• Der 1. Mai ist als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ auch in der DDR ein gesetzlicher Feiertag. Die jährlichen Mai-Demonstrationen sind staatlich organisiert, Schulen und Arbeitskollektive sind zur Teilnahme verpflichtet. In einer „Mitteilung an die Eltern“ fragt die Lehrerin einer 1. Klasse, ob die Schülerinnen und Schüler mit der Schule oder den Eltern an der Mai-Kundgebung teilnehmen werden. Der Vater einer 6-jährigen Schülerin vermerkt im Hausaufgabenheft seiner Tochter, dass sie mit ihm zur Demonstration gehen wird.

Mitteilung an die Eltern zur 1. Mai-Demonstration

Der 1. Mai ist als „Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus“ auch in der DDR ein gesetzlicher Feiertag. Die jährlichen Mai-Demonstrationen sind staatlich organisiert, Schulen und Arbeitskollektive sind zur Teilnahme verpflichtet. In einer „Mitteilung an die Eltern“ fragt die Lehrerin einer 1. Klasse, ob die Schülerinnen und Schüler mit der Schule oder den Eltern an der Mai-Kundgebung teilnehmen werden. Der Vater einer 6-jährigen Schülerin vermerkt im Hausaufgabenheft seiner Tochter, dass sie mit ihm zur Demonstration gehen wird.

Ort und Zeit:
DDR, Fürstenwalde, 1978
Objektart:
Dokument
Bildnachweis:
Stiftung Haus der Geschichte; EB.-Nr. KUDA G 8/505

Dieses Objekt ist in der Dauerausstellung "Alltag in der DDR" im Museum in der Kulturbrauerei (Berlin) zu sehen.

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