• Schwarz/weiß-Zeichnung auf Transparentpapier. Motiv: Gerichtsaal mit den Angeklagten, ihren Verteidigern und Polizisten. Im Hintergrund ein Plan des Konzentrationslagers Auschwitz.

Gerichtszeichnung: Auschwitz-Prozess

Am 20.12.1963 wird im Frankfurter Rathaus Römer und später im Bürgerhaus Gallus der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte aufgenommen. Er wird bekannt unter dem Namen "1. Auschwitzprozess". Angeklagt sind 24 Männer. Es handelt sich um den ersten von drei Prozessen gegen die Lagermannschaft des NS-Vernichtungslagers Auschwitz. Nach 183 Verhandlungstagen ist die "Strafsache gegen Mulka und andere", wie sie nach Robert Mulka, dem Ranghöchsten der Angeklagten, benannt wird, abgeschlossen. Ab dem 19.08.1965 werden alle Urteile verkündet und 17 Angeklagte verurteilt. Die Urteile lauten auf sechs lebenslängliche Haftstrafen, eine zehnjährige Jugendstrafe (der Angeklagte Hans Stark ist erst 19 Jahre alt, als er nach Auschwitz kommt) und zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und vierzehn Jahren. Vier Angeklagte erkranken beziehungsweise versterben vor oder während des Prozesses und werden daher nicht verurteilt. Drei Angeklagte werden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Begründung "Befehlsnotstand" wirkt sich mehrfach strafmildernd aus.

Der Frankfurter Maler und Grafiker Erich Dittmann wird durch seine Gerichtszeichnungen zu geschichtsträchtigen Prozessen der Bundesrepublik Deutschland überregional bekannt. Insbesonderer durch die Zeichnungen zu den RAF-Prozessen und zu populären Spionage- und Korruptionsprozessen erreicht Dittmann Reputation. Da das bundesdeutsche Recht keine Film- und Fotoaufnahmen in Gerichtsprozessen erlaubt, sind seine Zeichnungen die einzigen Bilddokumente vieler bedeutender Verfahren.

Ort und Zeit:
Bundesrepublik Deutschland, Januar 1964
Objektart:
Kunst
Bildnachweis:
Stiftung Haus der Geschichte; EB-Nr. 1996/05/0360
Urheber:
Dittmann, Erich

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