• Das Zentralkomitee des SED-Politbüros regelt Details über den Abschluss des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland.
  • Das Zentralkomitee des SED-Politbüros regelt Details über den Abschluss des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland.
  • Das Zentralkomitee des SED-Politbüros regelt Details über den Abschluss des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland.

Dokument Protokoll Grundlagenvertrag

Die Anlage zum Protokoll der Sitzung des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hält Details über den Abschluss des Grundlagenvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland fest.

Die DDR und die Bundesrepublik schließen am 21. Dezember 1972 den "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" und vereinbaren "normale gutnachbarliche Beziehungen".

Ort und Zeit:
DDR, Berlin-Ost, 19. Dezember 1972
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Bundesarchiv; DY 30 J IV/2/2/1427
Urheber:
Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (Verfasser)

Anlage Nr. 4 zum Protokoll Nr. 53/72 vom 19.12.1972

Betr.: Fragen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages.

Das Politbüro beschließt:

1. Der Bericht des Genossen Kohl über seine Gespräche mit Staatssekretär Bahr am 12. Dezember 1972 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Für den Tag der Unterzeichnung werden folgender Festlegungen getroffen, die – soweit erforderlich – bereits im Vorgespräch zwischen Genossen Seidel und Dr. Sanne am 19. Dezember 1972 erörtert werden können:

a) Angesichts der Versuche der BRD, die Teilnahme weiterer politischer Vertreter an der Unterzeichnung im innerdeutschen Sinne zu mißbrauchen, werden auf beiden Seiten nur die Mitglieder der Verhandlungsdelegationen an der Unterzeichnung teilnehmen.

-2-

b) Angesichts der Versuche der BRD, der Gestaltung ihrer Unterzeichnungsvollmacht einen Sondercharakter zu geben, wird von dem Austausch von Unterzeichnungsvollmachten Abstand genommen (nach der Wiener Konvention über das Recht der Verträge ist dies möglich).

c) Genosse Kohl kann zustimmen, daß die von den beiden Verhandlungsführern zu Protokoll erklärten Vorbehalte zu Fragen der Staatsangehörigkeit niedergeschrieben und bei der Unterzeichnung ausgetauscht werden (Anlage 1). Dabei ist die Übereinkunft festzuhalten, daß beide Seiten hierüber nichts veröffentlichen.

d) Genosse Kohl wird beauftragt, bei der Unterzeichnung des Vertrages den in Anlage 2 beigefügten Brief, betreffend die Konstituierung der Grenzkommission, an Staatssekretär Bahr zu richten und ein entsprechendes Schreiben von Bahr entgegenzunehmen. Eine kurze Mitteilung hierüber ist in die Meldung über die Unterzeichnung des Grundlagenvertrages aufzunehmen.

e) Genosse Kohl kann die Bereitschaft erklären, daß der BRD in der zweiten Januarhälfte 1973 Angebote für die Unterbringung ihrer Vertretung in der Hauptstadt der DDR unterbreitet werden.

Intern ist zu sondieren, welche Objekte sich für die Unterbringung der Vertretung der DDR in Bonn und Umgebung eignen.

f) Falls das Verhalten von Bahr dies ermöglicht, kann Genosse Kohl mit ihm einen Briefwechsel über die Verrechnung von Unterhaltsgeldern abschließen. Als Gesprächsgrundlage wird der in Anlage 3 beigefügte Entwurf eines Briefwechsels bestätigt.

-3-

g) Wie vereinbart, richtet das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten am Nachmittag des 21. Dezember 1972 die in Anlage 4 beigefügte Note an den Botschafter der UdSSR in der DDR. Die Note ist durch Genossen Seidel an Genossen Botschaftsrat Dr. Beletzky zu übergeben.

h) Der Ministerrat wird beauftragt, den Gesetzentwurf am 21.12.1972 zu behandeln und der Volkskammer zuzuleiten. Darüber ist folgende Mitteilung zu veröffentlichen:

„Grundlagenvertrag der Volkskammer zugeleitet (unterstrichen)

Der Ministerrat der DDR hat dem Gesetzesentwurf über den am 21.21.1972 unterzeichneten Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird der Volkskammer zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.“

lo