1955-63

 

Teilung Deutschlands: Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)

Broschüre: Zehn Jahre Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe, 1960
Plakat: RGW - Kraft der Gemeinsamkeit, 1974

Als Antwort auf den amerikanischen Marshallplan gründen die UdSSR, Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und die Tschechoslowakei am 25. Januar 1949 den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR wird im September 1950 Vollmitglied. Durch eine Koordinierung der nationalen Wirtschaftspläne und arbeitsteilige Produktion will der RGW zu Fortschritt und Wohlstand der Mitgliedsländer beitragen. Im Gegensatz zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) streben die RGW-Staaten aber keinen wirtschaftlichen Zusammenschluss an. Der Versuch des sowjetischen Regierungs- und Parteichefs Nikita S. Chruschtschow, eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, scheitert 1962.

Mit dem Beitritt der Mongolischen Volksrepublik, Kubas und Vietnams dehnt sich der RGW in den 60er Jahren auch über Europa hinaus aus. Die Staaten des RGW sind vor allem auf Rohstoffe aus der UdSSR angewiesen, im Gegenzug liefern sie Konsumgüter und Maschinen. Die Produktions- und Liefermengen werden dabei allein von Moskau bestimmt. Die RGW-Länder richten ihren Warenaustausch aufeinander aus. So verdreifacht sich etwa zwischen 1950 und 1955 der Außenhandel der DDR mit dem RGW.
Das höchste Organ des RGW ist die Ratstagung der Ministerpräsidenten, die satzungsgemäß mindestens einmal im Jahr stattfindet. Wenigstens alle zwei Monate kommen die stellvertretenden Regierungschefs zu einer Sitzung des Exekutivkomitees zusammen. Das Exekutivkomitee, dem das Sekretariat des RGW für die Verwaltungsarbeit unterstellt ist, koordiniert die nationalen Wirtschaftspläne. Der politische Kurs des RGW wird jedoch faktisch durch die Gipfelkonferenzen der Partei- und Regierungschefs bestimmt, die in der Satzung des RGW allerdings nicht vorgesehen sind.

(ag) © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

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