Die Bundesrepublik Deutschland erhebt seit ihrer Gründung 1949 den Anspruch, alleinige Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches zu sein und die deutschen Interessen zu vertreten. Begründet wird dieser Alleinvertretungsanspruch damit, dass nur in der Bundesrepublik eine frei gewählte Regierung im Amt ist. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hingegen ist eine von der Sowjetunion abhängige SED-Diktatur. Weil die Ostdeutschen ihr Selbstbestimmungsrecht nicht ausüben können, fühlt sich die Bundesregierung berufen, auch ihre Interessen international zu vertreten.

Hallstein-Doktrin

Aufgrund des Alleinvertretungsanspruchs wird jeglicher offizieller Kontakt mit dem SED-Regime abgelehnt. Die Bezeichnung DDR wird überhaupt vermieden. Bewusst abwertend wird von "Ostzone" oder "Pankow" (Ost-Berliner Bezirk) gesprochen. Nach der Moskau-Reise Adenauers und der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion 1955 ist die Bundesregierung gezwungen, den Alleinvertretungsanspruch noch einmal zu unterstreichen. Schließlich residieren in Moskau nun zwei deutsche Botschafter. Als Reaktion wird die sogenannte Hallstein-Doktrin formuliert - benannt nach dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt Walter Hallstein. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR durch dritte Staaten wird demnach von der Bundesregierung als "unfreundlicher Akt" betrachtet und mit Sanktionen geahndet. Einzige Ausnahme ist die Sowjetunion als für ganz Deutschland verantwortliche Siegermacht.

Folgen

Gemäß der Doktrin werden 1957 die Beziehungen zu Jugoslawien und 1963 zu Kuba abgebrochen. Tatsächlich gelingt es bis Anfang der 1970er Jahre, die diplomatische Anerkennung der DDR durch nichtkommunistische Staaten weitgehend zu verhindern. Der Alleinvertretungsanspruch und die Nichtanerkennung der DDR bleiben bis 1969 Hauptpfeiler der Bonner Deutschlandpolitik. Die DDR versucht ihre Isolierung durch die Bundesrepublik zu unterlaufen. Sie baut Handelskontakte auf und bemüht sich um die Aufnahme diplomatischer Beziehungen, vor allem mit den jungen Staaten der "Dritten Welt".

(ag, mw) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Stand: 29.02.2016
Text: CC BY NC SA 4.0

Empfohlene Zitierweise:
Grau, Andreas/Würz, Markus: Alleinvertretungsanspruch, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland,
URL: http://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/deutsche-frage/alleinvertretungsanspruch.html
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