Recht auf Privatsphäre

Werdau, 1980er Jahre: Familie Meusel hat in ihr Hausbuch genau eingetragen, wer sie aus den Niederlanden, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland besucht hat. Hausbücher sind ein Mittel des SED-Regimes, um die Menschen in der DDR zu überwachen und einzuschüchtern. Sie sind seit 1964 durch die Volkspolizei vorgeschrieben und müssen in jedem Haus geführt werden. Hausbücher enthalten Namen, Geburtsdaten und Berufe der Bewohner. Das SED-Regime interessiert sich aber vor allem für deren Besucher, besonders für ausländische Gäste. Denn diese müssen sich laut Gesetz beim Hausbuchbeauftragten melden und ihre persönlichen Daten hinterlassen. Auf Verlangen sind die Hausbücher den "Sicherheitsorganen", das heißt Volkspolizei und Staatssicherheit, vorzulegen. Georg Meusel und seine Frau führen ihr Hausbuch sehr gewissenhaft, um sich nicht angreifbar zu machen. Denn als christliche Friedensaktivisten stehen sie unter Beobachtung durch die Staatssicherheit.

(mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 13.04.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Würz, Markus: Recht auf Privatsphäre, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, URL: http://www.hdg.de/lemo/themen/demokratie-und-diktatur/wie-frei-bin-ich/recht-auf-privatsphaere.html
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  • Ein "Hausbuch" ist in der DDR für jedes Haus vorgeschrieben und erfasst Bewohner und Besucher.
  • Innenseite des Hausbuchs: Eine fortlaufende Tabelle geht über die Doppelseite. Darüber steht: Eintragungen zum besuchsweisen Aufenthalt. Die Tabelle hat Spalten mit Name, Adresse, zu Besuch bei usw. Alle Zeilen der Tabelle sind handschriftlich ausgefüllt.
    Innenseite des Hausbuches mit der Auflistung von Besuchern
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