden: zusätzliche Leistungen im
öffentlichen Dienst als Folge der Situation auf dem
Arbeitsmarkt durch die Nichtaufwertung und jetzt
höher als im Frühjahr zu veranschlagende
Ausgleichsmaßnahmen für die Landwirtschaft.
Die in der vorigen Legislaturperiode angekündigte
Steuerreform wird die Bundesregierung
verwirklichen.
Wir erfüllen damit auch das Verfassungsgebot zur
Schaffung des sozialen Rechtsstaates. Wir haben nicht
die Absicht, bestehende Vermögen durch konfiskatorisch
wirkende Steuern anzutasten. Wir wollen auch in der
Steuerpolitik die Voraussetzungen für eine breitere
Vermögensbildung schaffen.
Zunächst werden wir den Bericht der
Steuerreformkommission abzuwarten haben. Unser Ziel
ist es, ein gerechtes, einfaches und überschaubares
Steuersystem zu schaffen. Die Vorlage einer
reformierten Abgabenordnung muß beschleunigt
erfolgen.
Bei einer rationellen Bewirtschaftung und bei
Verwendung moderner, kostensparender Methoden
können die öffentlichen Haushalte die in den nächsten
Jahren entstehenden Finanzierungsaufgaben erfüllen,
ohne daß die Steuerlastquote des Jahres 1969 erhöht
wird.
Ohne der Arbeit der Steuerreformkommission
vorzugreifen, halten wir es für notwendig, zwei
Änderungen vorwegzunehmen:
- Der Arbeitnehmerfreibetrag, der seit 1964
unverändert 240 DM jährlich beträgt, soll vom 1.
Januar 1970 an verdoppelt werden. Dies ist ein
notwendiger Akt der sozialen Symmetrie zugunsten
der Arbeitnehmer.
- Vom 1. Januar 1970 an soll auch die
Einkommensgrenze, von der ab die Ergänzungsabgabe
bislang erhoben wird, zugunsten der mittleren
Einkommen verdoppelt werden. Ab 31. Dezember
1970 solI die Ergänzungsabgabe ganz fortfallen; sie
war zur Sanierung des Bundeshaushalts nach der
finanzwirtschaftlichen Krise im Jahre 1966 eingeführt
worden.
Die Bundesregierung wird die Finanzreform vollenden
und wird sie in praktische Finanzpolitik umsetzen.
Besonders hervorzuheben ist das Zusammenwirken im
Finanzplanungsrat. Dieser Rat ist die institutionelle Hilfe,
um den Ausgleich zwischen den Interessen von Bund,
Ländern und Gemeinden zu vollziehen. Wir sind sicher,
daß es auch auf diesen Gebieten zu einer fruchtbaren
Zusammenarbeit mit dem Bundesrat kommen wird.
V. Reformpolitik
Die Regierung muß bei sich selbst anfangen, wenn von
Reformen die Rede ist:
Die Zahl der Ministerien wurde vermindert, eine erste
Flurbereinigung der Ressortzuständigkeiten
vorgenommen. Wir werden diese Bemühungen
fortsetzen, um Verantwortlichkeiten klarer festzulegen
und Doppelarbeit zu vermeiden.
Das Bundeskanzleramt und die Ministerien werden in
ihren Strukturen und damit auch in ihrer Arbeit
modernisiert.
Dem Bundestag wird eine Übersicht vorgelegt, aus der
sich die geltenden Zuständigkeiten ebenso ergeben wie
die Zusammensetzung und Arbeitsgebiete der neu
gebildeten Kabinettsausschüsse.
Für das Bundespostministerium und das
Bundesverkehrsministerium, die künftig gemeinsam von
einem Bundesminister geleitet werden, bot es sich schon
lange an, zergliederte Zuständigkeitsbereiche
zusammenzufassen. Das Post- und Fernmeldewesen
kann seine Aufgaben für unsere Gesellschaft besser
erfüllen, wenn die ministerielle Aufsicht sich auf das
politisch Notwendige beschränkt. Dadurch wird die
Eigenständigkeit der Bundespost gestärkt und eine
wirtschaftliche Unternehmensführung erleichtert. Die
Bundesregierung beabsichtigt daher, der Bundespost
eine neue Rechtsform zu geben. Diese Veränderungen.
zu deren Vorbereitung eine Kommission eingesetzt wird,
werden den Rechten der Postbediensteten ebenso wie
den Interessen der Postkunden gerecht werden.
Das Vertriebenenministerium wird in das
Innenministerium eingegliedert. Ich begrüße es, daß
Staatssekretär Dr. Nahm sich bereiterklärt hat, dort
seinen früheren Arbeitsbereich zu betreuen. Die
Bundesregierung bleibt sich ihrer Verantwortung für die
Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten
bewußt. Sie wird die notwendigen Maßnahmen zur
Eingliederung vollenden. Sie wird den Lastenausgleich
und die Kriegsfolgegesetzgebung, auch im Interesse der
Flüchtlinge aus der DDR, zu einem gerechten Abschluß
bringen. Sie wird weiter alle vernünftigen Bestrebungen
fördern, die der Erhaltung und Entfaltung der kulturellen
Leistungen und Werte Ostdeutschlands dienen.
Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode
ein Gremium schaffen, dem Politiker aus Bund, Ländern
und Gemeinden, Verwaltungsbeamte und
Wissenschaftler angehören. Es soll Vorschläge zur
Fortentwicklung der bundesstaatlichen Struktur
ausarbeiten.
Für die Länderneugliederung werden wir von dem
nach Artikel 29 des Grundgesetzes gestellten Auftrag
ausgehen. Für die Verwaltungsreform und die Reform
des öffentlichen Dienstrechts werden wir Vorschläge
unterbreiten.
Verwaltungsreform und Reform des öffentlichen
Dienstes sind miteinander zu verbinden. Die
Laufbahnreform muß das Leistungsprinzip stärker in den
Vordergrund stellen, die Personalführung flexibler
gestalten und die Personalentscheidungen transparenter
machen.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß die
Angehörigen des öffentlichen Dienstes Anspruch haben
auf Teilnahme an dem allgemeinen wirtschaftlichen
Fortschritt.
Um die Sicherheit in unserem Lande zu gewährleisten,
wird die Bundesregierung die Modernisierung und
Intensivierung der Verbrechensbekämpfung energisch
vorantreiben. Sie wird unverzüglich die Arbeit an einem
Sofortprogramm aufnehmen und dieses dem Deutschen
Bundestag im Jahre 1970 zuleiten.
VI. Reform des Rechts
Die Bundesregierung wird die vom Herrn
Bundespräsidenten als früherem Bundesminister der
Justiz begonnenen Reformen unseres Rechts fortführen.
Sie hofft, hierfür eine ebenso große Mehrheit über alle
Parteien hinweg zu erhalten, wie sie die vom letzten
Bundestag verabschiedeten Reformgesetze gefunden
haben. Es geht um mehr als um die erforderliche
Anpassung von Rechtsvorschriften an die sich rapide
verändernden wirtschaftlichen, technischen und sozialen
Verhältnisse. Die Menschen in unserer
Industriegesellschaft und Dienstleistungsgesellschaft
erwarten eine soziale und humane Rechts- und
Lebensordnung, die allen Bürgern gleiche Chancen und
Schutz auch vor dem wirtschaftlich Stärkeren gewährt.
Zunächst wollen wir unsere zersplitterte Rechtspflege
für den rechtsuchenden Bürger durchschaubarer
machen. Die Zuständigkeiten für die Verwaltungs- und
Finanzgerichtsbarkeit werden auf den Bundesminister der
Justiz übertragen. Die ordentliche Gerichtsbarkeit soll
dreistufig gegliedert werden.
Dem Bürger soll außerdem nicht nur ein gutes,
sondern auch ein schnelleres Gerichtsverfahren zur
Verfügung gestellt werden. Entscheidend ist, daß unsere
Richter den ihnen gestellten Aufgaben gewachsen sind.
Dazu müssen wir ihre Aus- und Fortbildung überdenken,
ihre Verantwortungsfreude - etwa durch die
Heraushebung des Einzelrichters - stärken, ihre
Mitwirkung in eigenen Angelegenheiten verbessern,
ihnen eine ihrer verfassungsrechtlichen Stellung gemäße
Besoldung geben und für die Gerichte die Möglichkeiten
erschließen, die die moderne Technik bietet. Dem
Verfassungsrichter muß das Recht eingeräumt werden,
sein von der Mehrheitsmeinung abweichendes Votum zu
veröffentlichen.
Im Zivilrecht ist die Reform des Eherechts dringend.
Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der
Empfehlungen der eingesetzten Kommission im
kommenden Jahr eine Reformnovelle vorlegen.
Weltanschauliche Meinungsverschiedenheiten dürfen uns
nicht daran hindern, eine Lösung zu finden, um die Not
der in heillos zerrütteten Ehen lebenden Menschen zu
beseitigen. Dabei muß verhindert werden, daß im Falle
der Scheidung Frau und Kinder die sozial Leidtragenden
sind.
In dieser Legislaturperiode muß die Strafrechtsreform
vollendet werden, der sich die Fortsetzung der Reform
des Strafvollzugs anschließen wird. Mit der
Verabschiedung der beiden Strafrechtsreformgesetze ist
ein guter Anfang gemacht worden. Die Bundesregierung
wird weitere Novellen zum Strafgesetzbuch so
rechtzeitig vorlegen. daß sie zusammen mit dem bereits
verabschiedeten Gesetz am 1. Oktober 1973 in Kraft
treten können.
VII. Bestandsaufnahme der Bundeswehr
Die Bundesregierung weiß, daß unsere Soldaten in vielen
Einheiten und in vielen Funktionen bis an die Grenzen der
Leistungsfähigkeit gefordert werden. Die zur Ausführung
nötige Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten sowie der Stand
der Ausbildung und Ausrüstung entsprechen nicht
überall den Aufträgen. Wir wissen, daß darüber hinaus
der Wandel unserer Gesellschaft und der Fortschritt der
Technik, daß vor allem aber die praktische Erfahrung
unserer Soldaten heute eine umfassende kritische
Bestandsaufnahme der Bundeswehr nötig gemacht
haben. Diese Bestandsaufnahme wird unverzüglich
eingeleitet. Soldaten, Wissenschaft und Bundesregierung
werden dabei zusammenwirken. Im Verteidigungs-
Weißbuch 1970 werden dem Parlament die vorläufigen
Ergebnisse dieser generellen Inventur und sogleich die
beabsichtigten Veränderungen vorgelegt werden.
Wir müssen die Bundeswehr als integrierten Teil
unserer Gesellschaft verstehen. Schon heute will ich in
fünf Punkten die Absichten der Bundesregierung klar
herausstellen:
- Wir wollen ein Maximum an Gerechtigkeit durch
Gleichbehandlung der wehrpflichtigen jungen Männer
schaffen; Wehrdienstausnahmen und -befreiungen
werden abgebaut. Ob sich daraus Konsequenzen für
die Dauer des Grundwehrdienstes ergeben, werden
wir prüfen.
- lnnerhalb des Verteidigungsministeriums sollen die
Führungsstäbe die international übliche militärische
Arbeitsweise anwenden; sie werden dazu von
bürokratischem Ballast befreit. Technik und
Beschaffung werden nach Methoden modernen
industriellen Managements rationalisiert.
- Wir werden die bisherigen Bemühungen um
geeignete Ausbilder, Truppenführer und technische
Fachleute fortsetzen und ausbauen. Auch aus diesem
Grunde wird die Sorge für die Truppe im Zentrum
unserer Bemühungen stehen.
- Wir vertrauen auch auf die fruchtbare Arbeit des
Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. An
den Grundsätzen der Inneren Führung, zu deren
Innehaltung Inspekteure, Kommandeure und Soldaten
aller Rangstufen sich verpflichtet wissen, werden wir
festhalten. Wir wissen, daß auf dem Boden der
feststehenden rechtlichen und sittlichen Maßstäbe
Anpassungen einzelner Regelungen an Entwicklung
und Erfahrungen nötig sein können.
- Wir halten am Recht der Kriegsdienstverweigerung
aus Gewissensgründen fest. Für sie gilt das Prinzip
gerechter Gleichbehandlung. Das Verfahren soll
entbürokratisiert werden.
Die Leistungen der Soldaten und Zivilisten in der
Bundeswehr werden nur dann voll wirksam, wenn sie
von der Anerkennung durch die öffentliche Meinung
getragen werden.
VIII. Bildungspolitik
Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung
stehen an der Spitze der Reformen, die es bei uns
vorzunehmen gilt. Wir haben die Verantwortung, soweit
sie von der Bundesregierung zu tragen ist, im
Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft
zusammengefaßt.
Mit diesem Hohen Hause sind wir uns wohl darin einig,
daß die Aufgaben von Bildung und Wissenschaft nur
gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden gelöst
werden können. Der 5. Deutsche Bundestag hat für die
Zusammenarbeit von Bund und Ländern eine Reihe neuer
Möglichkeiten geschaffen, die diese Bundesregierung voll
ausschöpfen wird; sie will den Ländern - ohne deren
Zuständigkeit anzutasten - helfen.
Schwere Störungen des gesamten Bildungssystems
ergeben sich daraus, daß es bisher nicht gelungen ist,
die vier Hauptbereiche unseres Bildungswesens - Schule,
Hochschule, Berufsausbildung und Erwachsenenbildung -
nach einer durchsichtigen und rationalen Konzeption zu
koordinieren. Solange aber ein Gesamtplan fehlt, ist es
nicht möglich, Menschen und Mittel so einzusetzen, daß
ein optimaler Effekt erzielt wird.
Die Bundesregierung hat auf Grund des Art. 91 b GG
eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für eine
Bildungsplanung gemeinsam mit den Ländern erhalten.
Besonders dringlich ist ein langfristiger Bildungsplan für
die Bundesrepublik für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Dieser dem Bundestag und den Länderparlamenten
vorzulegende Plan soll gleichzeitig erklären, wie er
verwirklicht werden kann. Gleichzeitig muß ein
nationales Bildungsbudget für einen Zeitraum von 5 bis
15 Jahren aufgestellt werden.
Die Bundesregierung wird in den Grenzen ihrer
Möglichkeiten zu einem Gesamtbildungsplan beitragen.
Das Ziel ist die Erziehung eines kritischen, urteilsfähigen
Bürgers, der imstande ist, durch einen permanenten
Lernprozeß die Bedingungen seiner sozialen Existenz zu
erkennen und sich ihnen entsprechend zu verhalten. Die
Schule der Nation ist die Schule. Wir brauchen das 10.
Schuljahr. und wir brauchen einen möglichst hohen
Anteil von Menschen in unserer Gesellschaft, der eine
differenzierte Schulausbildung bis zum 18. Lebensjahr
erhält. Die finanziellen Mittel für die Bildungspolitik
müssen in den nächsten Jahren entsprechend gesteigert
werden.
Die Bundesregierung wird sich von der Erkenntnis
leiten lassen, daß der zentrale Auftrag des
Grundgesetzes, allen Bürgern gleiche Chancen zu geben,
noch nicht annähernd erfüllt wurde. Die Bildungsplanung
muß entscheidend dazu beitragen, die soziale
Demokratie zu verwirklichen.
Zu den neuen Aufgaben der Bundesregierung gehört
es, ein Hochschulrahmengesetz vorzulegen. Ein solches
Gesetz wird auch die Lage der bisherigen
Fachhochschulen im Rahmen eines
Gesamthochschulsysterns zu berücksichtigen haben.
Fragen der Personalstruktur stehen zunächst im
Mittelpunkt.
Für Hochschulen und staatliche
Forschungseinrichtungen müssen wirksame Vorschläge
für die Überwindung überalterter hierarchischer Formen
vorgelegt werden. Soweit der Bund vorwiegend
betroffen ist, werden entsprechende Maßnahmen
beschleunigt getroffen.
Der Ausbau der Hochschulen muß verstärkt
vorangetrieben werden. Um eine kurzfristige Erweiterung
der Kapazitäten der Hochschulen zu erreichen, soll ein
möglichst großer Teil der Mittel für den Hochschulbau
sofort für solche Bauten bereitgestellt werden, die durch
eine Rationalisierung des Bauverfahrens innerhalb von 12
bis 15 Monaten schlüsselfertig zur Verfügung stehen
können.
Die Bundesregierung wird prüfen, wie den Ländern bei
der Überwindung des numerus clausus in wesentlichen
Fachbereichen am besten geholfen werden kann.
Vordringlich werden auch die modernen Unterrichts-
Technologien und das Fernstudium anzuwenden sein.
Die Hochschulreform ist aber nur ein Teil der vor uns
liegenden Reformen unseres allgemeinen
Bildungswesens. Die Bildungspolitik kann und darf nicht
mehr nach Ausbildungsstufen isoliert betrachtet werden.
Bildung, Ausbildung und Forschung müssen als ein
Gesamtsystem begriffen werden, das gleichzeitig das
Bürgerrecht auf Bildung sowie den Bedarf der
Gesellschaft an möglichst hochqualifizierten Fachkräften
und an Forschungsergebnissen berücksichtigt.
Grundlegende Reformen in Bildung und Forschung
sind zugleich Bedingung für die zukünftige
wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Neuerdings wird viel über die technologische Lücke,
über den Mut zur Lücke und über rationale Kriterien für
die Festsetzung von Prioritäten in und zwischen den
verschiedenen Kategorien der Forschung diskutiert. Ein
Land von der Größe der Bundesrepublik kann und muß
auch heute noch die Grundlagenforschung in ihrer
ganzen Breite fördern. Dies steht nicht in Widerspruch
zur Auswahl von Schwerpunkten für die staatliche
Förderung von Forschung und Entwicklung, die wegen
der begrenzten Mittel unerläßlich ist. Ein wichtiges Ziel
der Bundesregierung ist, Methoden des politischen
Entscheidungsprozesses über Forschungsprioritäten zu
entwickeln, die heute kaum in den Anfängen vorhanden
sind.
Die Bundesregierung beabsichtigt, verstärkt
Haushaltsmittel für die Förderung der Informatik und der
Entwicklung von Computer-Sprachen einzusetzen. Diese
Seite der Datenverarbeitung ist besonders umfangreich
und erfordert mehr Mittel als die Entwicklung der
eigentlichen Rechenmaschinen. Man übertreibt nicht,
wenn man der Computertechnik eine katalytische
Wirkung nicht allein für die gesamte wissenschaftlich-
technische Entwicklung zuspricht, sondern weit darüber
hinaus auch für die industrielle Produktion. die
Verwaltung und andere Bereiche.
Wir sind uns bewußt, daß moderne
Forschungsvorhaben weltweit miteinander verflochten
sind. Wir werden jede internationale, vor allem
europäische Arbeitsteilung auf diesem Gebiet fördern. In
Europa gibt es eine Gemeinschaft der Wissenschaftler,
die in ihrer Leistungsfähigkeit hinter den amerikanischen
und sowjetrussischen dann nicht zurückzustehen
braucht, wenn sie es lernt, ihre Kräfte zu vereinigen.
IX. Strukturpolitik
Die Bundesregierung wird stärker als bisher eine
wachstumsorientierte Strukturpolitik betreiben. Durch
die Auflösung des Bundesschatzministeriums und die
Übernahme des ERP-Vermögens in das
Bundeswirtschaftsministerium können die
strukturpolitischen Maßnahmen in der Regional-,
Sektoral- und Unternehmensgrößenpolitik besser
koordiniert und intensiviert werden. Eine »Strukturpolitik
aus einem Guß« wird möglich.
Unter Erhaltung der Priorität Berlins und des
Zonenrandgebiets bleibt die Stärkung der Leistungskraft
ländlicher Gebiete ein strukturpolitischer Schwerpunkt.
Die Konzentration der Mittel auf entwicklungsfähige
Standorte sichert die höchste Effizienz. Die
Gemeinschaftsaufgabe der Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur verlangt dabei neue Formen der
Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Eine große
strukturpolitische Aufgabe ist die Modernisierung unserer
Landwirtschaft.
Die Industriewirtschaft ist auf ein stetiges und billiges
Angebot von Energie und Rohstoffen angewiesen. Wir
werden die Politik der Gesundung des
Steinkohlenbergbaus, der Sicherung der
Mineralölerzeugung, der Öffnung der Märkte für neue
Energieträger und der Verbesserung des Wettbewerbs in
der Elektrizitätswirtschaft ausbauen. Die Vorsorge für
Krisensituationen erfordert auch einen ausreichenden
Vorrat an lebenswichtigen Importwaren.
Umwelt und Lebensverhältnisse werden sich in den
70er Jahren immer rascher verändern, besonders auf
den Gebieten der Raumordnung, des Städtebaus und des
Wohnungsbaus werden daher systematische
Vorausschau und Planung immer wichtiger. Als erster
Schritt muß ein Städtebauförderungsgesetz zügig
verabschiedet werden. Dieses Gesetz soll eine Reform
des Bodenrechts einleiten, die den Gemeinden eine
sachgerechte Durchführung ihrer Planungen ermöglicht
und die Bodenspekulation verhindert. Dabei dürfen wir
nicht aus dem Auge verlieren, daß es die breite Streuung
privaten Eigentums zu fördern und den bäuerlichen
Bodenbesitz zu wahren gilt.
Wir werden ein langfristiges Programm des sozialen
Wohnungsbaus aufstellen und mit den Ländern
abstimmen. Es wird sich am Bedarf orientieren.
Neben diesen Aufgaben steht gleichberechtigt die
Verbesserung des Wohngeldgesetzes.
Die Zielvorstellungen für die räumliche Entwicklung
der Bundesrepublik sollen in einem
Bundesraumordnungsprogramm entwickelt werden.
Maßnahmen der Strukturpolitik, der regionalen
Wirtschaftsförderung und des Städte- und
Wohnungsbaus werden sich hier sinnvoll einfügen. Die
Bundesregierung bietet Ländern und Gemeinden an,
Vorstellungen für einen langfristig angelegten Städtebau
zu entwickeln. Sie wird diese in einem zweiten
Städtebaubericht konkretisieren.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß dem
Schutz der Natur, von Erholungsgebieten, auch der
Tiere, mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muß.
Die Verbesserung der Struktur unserer Wirtschaft
erfordert ein leistungsfähiges Verkehrswesen. Mit
Nachdruck wird die Bundesregierung die in der letzten
Legislaturperiode eingeleiteten Reformen fortsetzen.
Moderne Verkehrspolitik bedarf einer umfassenden
Planung, zu der die Verkehrswissenschaft noch mehr als
bisher heranzuziehen ist. Die Bundesregierung wird als
Voraussetzung für eine von ihr angestrebte liberalere
Verkehrswirtschaft ihre Bemühungen verstärken, gleiche
Wettbewerbsbedingungen für die Wettbewerbsträger zu
schaffen.
Die Deutsche Bundesbahn hat in den letzten Jahren in
erfreulicher Weise begonnen, sich auf die
Verkehrsbedürfnisse der Zukunft auszurichten. Weitere
Reformen in Organisation und Verwaltung sind
notwendig, damit sie - einem Wirtschaftsunternehmen
vergleichbar - nach modernen kaufmännischen
Grundsätzen handeln kann. Es ist auch an der Zeit, daß
der Bund als Eigentümer der Bundesbahn die durch den
Wiederaufbau nach dem Krieg bei ihr entstandene
Schuldenlast abnimmt. Die Zusammenarbeit zwischen
den Verkehrsträgern im kombinierten Verkehr wird die
Bundesregierung weiter fördern.
Das Autobahn- und Bundesstraßen-Netz wird in einem
Fünfjahresplan als Teil eines Plans für die Jahre 1971 bis
1985 verstärkt ausgebaut werden. Ein Schwerpunkt
wird die Chancenverbesserung strukturell schwacher
Gebiete sein. Im Jahre 1970 wird der Entwurf der neuen
Straßenverkehrsordnung vorgelegt.
Die Bundesregierung wird die Vorarbeiten für ein
Schnellverkehrssystem mit einer Reisegeschwindigkeit
von über 200 km in der Stunde, das in ein
mitteleuropäisches Schnellverkehrssystem einzubetten
ist, vorantreiben.
X. Gesellschafts- und Sozialpolitik
Die Bundesregierung ist dem sozialen Rechtsstaat
verpflichtet. Sie wird zur Verwirklichung dieses
Verfassungsauftrags das unübersichtlich gewordene
Arbeitsrecht in einem Arbeitsgesetzbuch
zusammenfassen. Sie wird auch mit den Arbeiten für ein
den Anforderungen der Zeit entsprechendes
Sozialgesetzbuch beginnen. Zur besseren
Überschaubarkeit der Sozialleistungen wird die
Bundesregierung das Sozialbudget zu einer Grundlage
sozial- und wirtschaftspolitischer Entscheidungen
ausbauen.
Auf der Grundlage der in der 5. Legislaturperiode
eingebrachten Gesetzesentwürfe wird eine Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes und des
Personalvertretungsgesetzes durchgeführt.
Im Rahmen der Reform des
Personalvertretungsgesetzes wird eine materielle und
formelle Ausweitung der Mitwirkung der
Personalvertretung vorgeschlagen. Unabhängig davon
wird die Bundesregierung in ihrem Bereich schon jetzt
Wert darauf legen. daß die Personalräte auch in solchen
Sachfragen gehört werden, die nach geltendem Recht
noch nicht zu deren Zuständigkeitsbereich gehören.
Der in der vergangenen Legislaturperiode angeforderte
Bericht der Mitbestimmungskommission wird geprüft
und erörtert werden. Wir wollen die demokratische
Gesellschaft, zu der alle mit ihren Gedanken zu einer
erweiterten Mitverantwortung und Mitbestimmung
beitragen sollen.
Dem Schutz der Menschen vor den Risiken für die
Gesundheit, die durch die technisierte und automatisierte
Umwelt entstehen, dienen umfassende, aufeinander
abgestimmte Maßnahmen
in Wissenschaft und Forschung,
in der Gesundheitsgesetzgebung,
in der Gesundheitsvorsorge und
in der gesundheitlichen Aufklärung.
Die Bundesregierung wird ein Institut für Sozialmedizin
einrichten, das ausreichende Grundlagen für
breitangelegte, gezielte Vorsorgeuntersuchungen und für
die Frühdiagnose der großen Krankheiten unserer Zeit
schafft.
Dem weiteren Ausbau der Krebsforschung und
Krebsvorsorge messen wir besondere Bedeutung bei.
Zum ausreichenden Schutz vor Luft- und
Wasserverunreinigung und vor Lärmbelästigung werden
entsprechende Gesetze vorgelegt.
Um kranken Menschen die besten Chancen zur
Wiederherstellung ihrer Gesundheit und
Leistungsfähigkeit zu geben, wird die
Bundesregierung
- 1970 ein Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung
eines bedarfsgerecht gegliederten Systems
leistungsfähiger Krankenhäuser vorlegen,
- die ärztliche Ausbildung reformieren und
modernisieren. Die entsprechende Verordnung soll noch
im Frühjahr 1970 verabschiedet werden.
Die Bundesregierung bekennt sich zum Grundsatz der
freien Arztwahl und der freien Berufsausübung der
Heilberufe.
Abgestimmt auf die europäische Entwicklung wird sie
dafür sorgen, daß im Arzneimittelwesen Staat und
Hersteller verantwortlich zusammenwirken, um ein
Maximum an Sicherheit zu gewährleisten.
Im Zuge der Lebensmittelrechtsreform wird 1970 dem
Deutschen Bundestag ein umfassender Gesetzentwurf
zugeleitet. Hier geht es um den bestmöglichen
Verbraucherschutz, um Klarheit und Wahrheit in
Werbung und Deklaration.
Kindergeld, Steuerbegünstigungen und andere materielle
Hilfen für die Familie müssen aufeinander abgestimmt
und zugleich mit dem weiteren Ausbau der
Ausbildungsförderung verbunden werden. Die weithin
unzureichenden personalen Hilfen vor allem für
berufstätige Mütter sind zu verbessern. Über die
Erhöhung des Kindergeldes soll im Jahre 1970
entschieden werden.
Für die gesellschaftspolitischen Reformen und die
moderne Gestaltung unseres demokratischen
Industriestaates will und braucht die Bundesregierung
eine stärkere Mitwirkung der Frauen. Die Frauenenquête
wird beschleunigt fortgeführt. Die notwendigen
Konsequenzen werden gezogen werden, um den Frauen
mehr als bisher zu helfen, ihre gleichberechtigte Rolle in
Familie, Beruf, Politik und Gesellschaft zu erfüllen.
Die Bundesregierung wird darauf achten, daß
Rationalisierung und Automatisierung nicht zu Lasten der
Erwerbstätigen gehen, sondern den sozialen Fortschritt
fördern. Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik
werden auch bei notwendigen Umstrukturierungen
sichere Arbeitsplätze gewährleisten. Wir wollen alle
entsprechenden Bestrebungen der Tarifpartner
unterstützen.
Technischer Fortschritt und wirtschaftliche
Entwickung stellen ständig neue Anforderungen an die
Mobilität aller Erwerbstätigen. Darum halten wir die
Einführung eines Bildungsurlaubs für eine wichtige
Aufgabe.
Zur Humanisierung des Arbeitslebens haben
Gesetzgeber und Tarifparteien den Schutz der
Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu garantieren. Die
Arbeitssicherheit und die gesundheitliche Betreuung am
Arbeitsplatz werden ausgebaut.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Bewahrung und
Stärkung der Tarifautonomie.
Wir werden Errungenes sichern und besonders für die
Mitbürger sorgen, die trotz Hochkonjunktur und
Vollbeschäftigung im Schatten leben müssen, die durch
Alter, durch Krankheit oder durch strukturelle
Veränderungen gefährdet sind.
Die Bundesregierung wird um verstärkte Maßnahmen
bemüht sein, die den Benachteiligten und Behinderten in
Beruf und Gesellschaft, wo immer dies möglich ist,
Chancen eröffnen.
Vom 1. Januar 1970 an werden die Kriegsopferrenten
erhöht. Sie werden jährlich an die wirtschaftliche
Entwicklung angepaßt. Auch strukturelle
Verbesserungen sind vorgesehen.
Damit jeder Bürger klar erkennen kann, auf welche
Sozialleistungen er Anspruch hat, wird eine
Rentenberechnung nach Punkten eingeführt werden, um
Übersicht und Anschaulichkeit der Sozialleistungen zu
erhöhen. Die Bundesregierung wird im Laufe der
Legislaturperiode den schrittweisen Abbau der festen
Altersgrenze prüfen und sich bemühen, sie durch ein
Gesetz über die flexible Altersgrenze zu ersetzen. Die
gesetzliche Alterssicherung soll für weitere
Gesellschaftsgruppen geöffnet werden.
Zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung wird
die Bundesregierung eine Sachverständigenkommission
einsetzen. Sie soll eine gründliche Bestandsaufnahme
und Vorschläge für eine moderne Gesetzgebung
erarbeiten.
Die Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte
wird überprüft und dynamisiert. Oberhalb der
Versicherungspflichtgrenze wird auch für alle
Angestellten der Arbeitgeberbeitrag eingeführt werden.
Die Auswirkungen der vom 1. Januar 1970 an in Kraft
tretenden Beitragsrückgewähr werden einer ständigen
Überprüfung unterzogen.
Zur Vorbereitung der Reformen der
Jugendgesetzgebung und des Bundesjugendplans
werden wir die Jugend selbst einschalten.
Die Bundesregierung wünscht, ein europäisches
Jugendwerk zu schaffen. Nach unseren Vorstellungen
soll die Jugend osteuropäischer Länder sich daran
beteiligen können.
Der Förderung des Sports werden wir unsere
besondere Aufmerksamkeit widmen, ohne von dem
Grundsatz abzulassen, daß der Sport von staatlicher
Bevormundung freibleiben muß. Der Höhepunkt der
sportlich bedeutenden Ereignisse in unserem Land
werden die XX. Olympischen Sommerspiele in München
und Kiel sein. Wir haben damit die Chance, der
Weltöffentlichkeit das moderne Deutschland
vorzustellen.
Die Bundesregierung befürwortet - so wie es mit den
Vertretern der drei Fraktionen schon im vorigen
Bundestag besprochen worden war - die Bildung einer
deutschen Sport-Konferenz. Sie würde aus Vertretern
des deutschen Sportbundes, des Bundes, der Länder und
der Gemeinden zusammengesetzt sein und die
Koordinierung aller Sportmaßnahmen ermöglichen.
XI. Pläne und Vorhaben
Die Bundesregierung wird im kommenden Jahr, dem
ersten des neuen Jahrzehnts, in Ergänzung dieser
Erklärung ihre Pläne und Vorhaben auf dem Gebiet der
inneren Reform unseres Landes dem Parlament und der
Öffentlichkeit in Einzelberichten unterbreiten.
Sie wird im Januar 1970 den Bericht zur Lage der Nation
erstatten, im Februar den Jahreswirtschaftsbericht zur
Diskussion stellen.
Im März wird die Bundesregierung den Bericht über
die Lage der Landwirtschaft, im April den Sozialbericht
vertreten.
Im Mai wird die Bildungs- und Wissenschaftspolitik
der Bundesregierung, im Juni das Weißbuch zur
Verteidigungspolitik vorgetragen werden.
Nach den Parlamentsferien werden Berichte über die
Verkehrspolitik und die Gesundheitspolitik, über
Raumordnung und Städtebau, über die
Vermögensbildung und über die Steuerreform folgen.
Damit werden das Parlament und die Öffentlichkeit im
ersten der siebziger Jahre ein umfassendes Bild der
Reformpolitik der Regierung gewinnen können.
XII. Außen- und Sicherheitspolitik
Bei alledem dürfen wir nicht vergessen: Nur der Friede
macht unsere Welt sicher; nur auf der Grundlage der
Sicherheit kann der Friede sich ausbreiten. Diese
Erkenntnis teilen wir mit den meisten Völkern dieser
Erde. Die Bundesregierung ist entschlossen, dazu den
deutschen Anteil zu leisten im Bewußtsein ihrer
besonderen Verantwortung in Europa und nach besten
Kräften, die wir aber nicht überschätzen.
Wir werden die Initiative des Herrn Bundespräsidenten
aufgreifen und die Friedensforschung - im Wissen um die
begrenzte Zahl der dafür gegenwärtig zur Verfügung
stehenden Kräfte - koordinieren, ohne die
Unabhängigkeit dieser Arbeit zu beeinträchtigen. Wir
wollen auch damit einen deutschen Beitrag für die
Befriedung der von Krisen und Kriegern zerrissenen Welt
leisten. Es liegt im nationalen Interesse, die
internationale Zusammenarbeit zu verstärken, damit die
Völker ihre Umwelt besser verstehen. Professor Carl
Friedrich von Weizsäcker hat sich bereit erklärt, der
Bundesregierung auf diesem Gebiet beratend zur Seite zu
stehen.
Zur notwendigen internationalen Zusammenarbeit
gehört der Austausch geistiger Leistungen. Die
Darstellung der deutschen Kultur im Ausland wird sich
künftig stärker darauf richten, anderen Völkern neben
den unvergänglichen Leistungen der Vergangenheit ein
Bild dessen zu vermitteln, was in dieser Zeit des
Überganges auch in Deutschland an geistiger
Auseinandersetzung und fruchtbarer Unruhe tägliche
Wirklichkeit ist.
Die Bundesrepublik Deutschland wird ihre
Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas,
Lateinamerikas und Asiens im Geiste der Partnerschaft
ausbauen.
Am Vorabend der Zweiten Entwicklungsdekade erklärt
sie:
Wir werden zu einer gemeinsamen Strategie der
Entwicklung beitragen und Anregungen aus dem Bericht
der Pearson-Kommission in Betracht ziehen. Die
Bundesregierung wird sich bemühen, das dort
vorgesehene Ziel für die öffentlichen Leistungen an der
Entwicklungshilfe durch eine Steigerungsrate von
durchschnittlich 11 Prozent im Jahr zu erreichen.
Wir werden Wege suchen, um Rückflüsse aus Mitteln
der öffentlichen Kapitalhilfe wieder voll für Zwecke der
Entwicklungshilfe zu verwenden.
Die Zahl der deutschen Entwicklungsexperten und
Entwicklungshelfer wird erhöht mit dem Ziel, sie bis zur
Mitte der siebziger Jahre zu verdoppeln.
Die Bundesregierung wird fortfahren, die Qualität der
deutschen Hilfe zu verbessern. Dazu wird sie Planung
und Durchführung der Entwicklungshilfe vereinfachen
und straffen. Partnerschaft mit den Ländern der Dritten
Welt ist nicht allein Sache des Staates. Daher wird die
Bundesregierung auch alle nicht-staatlichen Initiativen
fördern, die den Entwicklungsprozeß in diesen Ländern
beschleunigen können.
Die Welt kann von einem wirtschaftlich starken Lande
wie dem unsrigen eine liberale, den Handel aller Länder
fördernde Außenwirtschaftspolitik erwarten. Dazu tragen
wir durch unsere eigenen Bemühungen und durch unsere
Beteiligung in allen mit dem Welthandel befaßten
Organisationen bei. Ebenso wollen wir den Handel der
Entwicklungsländer fördern; ich nenne hier nur die
universellen Präferenzen für Waren aus den
Entwicklungsländern.
Die Außenpolitik dieser Bundesregierung knüpft an die
Friedensnote vom März 1966 und die
Regierungserklärung vom Dezember 1966 an. Die in
diesen Dokumenten niedergelegte Politik hat damals die
Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses erhalten. Der
Wille zu Kontinuität und konsequenter
Weiterentwicklung gestattet es, auf Wiederholungen zu
verzichten.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Vereinten
Nationen und in anderen internationalen Organisationen
verstärkt mitzuarbeiten. Dies gilt auch für weltweite
Abkommen der Abrüstung und Rüstungsbegrenzung, die
zunehmend Bedeutung gewinnen. Die Bundesregierung
wird dabei die Politik fortsetzen, die ich als
Außenminister am 3. September 1968 auf der Konferenz
der Nichtkernwaffenmächte in Genf entwickelt habe.
Wir unterstreichen die grundsätzliche Bereitschaft, mit
allen Staaten der Welt, die unseren Wunsch nach
friedlicher Zusammenarbeit teilen, diplomatische
Beziehungen zu unterhalten und die bestehenden
Handelsbeziehungen zu verstärken.
Die Bundesregierung lehnt jede Form von
Diskriminierung, Unterdrückung und fremder
Beherrschung ab, die das friedliche Zusammenleben der
Völker in unseren Tagen immer von neuem gefährdet.
Das Nordatlantische Bündnis, das sich in den zwanzig
Jahren seiner Existenz bewährt hat, gewährleistet auch
in Zukunft unsere Sicherheit. Sein fester Zusammenhalt
ist die Voraussetzung für das solidarische Bemühen, zu
einer Entspannung in Europa zu kommen.
Welche der beiden Seiten der Sicherheitspolitik wir
auch betrachten, ob es sich um unseren ernsten und
nachhaltigen Versuch zur gleichzeitigen und
gleichwertigen Rüstungsbegrenzung und
Rüstungskontrolle handelt oder um die Gewährleistung
ausreichender Verteidigung der Bundesrepublik
Deutschland: unter beiden Aspekten begreift die
Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik als Politik des
Gleichgewichts und der Friedenssicherung. Und ebenso
versteht sie unter beiden Aspekten die äußere Sicherheit
unseres Staates als eine Funktion des Bündnisses, dem
wir angehören und als dessen Teil wir zum
Gleichgewicht der Kräfte zwischen West und Ost
beitragen.
Wir brauchen zu unserer Sicherheit Freunde und
Verbündete, so wie sie zu ihrer Sicherheit uns und
unseren Beitrag brauchen. Ohne gegenseitiges Vertrauen
in die politische Stabilität dieser Einsicht sind weder
Bündnis noch Sicherheit aufrechtzuerhalten. Wir werden
deshalb in und gegenüber dem Bündnis die bisherige
Politik fortsetzen und erwarten dies auch von unseren
Bündnispartnern und von ihren Beiträgen zur
gemeinsamen Sicherheitspolitik und zu den vereinbarten
gemeinsamen Sicherheitsanstrengungen.
So wie das westliche Bündnis defensiv ist, so ist auch
unser eigener Beitrag dazu defensiv. Die Bundeswehr ist
weder nach ihrer Erziehung und Struktur noch nach ihrer
Bewaffnung und Ausrüstung für eine offensive Strategie
geeignet. Die Bundesregierung wird an dem ihrer
Verteidigungspolitik zugrunde liegenden Defensivprinzip
keinen Zweifel lassen.
Die engen Beziehungen zwischen uns und den
Vereinigten Staaten von Amerika schließen für die
Bundesregierung jeden Zweifel an der Verbindlichkeit der
Verpflichtungen aus, die von den USA nach Vertrag und
Überzeugung für Europa, die Bundesrepublik und West-
Berlin übernommen worden sind. Unsere gemeinsamen
Interessen bedürfen weder zusätzlicher Versicherungen
noch sich wiederholender Erklärungen. Sie sind tragfähig
für eine selbständigere deutsche Politik in einer aktiveren
Partnerschaft.
Die Bundesregierung wird sich gemeinsam mit ihren
Verbündeten konsequent für den Abbau der militärischen
Konfrontation in Europa einsetzen. Sie wird zusammen
mit ihnen auf gleichzeitige und ausgewogene
Rüstungsbeschränkung und Truppenreduzierung in Ost
und West hinwirken.
Zur Thematik einer Konferenz, die der europäischen
Sicherheit dienen soll, bekräftigt die Bundesregierung die
Haltung, die in dem am 12. September 1969 in Helsinki
übergebenen Memorandum eingenommen worden ist.
Eine derartige Konferenz kann nach sorgfältiger
Vorbereitung eine wichtige Etappe auf dem Wege zu
größerer Sicherheit bei geringerer Rüstung und zu
Fortschritten zwischen den Partnern Ost- und
Westeuropas werden.
Unter den gegenwärtigen Spannungsherden ist der
Konflikt im Nahen Osten besonders besorgniserregend.
Die Bundesregierung meint, daß es im Interesse der
betroffenen Völker läge, eine Lösung zu finden, wie sie
in der Entschließung des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 22. November 1967 angeboten wurde.
Wir wünschen gute Beziehungen zu allen Staaten dieser
Region und bestätigen die Entschlossenheit, keine
Waffen in Spannungsgebiete zu liefern.
Wir vereinigen uns mit allen Staaten und nicht zuletzt
mit den gequälten, betroffenen Menschen in dem
Wunsch, daß der Krieg in Vietnam endlich beendet wird
durch eine politische Lösung, die von allen Beteiligten
gebilligt werden kann. Wir bekräftigen unsere
Bereitschaft, am Wiederaufbau beider zerstörter
Landesteile mitzuwirken.
XIII. Europäische Zusammenarbeit und
Verständigung
Der bevorstehenden Konferenz der Sechs in Den Haag
kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie kann darüber
entscheiden, ob Europa in den sachlich miteinander
verknüpften Themen des inneren Ausbaus, der
Vertiefung und der Erweiterung der Gemeinschaft einen
mutigen Schritt nach vorn tut oder in eine gefährliche
Krise gerät. Die Völker Europas warten und drängen
darauf, daß die Staatsmänner der Logik der Geschichte
den Willen zum Erfolg an die Seite stellen.
Der deutsch-französische Gleichklang kann dabei
ausschlaggebend sein. Die Bundesregierung ist bereit,
den engen vertraglichen Bindungen jene
Unverbrüchlichkeit zu verleihen, die beispielgebend sein
sollte für die Art der Beziehungen, die zwischen
europäischen Partnern heute hergestellt werden können.
Die Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft muß
kommen. Sie braucht Großbritannien ebenso wie die
anderen beitrittswilligen Länder. Im Zusammenklang der
europäischen Stimmen darf die britische keineswegs
fehlen, wenn Europa sich nicht selbst schaden will. Wir
haben mit Befriedigung verfolgt, daß für die
ausschlaggebenden Kräfte der britischen Politik weiterhin
die Überzeugung gilt, Großbritannien brauche seinerseits
Europa. Es ist an der Zeit, so meinen wir, den sicher
schwierigen und vermutlich auch zeitraubenden Prozeß
einzuleiten, an dessen Ende die Gemeinschaft auf einer
breiteren Grundlage stehen wird.
Im Zusammenhang damit wird die Bundesregierung
darauf hinwirken, daß die Gemeinschaft neue Formen
wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit den Staaten
Europas entwickelt, die ihr nicht beitreten können oder
wollen.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung einer
engeren politischen Zusammenarbeit in Europa mit dem
Ziel fördern, eine gemeinsame Haltung dieser Staaten in
weltpolitischen Fragen Schritt um Schritt aufzubauen.
Wir wissen uns darin auch besonders einig mit Italien
und den Benelux-Staaten.
Unser nationales Interesse erlaubt es nicht, zwischen
dem Westen und dem Osten zu stehen. Unser Land
braucht die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem
Westen und die Verständigung mit dem Osten.
Auf diesem Hintergrund sage ich mit starker
Betonung: Das deutsche Volk braucht den Frieden im
vollen Sinne dieses Wortes auch mit den Völkern der
Sowjetunion und allen Völkern des europäischen Ostens.
Zu einem ehrlichen Versuch der Verständigung sind wir
bereit, damit die Folgen des Unheils überwunden werden
können, das eine verbrecherische Clique über Europa
gebracht hat.
Dabei geben wir uns keinen trügerischen Hoffnungen
hin: Interessen, Machtverhältnisse und gesellschaftliche
Unterschiede sind weder dialektisch aufzulösen noch
dürfen sie vernebelt werden. Aber unsere
Gesprächspartner müssen auch dies wissen: Das Recht
auf Selbstbestimmung, wie es in der Charta der
Vereinten Nationen niedergelegt ist, gilt auch für das
deutsche Volk. Dieses Recht und dieser Wille, es zu
behaupten, können kein Verhandlungsgegenstand sein.
Wir sind frei von Illusionen zu glauben, das Werk der
Versöhnung sei leicht oder schnell zu vollenden. Es
handelt sich um einen Prozeß; aber es ist an der Zeit,
diesen Prozeß voranzubringen.
In Fortsetzung der Politik ihrer Vorgängerin erstrebt
die Bundesregierung gleichmäßig verbindliche
Abkommen über den gegenseitigen Verzicht auf
Anwendung oder Androhung von Gewalt. Die
Bereitschaft dazu gilt - ich darf es wiederholen - auch
gegenüber der DDR. Ebenso unmißverständlich will ich
sagen, daß wir gegenüber der uns unmittelbar
benachbarten Tschechoslowakei zu den Abmachungen
bereit sind, die über die Vergangenheit hinausführen.
Die Politik des Gewaltverzichts, die die territoriale
Integrität des jeweiligen Partners berücksichtigt, ist nach
der festen Überzeugung der Bundesregierung ein
entscheidender Beitrag zu einer Entspannung in Europa.
Gewaltverzichte würden eine Atmosphäre schaffen, die
weitere Schritte möglich macht.
Diesem Zweck dienen auch gemeinsame
Bemühungen, um den Handel, die technische
Kooperation und den kulturellen Austausch zu fördern.
Die Bundesregierung verzichtet heute bewußt darauf,
über den in dieser Erklärung gesetzten Rahmen hinaus
Festlegungen vorzunehmen oder Formeln vorzutragen,
welche die von ihr erstrebten Verhandlungen erschweren
könnten. Sie ist sich bewußt, daß es Fortschritte nur
geben kann, wenn die Regierungen in den Hauptstädten
der Staaten des Warschauer Vertrages eine kooperative
Haltung einnehmen.
XIV. Politische Entscheidungen
Kurzfristig wird die Bundesregierung eine Reihe von
Entscheidungen treffen, die ihren Willen zur
kontinuierlichen und konsequenten Weiterführung der
bisherigen Politik beispielhaft deutlich machen wird:
- Die Bundesregierung wird auf der Konferenz in Den
Haag darauf hinwirken, daß wirksame Maßnahmen zur
Vertiefung und Erweiterung der Gemeinschaft und zur
verstärkten politischen Zusammenarbeit eingeleitet
werden.
- Sie wird das Angebot der Vereinigten Staaten von
Amerika aufgreifen, die deutsche industrielle
Leistungskraft auf begrenzten Gebieten der
Weltraumforschung zu beteiligen.
- Sie wird sich aktiv beteiligen an den Arbeiten des
vom Rat der Nordatlantikpaktorganisation
eingesetzten Ausschusses für die Probleme der
modernen Gesellschaft.
- Sie wird demnächst das sowjetische Aide-Mémoire
zum Thema Gewaltverzicht beantworten und einen
Termin für die von der Sowjetunion angeregten
Verhandlungen in Moskau vorschlagen.
- Sie wird der Regierung der Volksrepublik Polen
einen Vorschlag zur Aufnahme von Gesprächen
zugehen lassen, mit dem sie die Ausführungen
Wladislaw Gomulkas vom 17. Mai 1969
beantwortet.
- Sie wird den Vertrag über die Nichtverbreitung von
Atomwaffen unterzeichnen, sobald - entsprechend
den Beschlüssen der letzten Bundesregierung - die
noch ausstehenden Klärungen herbeigeführt
sind.
XV. Demokratisches Engagement
Diese Regierung redet niemandem nach dem Mund. Sie
fordert viel, nicht nur von anderen, sondern auch von
sich selbst. Sie setzt konkrete Ziele. Diese Ziele sind nur
zu erreichen, wenn sich manches ändert im Verhältnis
des Bürgers zu seinem Staat und seiner Regierung.
Die Regierung kann in der Demokratie nur erfolgreich
wirken, wenn sie getragen wird vom demokratischen
Engagement der Bürger. Wir haben so wenig Bedarf an
blinder Zustimmung, wie unser Volk Bedarf hat an
gespreizter Würde und hoheitsvoller Distanz. Wir suchen
keine Bewunderer; wir brauchen Menschen, die kritisch
mitdenken, mitentscheiden und mitverantworten.
Das Selbstbewußtsein dieser Regierung wird sich als
Toleranz zu erkennen geben. Sie wird daher auch jene
Solidarität zu schätzen wissen, die sich in Kritik äußert.
Wir sind keine Erwählten; wir sind Gewählte. Deshalb
suchen wir das Gespräch mit allen, die sich um diese
Demokratie mühen.
In den letzten Jahren haben manche in diesem Lande
befürchtet, die zweite deutsche Demokratie werde den
Weg der ersten gehen. Ich habe dies nie geglaubt. Ich
glaube dies heute weniger denn je.
Nein: Wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie,
wir fangen erst richtig an. Wir wollen ein Volk der guten
Nachbarn werden im Innern und nach außen.
Quelle: Die großen Regierungserklärungen der deutschen Bundeskanzler von Adenauer bis Schmidt. Eingeleitet und kommentiert von Klaus von Beyme, München/Wien 1979, S. 251-281.
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