1990/91 -heute

 

Folgen der deutschen Einheit: Treuhandanstalt

Photo: Luftaufnahme des Gebäudes der Treuhandanstalt in Berlin, 1993
Photo: Die Präsidentin der Treuhandanstalt Birgit Breuel, 1991
Photo: Birgit Breuel mit abmontiertem Türschild der Treuhandanstalt, 1994

Ein neues Wort mit bitterem Beigeschmack ist in aller Munde: Abwicklung. Die neugegründete Treuhandanstalt in Berlin hat die Aufgabe, aus den rund 8000 Volkseigenen Betrieben (VEB) marktfähige Unternehmen zu machen, sie zu privatisieren oder stillzulegen. Sie verwaltet darüber hinaus rund 30.000 Einzelhandelsgeschäfte, Hotels und Gaststätten, landwirtschaftliche Nutzflächen und Liegenschaften. Die Treuhandanstalt ist damit verantwortlich für fast vier Millionen Beschäftigte. Sie steht vor der Mammutaufgabe, binnen vier Jahren eine Volkswirtschaft vollständig umzuwandeln. Nach Ermordung des Treuhandchefs Detlev Karsten Rohwedder (1932-1991) durch RAF-Terroristen wird die CDU-Politikerin und bisherige Stellvertreterin Rohwedders Birgit Breuel (geb. 1937) am 13. April 1991 zur Präsidentin der Treuhand gewählt.

Die Einrichtung der Treuhandanstalt geht auf das noch von der Volkskammer am 17. Juni 1990 verabschiedete Treuhandgesetz zur Privatisierung und Reorganisation der Volkseigenen Betriebe zurück. Mit der Wiedervereinigung wird die Treuhand eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und steht unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Finanzministeriums. Die grundlegenden Probleme ihrer Arbeit sind: Die geringe Produktivität der Betriebe, ökologische Altlasten, ungeklärte Eigentumsfragen und der Zusammenbruch der osteuropäischen Märkte. Millionen von Arbeitsplätzen gehen verloren. Die Verkaufserlöse aus der Privatisierung des volkseigenen Vermögens können die wirtschaftlichen Folgelasten der Wiedervereinigung im Osten nicht kompensieren. Die Ostdeutschen spüren, dass sie einen hohen Preis für die Einheit zahlen müssen. Die Sorge um Arbeitsplätze und die Angst vor einer ungewissen Zukunft überlagern bald die Freude über die errungenen Freiheiten. Viele befürchten, die Verlierer der Einheit zu sein. Tatsächlich gibt es nur eine sehr geringe Beteiligung Ostdeutscher an der Privatisierung ehemaliger DDR-Unternehmen.

Am 31. Dezember 1994 wird die Treuhandanstalt aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben übernehmen mehrere Gesellschaften: Die Beteiligungs-Management-Gesellschaft mbH (BMG) ist für unternehmensbezogene Aufgaben und Beteiligungen zuständig, die Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG) für land- und forstwirtschaftliche Aufgaben. Der Bund übernimmt die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG). Die restlichen Abwicklungen, Reprivatisierungen und hoheitlichen Funktionen sind Aufgabe der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS). Die Schulden der Treuhandanstalt, die sich aus Krediten, Altkrediten und Ausgleichsforderungen zusammensetzen, gehen in den Erblastentilgungsfond des Bundes über, der am 1. Januar 1995 errichtet wird.

Dokument Gesetz: Treuhandgesetz, 1990
[Kollektives Gedächtnis] Luise Schneider: Mein Leben in der Textilfabrik

(ke) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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