geb. 1944

 

Wolfgang Schnur

Jurist und Politiker

1944
8. Juni: Wolfgang Schnur wird in Stettin geboren und wächst als Waisenkind in Rostock auf.
1965-1989
Das Ministerium für Staatssicherheit führt Schnur als Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) unter dem Namen "Torsten" oder "Dr. Ralf Schirmer".
1973
Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften als Diplom-Jurist.
ab 1973
Schnur arbeitet zunächst als Rechtsanwalt in Binz/Rügen. Als Anwalt arbeitet er unter anderem als Rechtsbeistand für Dissidenten, Bürgerrechtler und Wehrdienstverweigerer.
Schnur ist Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Mecklenburg, zeitweise Vizepräsident der Synode der Evangelischen Kirche der Union und Mitglied der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen der DDR.
1978
Zulassung für eine eigene Kanzlei in Rostock.
1988
Rechtsbeistand für Inhaftierte der Berliner Liebknecht-Luxemburg-Demonstration.
1989
Oktober: Mitbegründer des Demokratischen Aufbruchs (DA).
Dezember: Auf dem Gründungsparteitag wird Schnur zum Vorsitzenden des DA gewählt.
1989-1990
Teilnahme am Zentralen Runden Tisch.
1990
Februar: Mitbegründer der "Allianz für Deutschland", bestehend aus "Demokratischer Aufbruch", "Deutsche Soziale Union" (DSU) und CDU.
März: Die Zeitschrift "Der Spiegel" veröffentlicht Enthüllungen über Schnurs langjährige und bis in die Wendezeit reichende Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Schnur weist die Anschuldigungen als Verleumdungen zurück. Nachdem sich die Vorwürfe gegen Schnur erhärten, tritt er als Vorsitzender des "Demokratischen Aufbruchs" zurück und wird kurz darauf von der Partei ausgeschlossen.
Juni: In einem ZDF-Interview beteuert Schnur "nie jemanden verraten oder ans Messer geliefert" zu haben.
1991
Eröffnung einer Anwaltspraxis in Berlin. Die Berliner Justiz sieht sich trotz starker Proteste vorerst nicht in der Lage, ihm die Zulassung als Rechtsanwalt abzuerkennen.
1993
Schnur wird die Anwaltszulassung wegen Mandatsverrat und "Unwürdigkeit" entzogen, da er sich an den "Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit vergangen" habe. Der Bundesgerichtshof bestätigt 1994 das Urteil. Schnur arbeitet danach als Investitions- und Projektberater.
1996
Das Berliner Landgericht verurteilt Schnur wegen der Denunziation ehemaliger Mandanten in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

(iz) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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