In seinem Schreiben an den Bundesminister für besondere Aufgaben im Bundeskanzleramt, Egon Bahr, teilt der Staatssekretär im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Michael Kohl, mit, dass die DDR der Sowjetunion zugesichert hat, dass der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR die Rechte und Verantwortlichkeiten der vier ehemaligen Besatzungsmächte für Deutschland als Ganzes nicht antastet werden.
Im von Bahr und Kohl am 21. Dezember 1972 unterzeichneten "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" vereinbaren die beiden deutschen Staaten "normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander".
- Ort und Zeit:
- Ost-Berlin, 21. Dezember 1972
- Objektart:
- Dokument
- Bildnachweis:
- Bundesarchiv; B 136 / 6697
- Urheber:
- Kohl, Michael (Verfasser)
Staatssekretär beim Ministerrat Berlin, den 21. Dezember 1972
der Deutschen Demokratischen Republik
Bundesminister
für besondere Aufgaben
beim Bundeskanzler
Herrn Egon Bahr
Bonn
Sehr geehrter Herr Bahr!
Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, daß das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten dem Botschafter der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken in der Deutschen Demokratischen Republik heute folgenden Text in einer Note übermitteln wird:
"Die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland stellen unter Bezugnahme auf Artikel 9 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen vom 21. Dezember 1972 fest, daß die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte und die entsprechenden diesbezüglichen vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken durch diesen Vertrag nicht berührt werden können."
Mit vorzüglicher Hochachtung