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Jurist und Politiker
- 1944
- 8. Juni: Wolfgang Schnur wird in Stettin geboren und wächst
als Waisenkind in Rostock auf.
- 1965-1989
- Das Ministerium
für Staatssicherheit führt Schnur als Inoffiziellen Mitarbeiter
(IM) unter dem Namen "Torsten" oder "Dr. Ralf Schirmer".
- 1973
- Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften als Diplom-Jurist.
- ab 1973
- Schnur arbeitet zunächst als Rechtsanwalt in Binz/Rügen. Als
Anwalt arbeitet er unter anderem als Rechtsbeistand für Dissidenten,
Bürgerrechtler und Wehrdienstverweigerer.
Schnur ist Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Mecklenburg,
zeitweise Vizepräsident der Synode der Evangelischen Kirche der
Union und Mitglied der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen der
DDR.
- 1978
- Zulassung für eine eigene Kanzlei in Rostock.
- 1988
- Rechtsbeistand für Inhaftierte der Berliner Liebknecht-Luxemburg-Demonstration.
- 1989
- Oktober: Mitbegründer des
Demokratischen Aufbruchs (DA).
Dezember: Auf dem Gründungsparteitag wird Schnur zum Vorsitzenden des
DA gewählt.
- 1989-1990
- Teilnahme am Zentralen
Runden Tisch.
- 1990
- Februar: Mitbegründer der "Allianz für Deutschland", bestehend
aus "Demokratischer Aufbruch", "Deutsche Soziale Union" (DSU) und CDU.
März: Die Zeitschrift "Der Spiegel" veröffentlicht Enthüllungen
über Schnurs langjährige und bis in die Wendezeit reichende
Spitzeltätigkeit für das
Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Schnur weist die Anschuldigungen
als Verleumdungen zurück. Nachdem sich die Vorwürfe gegen
Schnur erhärten, tritt er als Vorsitzender des "Demokratischen
Aufbruchs" zurück und wird kurz darauf von der Partei ausgeschlossen.
Juni: In einem ZDF-Interview beteuert Schnur "nie jemanden verraten
oder ans Messer geliefert" zu haben.
- 1991
- Eröffnung einer Anwaltspraxis in Berlin. Die Berliner Justiz
sieht sich trotz starker Proteste vorerst nicht in der Lage, ihm die
Zulassung als Rechtsanwalt abzuerkennen.
- 1993
- Schnur wird die Anwaltszulassung wegen Mandatsverrat und "Unwürdigkeit"
entzogen, da er sich an den "Grundsätzen der Menschlichkeit und der
Rechtsstaatlichkeit vergangen" habe. Der Bundesgerichtshof bestätigt
1994 das Urteil. Schnur arbeitet danach als Investitions- und Projektberater.
- 1996
- Das Berliner Landgericht verurteilt Schnur wegen der Denunziation
ehemaliger Mandanten in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr auf Bewährung.
(iz)
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