• Telegramm des Präsidenten des Bayerischen Landtages, Dr. Michael Horlacher, an den Generalsekretär des Parlamentarischen Rates Kajus Köster: Ablehnung des Grundgesetzes im Bayerischen Landtag, trotzdem auch dort rechtskräftig, 20. 5. 1949

Dokument Telegramm des Bayerischen Landtages

Dieses Telegramm vom 20. Mai 1949 informiert den Parlamentarischen Rat, dass der Bayerische Landtag das Grundgesetz mit 101 zu 64 Stimmen abgelehnt hat. Dennoch solle es auch in Bayern rechtskräftig sein, wenn es in mindestens zwei Dritteln der anderen Länder angenommen werde, so wie es Artikel 144, Absatz 1 des Grundgesetzes vorsehe. Verfasser des Telegramms ist der Präsident des Bayerischen Landtages, Dr. Michael Horlacher, der das Schreiben an Kajus Köster sendet, den Generalsekretär des Parlamentarischen Rates.

Der Parlamentarische Rat tagt seit dem 1. September 1948 in Bonn, um über ein Grundgesetz für einen westdeutschen Staat zu beraten. Am 8. Mai 1949 beschließt der Parlamentarische Rat das Grundgesetz, die Besatzungsmächte sowie die Länderparlamente stimmen ebenfalls zu – außer der Bayerische Landtag. Da jedoch nur zwei Drittel der Länder zustimmen müssen, tritt es auch in Bayern in Kraft. Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz in Bonn verkündet und unterzeichnet.

Ort und Zeit:
München, 20.05.1949
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
PA-DBT 2004, Z 5/2 166
Urheber:
Horlacher, Michael (Verfasser)

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[KOPFZEILE]

64 Telegramm Deutsche Post 166

aus 2264 Blitz Muenchen F 94/90 20 0310

[LINKE SPALTE]

Aufgenommen

Monat: [unleserlich]/5

Jahr:

Zeit: 0322

von:

durch: [unleserliches Kürzel]

Amt Köln

[MITTLERE SPALTE]

= Blitz = An den Parlamentarischen Rat zu Haenden des Herrn Generalsekretaers Koester Bonn

[RECHTE SPALTE]

Übermittelt

Tag: W

Zeit: 0340

an: Parl Rat

durch: [unleserliches Kürzel]

Bereits zutelegraphiert [Stempel]

[HAUPTTEXT]

= Der Bayerische Landtag hat am 20. Mai 1949 um 1.30 Uhr das Grundgesetz mit 101 gegen 64 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen abgelehnt Ferner hat der Landtag mit 97 gegen 6 Stimmen bei 70 Stimmenthaltungen beschlossen dass bei Annahme des Grundgesetzes in zwei Dritteln der deutschten [sic!] Laender in denen es zunaechst gelten soll die Rechtsverbindlichkeit dieses Grundgesetzes auch fuer Bayern anerkannt wird wie es Artikel 144 Absatz 1 des Grundgesetzes vorsieht = Muenchen den 20. Mai 1949 Praesident Dr Horlacher

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