1989/90 |
Wiedervereinigung: Einigungsvertrag |
|
![]() ![]() |
Am 6. Juli beginnen in Ost-Berlin die Verhandlungen über den Einigungsvertrag (2. Staatsvertrag) zum Beitritt der DDR nach Artikel 23 Grundgesetz. Nach langen Diskussionen über den Beitrittstermin beschließt die Volkskammer in einer Sondersitzung in der Nacht vom 23. auf den 24. August 1990 mit 294 von 400 Stimmen den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990. Der Vorsitzende der PDS, Gregor Gysi, tritt ans Rednerpult: "Das Parlament hat nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik zum 3. Oktober beschlossen." Ein einzigartiger Vorgang: Ein Staat löst sich friedlich und demokratisch selbst auf. Am 20. September stimmen beide Parlamente dem rund 900 Seiten starken Einigungsvertrag zu: die Abgeordneten der Volkskammer mit 299 von 380 Stimmen, die des Bundestags mit 442 von 492 Stimmen. Der Bundesrat verabschiedet den Vereinigungsvertrag einstimmig. Der Präsident des Bundesrats, Björn Engholm (SPD) kommentiert dies: "Damit beenden wir endgültig die Nachkriegszeit." Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3.Oktober wird dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Das Grundgesetz tritt mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Ost-Berlin in Kraft. In der Nacht vom 2. zum 3. Oktober feiern die Deutschen mit Glockengeläut und Feuerwerk die Vereinigung ihres Landes. Hunderttausende reisen nach Berlin zu den offiziellen Feierlichkeiten des Tages der Einheit. Die Bilder gehen um die Welt. Kurt Masur dirigiert Beethovens "Hymne an die Freude". Bundespräsident Richard von Weizsäcker mahnt, dass die Einheit die gemeinsame Anstrengung des ganzen Volkes erforderlich macht: "Sich zu vereinen heißt teilen lernen." Wie in Berlin vor dem Reichstagsgebäude feiern in vielen anderen Städten Deutschlands die Menschen mit Freudenfesten den Tag der Deutschen Einheit. (ke) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |