Religionsfreiheit
Emel Zeynelabidin legt nach über 30 Jahren ihr Kopftuch ab. Dabei ist sie eine gläubige Muslima, die sich in Berlin in islamischen Frauenvereinen engagiert, Kindertagesstätten und eine Grundschule gründet. Auslöser für ihr Handeln ist der "Kopftuch-Streit": Darf eine Lehrerin muslimischen Glaubens im Unterricht ein Kopftuch tragen? Diese Frage beschäftigt die Öffentlichkeit und deutsche Gerichte. Das Grundgesetz sichert jedem das Recht auf freie Religionsausübung zu, schreibt aber gleichzeitig Beamtinnen und Beamten religiöse Neutralität vor. Viele interpretieren das Kopftuch als ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau im Islam, wohingegen überzeugte Kopftuchträgerinnen und ihre Männer es als Ausdruck ihrer religiösen Identität verstehen. Emel Zeynelabidin regt der Streit zum Nachdenken an. Sie kommt zu dem Schluss, dass das Kopftuch in einem nicht-islamischen Land die Kommunikation zwischen den Kulturen behindert. Im Februar 2005 legt sie ihr Kopftuch ab. Für dieses Zeichen und ihre Überlegungen zum Verständnis des Islams erhält sie 2007 den Preis "Das unerschrockene Wort".
(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 19.08.2015
Text: CC BY NC SA 4.0
Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Religionsfreiheit, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, URL: http://www.hdg.de/lemo/themen/demokratie-und-diktatur/wie-frei-bin-ich/religionsfreiheit.html
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