1974-89 |
Ökologie und Ökonomie: Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland |
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In den 70er Jahren ist
das ökologische Bewusstsein der Bevölkerung noch wenig ausgeprägt.
Nicht die Öffentlichkeit, sondern die Politik wendet sich zuerst diesem
Thema zu. Die sozial-liberale
Koalition unter Willy
Brandt macht den Umweltschutz zum Bestandteil ihrer Reformpolitik. 1971
legt sie ein Umweltschutzprogramm vor, erlässt erste Gesetze und errichtet
1974 das Umweltbundesamt in West-Berlin. Die Zuständigkeit für den technischen Umweltschutz erhält 1969 das Bundesministerium des Innern, die Abteilung für Naturschutz bleibt jedoch beim Landwirtschaftsministerium. Aber erst durch die Ausdehnung der mit den Ländern konkurrierenden Gesetzgebung auf die Bereiche Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung 1972 wird die Umweltkompetenz des Bundes entscheidend gestärkt. Als erstes Umweltschutzgesetz tritt am 30. März 1971 das Fluglärmgesetz in Kraft. Am 18. Januar 1974 verabschiedet der Bundestag einstimmig das für die Luftreinhaltung maßgebliche Bundesimmissionsschutzgesetz. Weitere Gesetze, wie 1975 das Bundesnaturschutzgesetz, folgen, doch geraten die umweltpolitischen Reformbestrebungen angesichts der einsetzenden Wirtschaftskrise zusehends unter Druck. In der Phase der umweltpolitischen Stagnation wächst der Protest zahlreicher Bürger, vor allem gegen den von
der sozial-liberalen Koalition forcierten Ausbau der Kernenergie. Internationale Umweltorganisationen wie
Greenpeace machen durch spektakuläre Aktionen auf die ökologischen Gefahren aufmerksam. (ahw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland |