• Zwischenbericht über die Verhandlungen über ein Passierscheinabkommen für Berlin.

Dokument Verhandlungen Passierscheinabkommen

In seinem Schreiben an den Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Erich Mende, berichtet der West-Berliner Senator für Bundesangelegenheiten, Klaus Schütz, über den Verlauf der Verhandlungen über ein Passierscheinabkommen zwischen West-Berliner Senat und SED-Regime.

Zwischen dem 12. und 17. Dezember 1963 verhandeln Erich Wendt, Staatssekretär des Ministeriums für Kultur der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der West-Berliner Senatsrat Hans Körber über das Passierscheinabkommen, das schließlich vom 19. Dezember 1963 bis zum 5. Januar 1964 West-Berlinern Verwandtenbesuche in Ost-Berlin ermöglicht. Solche Besuche sind zuvor nach dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 unmöglich geworden.

Ort und Zeit:
Bonn, 13. Dezember 1963
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Bundesarchiv, B 137 / 16410
Urheber:
Schütz, Klaus (Verfasser)

Der Senator für Bundesangelegenheiten

Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund

Bonn a. Rhein, den 13.12.1963

Joachimstraße 7

Fernruf: 25921

Fernschreiber: 0886895

[Eingangsstempel:]

Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen

Eing. 14. APR. 1964

Anl. – Referat I2

Gesch.Z. 461/64 x

Herrn Bundesminister Dr. Erich Mende

Bonn/Rhein

Lennestrasse 1

Me 13/12 15.30h [Unterschriftenkürzel Bundesminister Erich Mende]

Betr. Passierscheine für Westberliner

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Wie unser Unterhändler gegen Mittag aus Ostberlin mitteilen liess, hat man sich verständigt, die Sitzung, die um 11.00 Uhr begonnen hat, bis 16.00 Uhr fortzuführen. Man hofft dann, einen ungefähren Abschluss erreicht zu haben.

Die abschliessende Besprechung wird möglicherweise dann um 20.00 Uhr in Westberlin stattfinden.

Ich nehme nach Rücksprache mit dem Regierenden Bürgermeister an, dass ich gegen 16.30 oder 17.00 Uhr einen telefonischen Bescheid über das Ergebnis der Besprechung erhalten werde.

Das Ergebnis werde ich Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, sofort telefonisch mitteilen. Danach kann dann entschieden werden, ob eine erneute Besprechung erforderlich ist.

Dies bitte ich als Zwischenbescheid zu werten.

Mit verbindlichen Empfehlungen

Ihr sehr ergebener

Schütz [handschriftlich, Klaus Schütz]

lo